Erläuterungen und weitere wichtige Informationen finden Sie unter den
jeweiligen Abschnitten.
Zuständige NiederlassungBonnTel.: 02241 / 34034
Fax.: 02241 / 337097
visa(at)visaexpress.deZuständig für:
- Nordrhein-Westfalen
- Bremen
- Baden-Württemberg
- Bayern
- Hessen
- Niedersachsen
- Rheinland-Pfalz
- Saarland
- Thüringen
Berlin
Tel.: 030 / 240 8335 - 0
Fax.: 030 / 240 8335 - 10
visaberlin(at)visaexpress.de
Zuständig für die übrigen Bundesländer.
Erforderliche Unterlagen:
- Auftragsformular Visaexpress
- 2 Visumantragsformulare (maschinell ausgefüllt)
- 2 Passfotos
- Reisepass
- Aufenthaltserlaubnis (bei Bedarf)
- Einladung (gemäß Auflagen, siehe "Erforderlich")
- Referenzschreiben, gerichtet an das Konsulat
- Auslandskrankenversicherung
- Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland (falls zutreffend)
Bearbeitungszeiten:
2 Wochen
Dienstag und Donnerstag geschlossen
Konsulargebühren:
Einmalige Einreise: € 60,-
Mehrmalige Einreise: € 100,-
Besonderheiten
- Einreichung der Unterlagen nur persönlich oder über akkreditierte Visumagenturen möglich
- Bei Zuständigkeit Berlin: keine Korrekturen im Visumantragsformular erlaubt.
Grundlage für die Erteilung eines Geschäftsvisums ist eine Einladung des algerischen Geschäftspartners oder der einladenden Organisation. Einladungen können dem Konsulat im Original oder als Faxkopie vorgelegt werden. Die Lesbarkeit sämtlicher Daten, sowie Stempel, Unterschrift muss gewährleistet sein.
Bei einer Faxeinladung aus Algerien ist zu beachten, dass aus dem Faxheader eine algerische Absendernummer hervorgeht (Vorwahl 00213). Einladungen müssen eine gewisse Form aufweisen. Es muss ersichtlich sein, wer eingeladen wird (Passdaten) und aus welchem geschäftlichen Grunde die Einladung ausgesprochen wird. Der Text muss auf Arabisch oder Französisch verfasst sein. Einladungen, die formell nicht richtig abgefasst sind, werden vom Konsulat nicht akzeptiert.
Einladungen, die von übergeordneten Stellen, wie Regierungsbehörden oder Ministerien ausgesprochen werden, benötigen zur Bearbeitung eine deutlich längere Bearbeitungszeit. Die zuständigen Konsulate veranlassen in der Regel eine Kontrollanfrage bei dieser Stelle, deren Beantwortung abgewartet wird. Eine Auskunft über die konkrete Bearbeitungsdauer ist in diesem Fall nicht möglich.
Wichtig! Sämtliche Fragen im Visumantrag müssen lückenlos beantwortet/ausgefüllt sein. Unvollständige oder fehlerhafte Anträge werden vom Konsulat zurückgewiesen und nicht bearbeitet. Außerdem lehnt die Konsularabteilung der Botschaft in Berlin Visumantragsformulare mit Korrekturen ab.
Die Konsularabteilungen der algerischen Botschaft akzeptieren keine Visumanträge auf dem Post oder Kurierweg. Unterlagen sind persönlich oder über akkreditierte Visumagenturen einzureichen.
Zur Bearbeitung übersenden Sie uns bitte folgende Unterlagen:
- Auftragsformular Visaexpress
- 2 Visumantragsformulare, vollständig maschinell (PC oder Schreibmaschine) ausgefüllt und persönlich unterschrieben.
- 2 Passfotos in guter Qualität. Scans oder Kopien werden nicht akzeptiert
- Original Reisepass. Ist der Reispass von einem Konsulat im Ausland ausgestellt, ist zusätzlich eine Meldebescheinigung für die BRD beizulegen. Mindestgültigkeit 6 Monate.
