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Visum Bangladesch

Visum erforderlich!

NGO-Visum - Allgemeine Informationen

Voraussetzung für ein NGO-Visum ist die entsprechende Befürwortung durch dem "NGO Bureau of Bangladesh". Es erlaubt die Arbeitsaufnahme bei einer in Bangladesch tätigen Hilfsorganisation.

Die Konsularabteilung der Botschaft ist zuständig für Deutschland, Österreich, Slowakei, Slowenien, Tschechien und Ungarn. Antragsteller mit einer anderen Staatsbürgerschaft müssen in Besitz einer gültigen Aufenthaltserlaubnis, bzw. einer Freizügigkeitsbescheinigung sein. Das Unternehmen in dessen Auftrag die Reise stattfindet, muss bei einer Industrie- und Handelskammer in
einem dieser Länder eingetragen sein.

Kostenlose Beratung:030 / 240 8335 - 0

NGO-Visum - Erforderliche Unterlagen

Zur Bearbeitung übersenden Sie uns bitte folgende Unterlagen:

  • Auftragsformular Visaexpress
  • Reisepass mit mindestens einer freien Seite und für das beantragte Visum ausreichender Gültigkeit.
  • 2 Exemplare des Visumantragsformulars, im Original vom Reisenden unterschrieben, vollständig und gut lesbar ausgefüllt. Die Unterschrift muss der im Reisepass entsprechen.
  • 2 lose beiliegende Passfotos von guter Qualität in Farbe. Ausdrucke, bzw. Scankopien werden nicht akzeptiert.
  • Das Formular "Letter of Authorisation" im Original vom Reisenden unterschrieben.
  • Bestätigung vom "NGO Bureau of Bangladesh"
  • Arbeitsvertrag, bzw. Referenzschreiben der entsendenden Organisation. Wird ein Visum für mehrmalige Einreise beantragt, so muss dies im Schreiben bestätigt werden.
  • Kopie einer gültigen Aufenthaltserlaubnis oder, bei EU-Bürgern, eine Freizügigkeitsbescheinigung (entfällt bei Beantragung mit einem deutschen, österreichischen, slowakischen, slowenischen, tschechischen oder ungarischen Reisepass).
  • Bei Beantragung eines mehrmaligen Einreisevisums mit einem Reisepass, in dem kein bereits verwendetes Visum vorhanden ist: Kopien eines verwendeten Bangladeschvisums und der Seite mit den Identifikationsdaten des beinhaltenden Reisepasses.



Zuständige Niederlassung:

Merkur-Reisen GmbH
Invalidenstraße 34
D-10115 Berlin

Kostenlose Beratung:030 / 240 8335 - 0

NGO-Visum - Konsulargebühren

Konsulargebühren:

Staatsbürgerschaft
des Antragstellers

Konsulargebühren
einmalige Einreise

Konsulargebühren
mehrmalige Einreise

Deutsch

€ 60,-

€ 70,-

Österreich

€ 60,-

€ 75,-

Polen

€ 60,-

€ 60,-

Slowakei

€ 60,-

€ 60,-

Slowenien

€ 60,-

€ 60,-

Tschechien

€ 60,-

€ 106,-

Ungarn

€ 60,-

€ 60,-

Belgien

€ 60,-

€ 60,-

Frankreich

€ 62,-

€ 92,-

Großbritannien

€ 83,-

€ 267,-

Kroatien

€ 22,-

€ 44,-

Niederlande

€ 60,-

€ 75,-

USA

€ 100,-

€ 100,-

Kostenlose Beratung:030 / 240 8335 - 0

NGO-Visum - Bearbeitungsort und Dauer

Die Bearbeitung erfolgt über die Konsularabteilung der Botschaft in Berlin.

Die Konsularabteilung benötigt in der Regel 5 bis 7 Werktage für die Visumerteilung.

Eine Beschleunigung der Abwicklung ist nur mit Einverständnis der Konsularabteilung möglich.

Kostenlose Beratung:030 / 240 8335 - 0

NGO-Visum - Visumgültigkeit

Die Visumgültigkeit ist vom Einzelfall abhängig und obliegt der Entscheidung der Botschaft. Unter Umständen muss das Visum vor Ort verlängert werden.

Visummuster

Kostenlose Beratung:030 / 240 8335 - 0


Ergänzende Informationen

Ein Visum ist für die Einreise erforderlich. Reisende können sich auf den Seiten der Migrationsbehörde von Bangladesch (www.immi.gov.bd) unter "Arrival Card for Foreigner" vorab registrieren. Der dabei vergebene "IS-Code" beschleunigt bei Ankunft das Einreiseprozedere.



Link zur Botschaft:
www.bangladeshembassy.de

Link zum Auswärtigen Amt:
www.diplo.de/BangladeschSicher


Letzte Meldungen für Bangladesch
30.08.11

Am 30.8. & 31.8.11 geschlossen.

Die Konsularabteilung der Botschaft von Bangladesch bleibt am Dienstag, den 30. August, und am Mittwoch, den 31. August 2011, geschlossen.

07.02.11

Neue Konsulargebühren

Die Konsulargebühren für einmalige Einreisevisa für deutsche Staatsbürger wurden von € 35,- auf € 60,- erhöht.

10.11.10

Am 16. und 17.11.10 geschlossen.

Die Botschaft von Bangladesch bleibt am Dienstag, den 16. November, und am Mittwoch, den 17. November 2010, geschlossen.

09.11.10

Antragsformular: Unterschrift

Die auf den Visumantragsformularen der Botschaft angebrachte Unterschrift muss der Unterschrift im Reisepass entsprechen. Andernfalls geht die Botschaft davon aus, dass der Antragsteller nicht persönlich unterschrieben hat und lehnt den Antrag ab.

09.09.10

Am 10.9.10 geschlossen.

Die Botschaft von Bangladesch bleibt am Freitag, den 10. September 2010, geschlossen.

29.07.10

Neuer Visumantrag

Die Botschaft von Bangladesch hat das Visumantragsformular geändert. Vorherige Versionen werden mittlerweile abgelehnt.


Einreisebestimmungen

Zielland:

Auftragserteilung

Berlin: 030 / 240 8335 - 0

Auftragsformular


Bonn: 02241 / 3403 - 0

Auftragsformular



Aktuelle Mitteilungen

22.05.13 - Kenia

Neues Visumantragsformular

14.05.13 - Kamerun

Am 21.5.2013 geschlossen.

08.05.13 - Saudi Arabien

Persönliche Vorsprache

25.04.13 - Kasachstan

Vom 7.5.13 - 10.5.13 geschlossen

25.04.13 - Tansania

Am 26.4.13 geschlossen