Die Mindestfrist zwischen dem Ablaufdatum eines Touristenvisums und der Beantragung eines Neuen wurde von 1 Monat auf 2 Monate erhöht.
Die Beantragung eines Touristenvisums über das Generalkonsulat in Frankfurt kann ab sofort frühestens 6 Wochen vor Reiseantritt erfolgen.
Die Konsularabteilungen der Botschaft von Indien bleiben am Donnerstag, den 2. September 2010, aufgrund des indischen Feiertages Janmashtami geschlossen.
Ab sofort werden Geschäftsvisa nicht länger zur Durchführung von Projektarbeiten, technischen Tätigkeiten, Inspektionen, etc. erteilt. Hierfür wird (wieder) ein Arbeitsvisum benötigt. Weitere Informationen finden Sie unter "Arbeitsvisum - Entsendung".
Die Botschaft von Indien in Berlin verlangt bei Beantragung eines Arbeitsvisums (Typ "E") ab sofort Nachweise über die Qualifikationen des Antragstellers.