- Einladung des algerischen Geschäftspartners mit Angabe der üblichen Passdaten, Grund der Einladung und Länge des geplanten Aufenthalts (auf Arabisch oder Französisch). Die Einladung kann entweder im Original oder als Faxkopie vorgelegt werden. Bei einer Faxkopie muss im Faxheader zwingend eine algerische Absendernummer zu erkennen sein (siehe "Allgemein").
- Referenzschreiben des entsendenden Unternehmens über den Grund der Reise und einer Kostenübernahmeerklärung für den Zeitraum des Aufenthalts des Reisenden. Das Schreiben muss grundsätzlich an das zuständige Konsulat gerichtet sein.
- Nachweis über eine gültige Auslandskrankenversicherung (Police)
- Kopie der Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland oder, bei EU-Staatsbürgern, der Freizügigkeitsbescheinigung, bzw. Anmeldebestätigung. (Entfällt bei Beantragung mit einem deutschen Reisepass).
Die Konsulargebühren für deutsche Staatsangehörige betragen:
Einreisen |
Konsulargebühren |
Einmalig |
€ 60,- |
Mehrmalig |
€ 100,- |
Staatsbürger Dänemarks, Frankreichs und Italiens zahlen eine zusätzliche Gebühr über € 25,-. Für andere Nationalitäten gelten unter Umständen abweichende Gebührensätze.
Entrichtete Konsulargebühren werden nicht erstattet.
Das zuständige Konsulat ist vom Wohnsitz des Antragstellers abhängig:
Das Generalkonsulat in Bonn ist zuständig für:
- Nordrhein-Westfalen
- Bremen
- Baden-Württemberg
- Bayern
- Hessen
- Niedersachsen
- Rheinland-Pfalz
- Saarland
- Thüringen
Die Bearbeitung erfolgt über unser Büro Bonn. Das Konsulat benötigt in der Regel 2 Wochen für die Bearbeitung. Nur in begründeten Ausnahmefällen, deren Glaubhaftmachung durch die einladende Stelle in Algerien befürwortet werden muss, ist eine frühere Ausstellung des Visums möglich.
Die restlichen Bundesländer sind der Konsularabteilung der Botschaft in Berlin zugeordnet. Bitte senden Sie die Unterlagen an unsere Berliner Niederlassung. Die Bearbeitung durch die Konsularabteilung Berlin kann nimmt 2 Wochen in Anspruch. Unterlagen, aus denen ein früherer Reisetermin hervorgeht werden von der Botschaft in Berlin abgelehnt.
Dienstags und Donnerstags bleiben die Konsularabteilungen geschlossen.
Eine Expressbearbeitung wird von den Konsulaten nicht angeboten.
Geschäftsvisa werden in Abhängigkeit der vom Antragsteller getätigten Vorreisen nach Algerien und des vorliegenden Visumantrages erteilt. Befinden sich Vorvisa nicht im aktuellen Reisepass, sind Visumkopien der abgereisten Visa in Form von Kopie beizulegen. Visa für mehrmalige Einreisen (Multivisa) unterliegen jedoch grundsätzlich der Entscheidung des jeweiligen Konsulats. Ein Anspruch hierauf besteht nicht.
Grundsätzlich können erteilte Visa noch am vorletzten Tag der Gültigkeit für denjenigen Zeitraum in Anspruch genommen werden, der im Visum eingetragen ist. Bei mehrfachen Visa ist unbedingt vom Reisenden darauf zu achten, dass die genehmigte Gesamtaufenthaltsdauer (kumuliert) innerhalb der Visumgültigkeit nicht überschritten wird. Die abgereisten Zeiträume ergeben sich aus den Ein- und Ausreisevermerken der Grenzübergangsstellen.
Verstöße werden entsprechend geahndet oder können eine Einreiseverweigerung nach sich ziehen.
Hier finden Sie die relevanten Formulare für Ihren Auftrag.
Ein Visum ist für die Einreise erforderlich.