Die Konsularabteilungen der Botschaft von Indien bleiben am Donnerstag, den 26. Januar 2012, geschlossen.
Die Botschaft von Vietnam bleibt am Montag, den 23. Januar, und am Dienstag, den 24. Januar 2012, geschlossen.
Antragsteller für Visa müssen ab sofort zur Abgabe Ihrer Fingerabdrücke persönlich bei der Botschaft in Berlin vorstellig werden.
Ausgenommen von dieser Regelung sind ausschließlich Touristenvisa zur einmaligen Einreise.
Mit Wirkung vom 26. Januar 2012 nimmt die Konsularabteilung der chinesischen Botschaft in Berlin ausschließlich Visaantragsunterlagen entgegen, wenn der Wohnort des Reisenden in eines der folgenden Bundesländer liegt:
Berlin
Brandenburg
Mecklenburg-Vorpommern
Sachsen-Anhalt
Sachsen
Thüringen
Für Antragsteller mit Wohnsitz in diesen Bundesländern senden Sie die Unterlagen bitte wie bisher an unsere Berliner Niederlassung. Unterlagen von Reisenden mit Wohnsitz außerhalb dieser Bundesländer senden Sie bitte an unsere Zentrale in Sankt Augustin bei Bonn.
Ausschlaggebend für die Zuständigkeit ist der im Reisepass vermerkte Wohnort. Sollte dieser nicht mit der im Visumantrag angegebenen Wohnanschrift übereinstimmen, ist eine Kopie einer aktuellen Meldebescheinigung den übrigen Unterlagen beizufügen. Die Zuständigkeit richtet sich dann nach der Anschrift der Meldebescheinigung.
Unterlagen, welche von der Botschaft legalisiert werden sollen, sind von dieser Regelung nicht betroffen. Bitte senden Sie diese weiterhin an unsere Berliner Niederlassung.
Bei Beantragung eines Arbeits- oder Studienvisums ("Z" oder "X") kann der HIV-Status kann ab nicht länger mit einer Kopie des Befundes belegt werden. Die Unterschrift und der Stempel des Arztes müssen im Original vorhanden sein.