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Visum Bangladesch

Visum erforderlich!

NGO-Visum - Informationen in Kurzform

Erläuterungen und weitere wichtige Informationen finden Sie unter den jeweiligen Abschnitten.


Zuständige Niederlassung:

Berlin
Tel.: 030 / 240 8335 - 0
Fax.: 030 / 240 8335 - 10
visaberlin(at)visaexpress.de


Erforderliche Unterlagen:



Konsulargebühren:

Staatsbürgerschaft
des Antragstellers

Konsulargebühren
einmalige Einreise

Deutsch

35,-

70,-


Für andere Nationalitäten gelten unter Umständen abweichende Konsulargebühren. Einzelheiten unter "Gebühren".


Bearbeitungszeiten:

Die Bearbeitungszeiten sind von Fall zu Fall unterschiedlich.

Die Botschaft behält sich vor, die persönliche Vorstellung des Antragstellers zu verlangen.


Visumgültigkeit:

Einmalige, zweimalige oder mehrmalige Einreise innerhalb von 3 oder 6 Monaten, in der Regel mit jeweils 7 oder 14 Tagen Aufenthalt.

Mehrmalige Einreise nur mit Kopie eines bereits verwendeten Visums.


Besonderheiten

  • Die Botschaft in Berlin ist zuständig für: Deutschland, Österreich, Polen, Slowakei, Slowenien, Tschechien und Ungarn.
  • Voraussetzung für die Beantragung über Berlin ist, dass die Botschaft für den Wohnsitz oder die Nationalität des Reisenden zuständig ist.

Kostenlose Beratung:030 / 240 8335 - 0

NGO-Visum - Allgemeine Informationen

Voraussetzung für ein NGO-Visum ist die entsprechende Befürwortung durch dem "NGO Bureau of Bangladesh". Es erlaubt die Arbeitsaufnahme bei einer in Bangladesch tätigen Hilfsorganisation.

Die Konsularabteilung der Botschaft ist zuständig für Deutschland, Österreich, Polen, Slowakei, Slowenien, Tschechien und Ungarn. Antragsteller mit einer anderen Staatsbürgerschaft müssen in Besitz einer gültigen Aufenthaltserlaubnis, bzw. einer Freizügigkeitsbescheinigung sein. Das Unternehmen in dessen Auftrag die Reise stattfindet, muss bei einer Industrie- und Handelskammer in
einem dieser Länder eingetragen sein.

Kostenlose Beratung:030 / 240 8335 - 0

NGO-Visum - Erforderliche Unterlagen

Zur Bearbeitung übersenden Sie uns bitte folgende Unterlagen:

  • Auftragsformular Visaexpress
  • Reisepass mit mindestens einer freien Seite und für das beantragte Visum ausreichender Gültigkeit.
  • 3 Exemplare des Visumantragsformulars, im Original vom Reisenden unterschrieben, vollständig und gut lesbar ausgefüllt.
  • 3 Passfotos von guter Qualität in Farbe. Ausdrucke, bzw. Scankopien werden nicht akzeptiert.
  • Das Formular "Letter of Authorisation" im Original vom Reisenden unterschrieben.
  • Bestätigung vom "NGO Bureau of Bangladesh"
  • Arbeitsvertrag, bzw. Referenzschreiben der entsendenden Organisation. Wird ein Visum für mehrmalige Einreise beantragt, so muss dies im Schreiben bestätigt werden.
  • Kopie einer gültigen Aufenthaltserlaubnis oder, bei EU-Bürgern, eine Freizügigkeitsbescheinigung (entfällt bei Beantragung mit einem deutschen, österreichischen, polnischen, slowakischen, slowenischen, tschechischen oder ungarischen Reisepass).
  • Bei Beantragung eines mehrmaligen Einreisevisums mit einem Reisepass, in dem kein bereits verwendetes Visum vorhanden ist: Kopien eines verwendeten Bangladeschvisums und der Seite mit den Identifikationsdaten des beinhaltenden Reisepasses.

Kostenlose Beratung:030 / 240 8335 - 0

NGO-Visum - Konsulargebühren

Konsulargebühren (in Euro):

Staatsbürgerschaft
des Antragstellers

Konsulargebühren
einmalige Einreise

Konsulargebühren
mehrmalige Einreise

Deutsch

35,-

70,-

Österreich

60,-

75,-

Polen

36,-

60,-

Slowakei

60,-

60,-

Slowenien

60,-

60,-

Tschechien

60,-

106,-

Ungarn

60,-

60,-

Belgien

50,-

60,-

Frankreich

62,-

92,-

Großbritannien

62,-

124,-

Kroatien

22,-

44,-

Niederlande

37,-

75,-

USA

100,-

100,-

Kostenlose Beratung:030 / 240 8335 - 0

NGO-Visum - Bearbeitungsort und Dauer

Die Bearbeitung erfolgt über die Konsularabteilung der Botschaft in Berlin. Die Bearbeitungszeiten sind vom Einzelfall abhängig. Die Botschaft behält sich vor, die persönliche Vorstellung des Antragstellers zu verlangen.

Kostenlose Beratung:030 / 240 8335 - 0

NGO-Visum - Visumgültigkeit

Die Visumgültigkeit ist vom Einzelfall abhängig und obliegt der Entscheidung der Botschaft. Unter Umständen muss das Visum vor Ort verlängert werden.

Visummuster

Kostenlose Beratung:030 / 240 8335 - 0


Ergänzende Informationen

Ein Visum ist für die Einreise erforderlich. Reisende können sich auf den Seiten der Migrationsbehörde von Bangladesch (www.immi.gov.bd) unter "Arrival Card for Foreigner" vorab registrieren. Der dabei vergebene "IS-Code" beschleunigt bei Ankunft das Einreiseprozedere.



Link zur Botschaft:
www.bangladeshembassy.org

Link zum Auswärtigen Amt:
www.auswaertiges-amt.de/diplo/de/Laenderinformationen/Bangladesch/Sicherheitshinweise.html


Letzte Meldungen für Bangladesch
29.07.10

Neuer Visumantrag

Die Botschaft von Bangladesch hat das Visumantragsformular geändert. Vorherige Versionen werden mittlerweile abgelehnt.


Einreisebestimmungen

Zielland:

Auftragserteilung

Berlin: 030 / 240 8335 - 0

Auftragsformular


Bonn: 02241 / 3403 - 0

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