Die Botschaft von Äthiopien in Berlin ist zuständig für Deutschland, Polen und Tschechien. Ausländische Antragsteller müssen Ihren Wohnsitz in einen dieser Länder nachweisen.
Visumanträge werden frühestens 4 Wochen vor Reisetermin von der Botschaft entgegen genommen. Lässt der Reiseverlauf eine so späte Beantragung nicht zu, nehmen Sie bitte Kontakt direkt mit der Botschaft Äthiopiens auf.
Eine Gelbfieberimpfung wird empfohlen, ist allerdings nicht vorgeschrieben.
Zur Bearbeitung übersenden Sie uns bitte folgende Unterlagen:
- Auftragsformular Visaexpress
- Visumantragsformular, im Original vom Reisenden unterschrieben, vollständig und gut lesbar ausgefüllt.
- Original Reisepass, mit mindestens einer freien Seite und mindestens 6 Monaten Gültigkeit ab Einreise.
- 1 Passbild von guter Qualität in Farbe
- Referenzschreiben des entsendenden Unternehmens mit Angaben zum Reisezweck, dem zu besuchenden Partner in Äthiopien sowie der Bestätigung, dass sämtliche Kosten übernommen werden. Bei Beantragung eines mehrmaligen Visums muss hierfür die Begründung vorhanden sein.
- Eine Bestätigung des Reisebüros über Buchung und Zahlung der Reisekosten
Konsulargebühren in Euro:
Visumgültigkeit |
Konsulargebühren |
Einmalig, 3 Monate Gültigkeit |
€ 17,- |
Mehrmalig, 3 Monate Gültigkeit |
€ 25,50 |
Mehrmalig, 6 Monate Gültigkeit |
€ 42,50 |
Die Bearbeitung erfolgt über die Botschaft in Berlin. Im Tarif T1 nimmt die Bearbeitung durch die Konsularabteilung in der Regel 1 Woche in Anspruch.
Der Tarif T2 ist anwendbar, die Bearbeitung kann allerdings bis zu 3 Werktage in Anspruch nehmen.
Der Tarif T3 ist nicht anwendbar.
Visumanträge können frühestens 4 Wochen vor Reiseantritt gestellt werden.
Folgende Visumgültigkeiten stehen zur Verfügung:
- einmalige Einreise mit einer Gültigkeitsdauer von bis zu 3 Monaten
- mehrmalige Einreise mit einer Gültigkeitsdauer von bis zu 3 Monaten
- mehrmalige Einreise mit einer Gültigkeitsdauer von bis zu 6 Monaten
Die Gültigkeit des Visums beginnt mit dem im Visumantrag an
gegebenen Einreisedatum. Innerhalb der Gültigkeit können die erteilten Einreisen (einmalig oder mehrmalig) in Anspruch genommen werden. Vor Ablauf der Gültigkeit muss die Ausreise erfolgt sein.
Mehrmalige Visa für 6 Monate werden nach Ermessen der Botschaft erteilt.
Bei Bedarf kann die Aufenthaltsdauer vor Ort verlängert werden. Bei mehrmaligen Visa erlaubt dies jedoch nicht die Wiedereinreise nach Ablauf der Visumgültigkeit. Für die Verlängerung vor Ort ist eine freie Seite im Reisepass erforderlich.
Hier finden Sie die relevanten Formulare für Ihren Auftrag.
Ein Visum ist für die Einreise erforderlich.
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