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Visum Aserbaidschan

Visum erforderlich!

Geschäftsvisum - Allgemeine Informationen

Voraussetzung für die Beantragung des Visums in Deutschland ist, dass der Antragsteller entweder deutscher Staatsbürger, oder im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis oder Freizügigkeitsbescheinigung für Deutschland ist.

Kostenlose Beratung:030 / 240 8335 - 0

Geschäftsvisum - Erforderliche Unterlagen

Zur Bearbeitung übersenden Sie uns bitte folgende Unterlagen:

  • Auftragsformular Visaexpress
  • 1 Exemplar des Visumantragsformular, im Original vom Reisenden unterschrieben, vollständig und gut leserlich ausgefüllt.
  • Reisepass mit für das beantragte Visum ausreichender Gültigkeit
  • 2 Passfotos in Farbe, von guter Qualität (Scankopien, bzw. übliche Farbausdrucke werden nicht akzeptiert).
  • das Original des Einladungsschreibens des aserbaidschanischen Geschäftspartners. Die Einladung muss zwingend auf Aserbaidschanisch verfasst sein.
  • eine Kopie der Satzung oder des Registrierungszertifikats des aserbaidschanischen Geschäftspartners.
  • eine Kopie der Aufenthaltserlaubnis, bzw. bei EU-Bürgern der Freizügigkeitsbescheinigung für Deutschland. Entfällt bei Beantragung mit einem deutschen Reisepass.
  • ein Referenzschreiben des entsendenden Unternehmens ist nicht zwingend vorgeschrieben, kann jedoch in Fällen, bei denen z.B. die Satzung oder das Registrierungszertifikat aus Aserbaidschan nicht vorliegt, von Vorteil sein. Angaben zum Reisezweck, dem zu besuchenden Geschäftspartner und der Erklärung, dass sämtliche Kosten übernommen werden sollten im Schreiben beinhaltet sein.

Kostenlose Beratung:030 / 240 8335 - 0

Geschäftsvisum - Konsulargebühren

Die Konsulargebühren für ein einmaliges und ein zweimaliges Einreisevisum betragen bei deutschen Staatsbürgern € 60,- Die Konsulargebühren für die Beantragung eines mehrmaligen Einreisevisum betragen 200,- unabhängig davon ob am Ende das gewünschte Visum erteilt wird oder nicht.

Es kommen zusätzlich Bareinzahlungsgebühren der Bank hinzu.

Bei anderen Nationalitäten gelten unter Umständen abweichende Konsulargebühren.

Konsulargebühren werden nicht zurückerstattet.

Kostenlose Beratung:030 / 240 8335 - 0

Geschäftsvisum - Bearbeitungsort und Dauer

Die Beantragung erfolgt über die Botschaft in Berlin.

Im Tarif T1 benötigt die Konsularabteilung zwischen 1 und bis zu 2 Wochen für die Ausstellung des Visums.

Der Tarif T2 verkürzt unter Umständen die Bearbeitung um 1 bis 2 Tage, ist aber nicht zuverlässig anwendbar.

Der Tarif T3 ist nicht anwendbar.

Die Konsularabteilung hat Dienstags und Donnerstags geschlossen.

Kostenlose Beratung:030 / 240 8335 - 0

Geschäftsvisum - Visumgültigkeit

Das Visum gibt das Einreisedatum sowie die Aufenthaltsdauer an. Der Aufenthalt ist nur innerhalb dieser Frist möglich und muss nicht den gesamten Zeitraum ausschöpfen. Die erteilte Gültigkeit richtet sich nach den Angaben im Visumantrag und dem Einladungsschreiben des aserbaidschanischen Geschäftspartners. Maximal 3 Monate Gültigkeit können erteilt werden, mit entweder einmaliger oder zweimaliger Einreise.

Liegt eine Befürwortung des Außenministeriums hierfür vor, ist auch ein Visum für mehrmalige Einreise und einer Gültigkeit von bis zu 12 Monaten möglich. Allerdings besteht keine Möglichkeit vorab zu überprüfen, ob dies der Fall ist. Trifft dies nicht zu und wird lediglich ein ein- oder zweimaliges Visum erteilt, wird der Differenzbetrag der entsprechenden Konsulargebühren nicht rückerstattet.

Visummuster

Kostenlose Beratung:030 / 240 8335 - 0

Geschäftsvisum - Formulare, Merkblätter, etc.

Hier finden Sie die relevanten Formulare für Ihren Auftrag.


Ergänzende Informationen

Ein Visum ist für die Einreise erforderlich.



Link zur Botschaft:
www.botschaft-aserbaidschan.de

Link zum Auswärtigen Amt:
www.diplo.de/AserbaidschanSicher


Letzte Meldungen für Aserbaidschan
30.12.11

Am 2.1.12 & 3.1.12 geschlossen.

Die Konsularabteilung der Botschaft von Aserbaidschan bleibt am Montag, den 2. Januar und am Dienstag, den 3. Januar 2012, geschlossen.

29.12.11

Business, Besucher: neue Anforderungen an Unterlagen

Für die Beantragung von Geschäfts- und Besuchervisa gelten ab dem 2. Januar 2012 folgende Änderungen:
- die Einladung aus Aserbaidschan ist im Original vorzulegen
- Eine Kopie der Satzung oder des Registrierungszertifikats des aserbaidschanischen Unternehmens bzw. des Personalausweises der einladenden Person ist ebenfalls beizulegen.

22.12.11

Neuer Visumantrag / Visumbeantragung wieder möglich

Ein neues Visumantragsformular für Aserbaidschan steht zur Verfügung. Die Beantragung eines Visums ist ab sofort und ausschließlich mit diesem möglich.

20.12.11

veraltet: Visumbeantragung nicht möglich.

Die Beantragung von Visa für Aserbaidschan für Reisen ab dem 1. Januar 2012 ist derzeit nicht möglich: die Konsularabteilung der Botschaft ist im Prozess, ein neues Visumantragsformular zu entwickeln. Bis dies vorliegt, werden keine Anträge entgegen genommen.

Das bisherige Formular, welches derzeit noch auf den Internetseiten der Botschaft zu finden ist, wird nur akzeptiert, wenn der Reisetermin noch innerhalb von 2011 liegt. 

24.08.11

Am 25.8.2011 geschlossen.

Die Konsularabteilung der Botschaft von Aserbaidschan bleibt am Mittwoch, den 25. August 2011, geschlossen.

30.05.11

Nur noch pers. Beantragung

Ab Mittwoch, den 1. Juni 2011, können Visumantragsunterlagen für Aserbaidschan nicht länger der Botschaft direkt zugesandt werden. Es werden nur noch persönlich oder über Dritte eingereichte Unterlagen akzeptiert. Die Beantragung durch die Merkur-Reisen GmbH, Abt. Visaexpress ist weiterhin möglich.


Einreisebestimmungen

Zielland:

Auftragserteilung

Berlin: 030 / 240 8335 - 0

Auftragsformular


Bonn: 02241 / 3403 - 0

Auftragsformular



Aktuelle Mitteilungen

02.02.12 - Myanmar

Am 2.3.12 geschlossen.

31.01.12 - Russland

Am 23.2.12 geschlossen.

26.01.12 - Ägypten

Fingerabdrücke (Update 26.1.2012)

20.01.12 - Taiwan

Am 23.1.12 geschlossen.

17.01.12 - Indonesien

Am 23.1.12 geschlossen.