Die Botschaft von Indien in Berlin verlangt bei Beantragung eines Arbeitsvisums (Typ "E") ab sofort Nachweise über die Qualifikationen des Antragstellers.
Am 1. November 2009 werden neue Konsulargebühren eingeführt. Für Visa, die ab diesem Datum ausgehändigt werden, fallen die neuen Gebührensätze an. Der Zeitpunkt der Beantragung ist unerheblich.
Die Konsulargebühren für die Visumbeantragung wurden auf € 15,- angehoben. Für visumpflichtige deutsche Staatsbürger fallen weiterhin keine Gebühren an.
Die Ausnahmeregelungen für die Visumbeantragung von Geschäftsführern, Vorstandsmitgliedern, etc. werden nicht länger von der Botschaft angewandt. Es gelten die Bestimmungen für das allgemeine Geschäftsvisum.
Britische Antragsteller müssen ab sofort das "Zusatzformular für Staatsbürger der USA" ausgefüllt und unterschrieben den übrigen Unterlagen hinzufügen.