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Visum Algerien

Visum erforderlich!

Familienvisum - Informationen in Kurzform

Erläuterungen und weitere wichtige Informationen finden Sie unter den jeweiligen Abschnitten.


Zuständige Niederlassung

Bonn
Tel.: 02241 / 34034
Fax.: 02241 / 337097
visa(at)visaexpress.de

Zuständig für:

  • Nordrhein-Westfalen
  • Bremen
  • Baden-Württemberg
  • Bayern
  • Hessen
  • Niedersachsen
  • Rheinland-Pfalz
  • Saarland
  • Thüringen


Berlin
Tel.: 030 / 240 8335 - 0
Fax.: 030 / 240 8335 - 10
visaberlin(at)visaexpress.de

Zuständig für die übrigen Bundesländer.


Erforderliche Unterlagen:



Bearbeitungszeiten:

2 Wochen

Dienstag und Donnerstag geschlossen


Konsulargebühren:

Deutsche Staatsbürger: € 60,-


Besonderheiten

  • Einreichung der Unterlagen nur persönlich oder über akkreditierte Visumagenturen möglich
  • Bei Zuständigkeit Berlin:
    keine Korrekturen im Visumantragsformular erlaubt.

Kostenlose Beratung:02241 / 3403 - 0oder030 / 240 8335 - 0

Familienvisum - Allgemeine Informationen

Privatpersonen, die in Algerien ansässige Famlienangehörige besuchen möchten, nehmen zunächst Kontakt mit der zu besuchenden Person in Algerien auf. Daraufhin veranlasst die einladende Person bei der für sie zuständigen Stadtverwaltung eine sogenanntes "Certificat D'Herbergement" (Muster). In diesem Dokument sind die üblichen Passdaten des Reisenden vermerkt und stellen für das ausstellende Konsulat in der BRD eine formgerechte Einladung dar, die Grundlage für eine Visumerteilung auf privater Basis ist.

Die Stadtverwaltung des algerischen Ortes muss dieses Dokument mittels Stempel "legalisieren". Nur mit dieser Beglaubigung wird das Dokument bei den Konsulaten anerkannt. Es ist darauf zu achten, dass der Stempel und die Unterschrift der Stadtverwaltung einwandfrei zu lesen ist. Insbesondere bei einer Faxübermittlung, die grundsätzlich anerkannt wird, ist hierauf zu achten.

Privatpersonen, die den in Algerien ansässigen Ehepartner, bzw. das in Algerien ansässige Kind besuchen möchten und als Ehepartner, bzw. Elternteil beim zuständigen Konsulat in Deutschland gemeldet sind, benötigen die oben erwähnte Unterkunftsbescheinigung nicht.

Wichtig! Sämtliche Fragen im Visumantrag müssen lückenlos beantwortet/ausgefüllt sein. Unvollständige oder fehlerhafte Anträge werden vom Konsulat zurückgewiesen und nicht bearbeitet. Außerdem lehnt die Konsularabteilung der Botschaft in Berlin Visumantragsformulare mit Korrekturen ab.

Die Konsularabteilungen der algerischen Botschaft akzeptieren keine Visumanträge auf dem Post oder Kurierweg. Unterlagen sind persönlich oder über akkreditierte Visumagenturen einzureichen.

Kostenlose Beratung:02241 / 3403 - 0oder030 / 240 8335 - 0

Familienvisum - Erforderliche Unterlagen

Zur Bearbeitung übersenden Sie uns bitte folgende Unterlagen:

  • Auftragsformular Visaexpress
  • 2 Visumantragsformulare, vollständig maschinell (PC oder Schreibmaschine) ausgefüllt und persönlich unterschrieben. Bei Zuständigkeit Berlin: ohne jegliche Korrekturen!
  • 2 Passfotos in guter Qualität. Scans oder Kopien werden nicht akzeptiert.
  • Original Reisepass. Ist der Reispass von einem Konsulat im Ausland ausgestellt, ist zusätzlich eine Meldebescheinigung für die BRD beizulegen. Mindestgültigkeit 6 Monate.
  • Einladung in Form eines "Certificat D'Herbergement" (Muster). Diese Unterkunftsbescheinigung muss vom Vorsitzenden der Gemeindeversammlung des Wohnorts der einladenden Person legalisiert wurde. Antragsteller, die den in Algerien ansässigen Ehepartner, bzw. das in Algerien ansässige Kind besuchen möchten und als Ehepartner, bzw. Elternteil beim zuständigen Konsulat in Deutschland gemeldet sind, benötigen keine Unterkunftsbescheinigung.
  • Kopie eines Nachweises über regelmäßiges Einkommen wie z.B.: einer Arbeitsbescheinigung, Gehaltsabrechnung, Bescheinigung über Leistungen zur Grundsicherung, etc.
  • Nachweis über eine gültige Auslandskrankenversicherung (Police).
  • Kopie der Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland oder, bei EU-Staatsbürgern, der Freizügigkeitsbescheinigung, bzw. Anmeldebestätigung. (Entfällt bei Beantragung mit einem deutschen).

