Es werden nur Unterlagen legalisiert, die im Original von der zuständigen Behörde vorbeglaubigt sind. Eine Kopie aller Dokumente muss den Unterlagen beigefügt sein.
Ursprungszeugnisse
Handelsrechnungen
Produktlisten
Analysen- und TÜV-Zertifikate
Freiverkaufsbescheinigungen u. a.
sind von der zuständigen Industrie- und Handelskammer vor zu beglaubigen.
Gesundheits-, Genusstauglichkeits- und Radioaktivitätsbescheinigungen für Lebensmittel, Lebensmittelzusätze, Fleisch- oder Geflügelprodukte und Getränke müssen vom zuständigen Gesundheits- bzw. Veterinäramt, oder alternativ vom Regierungspräsidenten vorbeglaubigt sein.
Vollmachten (Power of Attorney) und Abänderungen von Vollmachten
Agenturverträge (Agency Agreement), Bestätigungen und Änderungen dieser
Verpflichtungserklärungen
vom Amtsgericht beglaubigte Handelsregisterauszüge
Bewerbungen für Ausschreibungen
notarielle Beglaubigungen
von einem allgemein ermächtigten Übersetzer beglaubigte Übersetzungen
sind vom Präsidenten des zuständigen Landgerichts vor zu beglaubigen.
Personenstandsdokumente (z. B. deutsche Geburtsurkunden oder Ehefähigkeitsbescheinigungen) sind vom Landratsamt oder vom Regierungspräsidenten vor zu beglaubigen.
Dokumente, die in deutscher Sprache ausgefertigt sind, werden nur legalisiert wenn eine Übersetzung in
eine der folgenden Sprachen beigefügt ist:
- Arabisch
- Englisch
- Französisch
Die Übersetzung muss, wie oben erwähnt, vom zuständigen Landgerichtspräsidenten beglaubigt sein und wird ebenfalls legalisiert.
Die Konsulargebühren betragen 80,00 Euro pro Dokument und Exemplar. Die Gebühren für private Dokumente betragen 35,00 Euro pro Dokument und Exemplar. Für die Legalisierung von Übersetzungen werden 35,00 Euro erhoben, sowie (zusätzlich) 2,00 Euro pro Seite ab der 2. Seite. Für zweisprachig aufgesetzte Dokumente fallen sowohl die Gebühren einer Beglaubigung als auch die Beglaubigungsgebühren der Übersetzung an.
Bitte legen Sie den Unterlagen unser Auftragsformular Visaexpress bei.