Erläuterungen und weitere wichtige Informationen finden Sie unter den jeweiligen Abschnitten. Wir raten
dringend dazu, die Informationen unter "Allgemein" und "Erforderlich" zu beachten!
Zuständige Niederlassung:BerlinTel.: 030 / 240 8335 - 0
Fax.: 030 / 240 8335 - 10
visaberlin(at)visaexpress.deErforderliche Unterlagen:
Konsulargebühren
Deutsche Staatsbürger: € 22,-
Die Konsulargebühren für andere Nationalitäten finden Sie unter dem Abschnitt "Gebühren".
Bearbeitungszeiten:
Tarif |
Bearbeitungsdauer |
T1 |
1 Woche |
T2 |
3 bis 4 Tage |
Der Tarif T3 ist nicht anwendbar.
Für bestimmte Nationalitäten fallen wesentlich längere Bearbeitungszeiten an. Einzelheiten finden Sie unter dem Abschnitt "Bearbeitung".
Visumgültigkeit
Einmalige oder mehrmalige Einreise binnen 3 Monate ab Ausstellungsdatum.
Deutsche Staatsbürger können zu touristischen Zwecken ein Visum bei Ankunft beantragen. Als Ausweisdokument kann dabei, außer einem Reisepass, auch ein Personalausweis mit einen zusätzlichen (aktuellen) Passbild verwendet werden. Die Mindestgültigkeit des Ausweisdokuments muss bei Ankunft mindestens 3 Monate betragen. Die Möglichkeit, als Tourist mit einem Personalausweis einreisen zu können, erstreckt sich auch auf die Staatsbürger Belgiens, Frankreichs, Italiens und Portugals.
Staatsbürger von: sämtlichen EU-Staaten, Australien, Kanada, Neuseeland, den USA, Nord Korea, Süd Korea, Taiwan, Japan, Singapur, Malediven, Nepal, Brunei sowie der südamerikanischen Staaten (außer deren mit palästinensischer Herkunft und Staatsbürger von Belize mit libanesischer Herkunft), können bei Ankunft ein Touristenvisum beantragen. Dies gilt auch für türkische Staatsbürger mit einer Aufenthaltserlaubnis für einen EU-Staat mit einer Gültigkeit von mindestens 6 Monaten (bei Ankunft).
Die Botschaft empfiehlt die Visumbeantragung vor Reiseantritt.
Voraussetzung für die Beantragung des Visums in Deutschland ist, dass der Antragsteller entweder deutscher Staatsbürger, oder im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis oder Freizügigkeitsbescheinigung für Deutschland ist.
Staatsbürger folgender Staaten sind von der Visumpflicht befreit: Malta, Guinea, Saudi Arabien, Bahrain, Kuwait, Vereinigte Arabische Emirate, Jordanien, Jemen, Syrien, Oman, Katar und Libyen.
Alleinreisende Minderjährige bedürfen einer beglaubigten Einverständniserklärung Ihrer Erziehungsberechtigten.
Zur Bearbeitung übersenden Sie uns bitte folgende Unterlagen:
- Auftragsformular Visaexpress
- Reisepass mit mindestens einer freien Seite und 6 Monate Gültigkeit
- 1 Visumantragsformular, im Original vom Reisenden unterschrieben, vollständig und gut lesbar ausgefüllt (keine Faxkopie).
- 1 Passfoto (in Farbe) von guter Qualität. Ausdrucke, bzw. Scankopien werden nicht akzeptiert
- Kopie der Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland oder, bei EU-Staatsbürgern, der Freizügigkeitsbescheinigung. Erstere muss die gleichen Anforderungen an Mindestgültigkeit erfüllen wie der Reisepass. (Entfällt bei Beantragung mit einem deutschen Reisepass).
Bei deutschen Staatsbürgern fallen € 22,- Konsulargebühren an. Bei Dänen, Finnen, Russen, Schweden, Serben, US-Amerikaner und Zyprioten fallen € 20,- an. Bei Südafrikanern fallen keine Konsulargebühren an. Andere Nationalitäten bezahlen für ein einmaliges Touristenvisum € 25,- und für ein mehrmaliges € 32,-
Die Bearbeitung erfolgt über die Konsularabteilung der Botschaft in Berlin. Im normalen Tarif T1 nimmt sie mindestens 1 Woche in Anspruch. Die Bearbeitung im Tarif T2 nimmt zwischen 3 und 4 Werktagen in Anspruch. Der Tarif T3 kann nicht angewandt werden. Bei bestimmten Nationalitäten nimmt die Bearbeitung zwischen 2 und 6 Wochen in Anspruch. Staatsbürger folgender Länder sind davon betroffen:
Afghanistan, Algerien, Äthiopien, Bangladesch, Burundi, China, Eritrea, Ghana, Indonesien, Irak, Iran, Israel, Kasachstan, Komoren, Libanon, Liberia, Mali, Marokko, Mauretanien, Myanmar, Niger, Nigeria, Pakistan, Palästina, Philippinen, Ruanda, Sierra Leone, Somalia, Somalia, Sri Lanka, Sudan, Thailand, Tschad, Tunesien.
Visa sind ab dem Tag der Ausstellung gültig, eine Vordatierung ist nicht möglich. Innerhalb der Gültigkeitsfrist können die erteilten Einreisen wahrgenommen werden, danach verfällt das Visum. Die erteilte Aufenthaltsdauer (in der Regel 1 Monat) beginnt ab Ankunft zu zählen und kann bei jeder Einreise voll ausgeschöpft werden.
Folgende Visumgültigkeiten sind möglich:
Einreisen |
Einreisefrist |
Passgültigkeit |
Einmalig |
3 Monate |
6 Monate |
Mehrmalig * |
3 Monate |
6 Monate |
*: liegt im Ermessen des Konsulats
Hier finden Sie die relevanten Formulare für Ihren Auftrag.
Ein Visum ist für die Einreise erforderlich.