Kostenlose Beratung:02241 / 3403 - 0oder030 / 240 8335 - 0

Familienvisum - Konsulargebühren

Die Konsulargebühren für deutsche Staatsangehörige betragen € 60,-.

Staatsbürger Dänemarks, Frankreichs und Italiens zahlen eine zusätzliche Gebühr über € 25,-. Für andere Nationalitäten gelten unter Umständen abweichende Gebührensätze.

Entrichtete Konsulargebühren werden nicht erstattet.

Kostenlose Beratung:02241 / 3403 - 0oder030 / 240 8335 - 0

Familienvisum - Bearbeitungsort und Dauer

Das zuständige Konsulat ist vom Wohnsitz des Antragstellers abhängig:

Das Generalkonsulat in Bonn ist zuständig für:

  • Nordrhein-Westfalen
  • Bremen
  • Baden-Württemberg
  • Bayern
  • Hessen
  • Niedersachsen
  • Rheinland-Pfalz
  • Saarland
  • Thüringen


Die Bearbeitung erfolgt über unser Büro Bonn. Das Konsulat benötigt in der Regel 2 Wochen für die Bearbeitung. Nur in begründeten Ausnahmefällen, deren Glaubhaftmachung durch die einladende Stelle in Algerien befürwortet werden muss, ist eine frühere Ausstellung des Visums möglich.

Die restlichen Bundesländer sind der Konsularabteilung der Botschaft in Berlin zugeordnet. Bitte senden Sie die Unterlagen an unsere Berliner Niederlassung. Die Bearbeitung durch die Konsularabteilung Berlin nimmt 2 Wochen in Anspruch nehmen. Unterlagen, aus denen ein früherer Reisetermin hervorgeht werden von der Botschaft in Berlin abgelehnt.

Dienstags und Donnerstags bleiben die Konsularabteilungen geschlossen.

Eine Expressbearbeitung wird von den Konsulaten nicht angeboten.

Kostenlose Beratung:02241 / 3403 - 0oder030 / 240 8335 - 0

Familienvisum - Visumgültigkeit

Besuchervisa werden regelmäßig nach Antrag und der vorliegenden Einladung der zuständigen Stadtverwaltung erteilt. Besuchervisa für mehrmalige Einreisen werden nicht erteilt. Das Konsulat ist berechtigt eine Visumerteilung ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Die Entscheidung obliegt alleine dem zuständigen Konsulat. Dies bezieht sich auch auf die Dauer des Aufenthalts.

Grundsätzlich können erteilte Visa noch am vorletzten Tag der Gültigkeit für denjenigen Zeitraum in Anspruch genommen werden, der im Visum eingetragen ist.

Visummuster

Kostenlose Beratung:02241 / 3403 - 0oder030 / 240 8335 - 0


Ergänzende Informationen

Ein Visum ist für die Einreise erforderlich.



Link zur Botschaft:
www.algerische-botschaft.de

Link zum Auswärtigen Amt:
www.diplo.de/AlgerienSicher


Letzte Meldungen für Algerien
30.03.11

Privatreisende: Visumbeantragung über Agenturen wieder möglich

Die Beantragung von Touristen- und Besuchervisa über die Merkur-Reisen GmbH ist auch in Berlin wieder möglich.

31.01.11

Anträge maschinell ausgefüllt

Visumantragsformulare müssen maschinell (per PC oder Schreibmaschine) ausgefüllt sein. 

07.11.10

Am 7.12.10 geschlossen.

Die Konsularabteilungen der Algerischen Botschaft bleiben zum islamischen Neujahr am Dienstag, den 7. Dezember 2010, geschlossen.

17.10.10

Am 17.11.10 geschlossen.

Die Konsularabteilungen der Algerischen Botschaft bleiben aufgrund des islamischen Opferfestes am Mittwoch, den 17. November 2010, geschlossen.

06.10.10

Einladungen im Original

Einladungen aus Algerien müssen ab sofort im Original vorgelegt werden. Kopien, selbst mit Faxkennung aus Algerien, werden nicht länger akzeptiert.

06.10.10

Am 16.12.10 geschlossen.

Die Konsularabteilungen der Algerischen Botschaft bleiben am Donnerstag, den 16. Dezember 2010, geschlossen.


Einreisebestimmungen

Zielland:

Auftragserteilung

Berlin: 030 / 240 8335 - 0

Auftragsformular


Bonn: 02241 / 3403 - 0

Auftragsformular



Aktuelle Mitteilungen

15.05.12 - Moldau

Am 11.6.12 geschlossen.

14.05.12 - Indonesien

Am 18.5.12 geschlossen.

07.05.12 - Myanmar

Am 7.6.12 geschlossen.

07.05.12 - Thailand

Am 4.6.12 geschlossen.

07.05.12 - Alle Länder

Kindereinträge im Pass der Eltern