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Visum Belarus (Weißrussland)

Visum erforderlich!

Allgemeines Geschäftsvisum - Allgemeine Informationen

Geschäftsreisen über 30 Tage Aufenthalt bedürfen einer schriftlichen Einladung der belarussischen Firma, die als juristische Person im Handelsregister eingetragen sein muss. In der Einladung muss der Einladungszeitraum, sowie die üblichen Passdaten des Reisenden zu entnehmen sein.

Unter bestimmten Voraussetzungen erteilt das Konsulat ein Visum für mehrmalige Einreise innerhalb eines Jahres. Der Aufenthalt ist auf maximal 90 Tage insgesamt im Jahr begrenzt. Ergänzend zu den üblichen Antragsunterlagen benötigt das bearbeitende Konsulat zusätzliche Dokumente und Unterlagen.

Grundlage für ein geschäftliches Dauervisum ist eine Kooperation des deutschen Unternehmens mit dem belarussischen Unternehmen. Der Nachweis gegenüber dem Konsulat erfolgt mittels Vorlage eines gültigen Vertrags (Contract). Der Vertrag muss unterschrieben und abgestempelt sein. Ergänzend muss der Handelsregisterauszug der belarussischen Firma beigefügt werden. Liegt dem Konsulat bereits ein Originalauszug jüngeren Datums vor (innerhalb der letzten 12 Monate), so reicht der Nachweis mittels Kopie.

Das entsendende deutsche Unternehmen fügt den vorgenannten Unterlagen ein Anschreiben hinzu, dass an die Konsularabteilung der Außenstelle der Botschaft in Bonn gerichtet ist, aus dem hervorgeht, dass der Reisende ein Visum für mehrfache Einreise innerhalb eines Jahres benötigt. Der Reisezweck (z. B. Verhandlungen, Supervisor, etc), die Dienststellung (Position) innerhalb des Unternehmens, sowie eine Kostenübernahme für die Reisen sollten dem Anschreiben zu entnehmen sein.

Bei Einreise mit dem Flugzeug besteht im Ausnahmefall die Möglichkeit, ein Visum am internationalen Flughafen Minsk bei der dortigen Visumstelle zu beantragen. Wir empfehlen dies aufgrund des Zeitaufwands und eventueller sprachlicher Probleme nicht. Es kann keine Aussage darüber getroffen werden, zu welchen Zeiten diese Stelle geöffnet ist.

Für alle Ausländer die Belarus bereisen gilt eine Krankenversicherungspflicht. Zur Zeit muss bei Ankunft an der Grenzübergangsstelle eine Pflichtkrankenversicherung mit einer belarussischen Versicherungsgesellschaft abgeschlossen werden (Informationen).

Ebenfalls an der Grenzübergangsstelle ist eine Migrationskarte (Muster) erhältlich welche ausgefüllt und während des gesamten Aufenthalts in Belarus mitgeführt werden muss.

Ausländische Staatsbürger müssen innerhalb von 3 Tagen ab Ankunft bei den zuständigen Anmeldebehörden ihre Anschrift in Belarus angeben und sich registrieren lassen. Die Unterkunft an einer abweichenden Anschrift ist nicht gestattet.

Kostenlose Beratung:02241 / 3403 - 0

Allgemeines Geschäftsvisum - Erforderliche Unterlagen

Zur Bearbeitung übersenden Sie uns bitte folgende Unterlagen:

  • Auftragsformular Visaexpress
  • Original Reisepass mit mindestens einer freien Seite. Die Gültigkeit muss mindestens 3 Monate über das Ende der Reise hinaus gewährleistet sein.
  • Visumantragsformular, persönlich unterschrieben und entweder vollständig in Druckschrift oder vollständig am PC ausgefüllt. Kommen sowohl gedruckte Angaben als auch handschriftliche Vermerke vor, wird der Antrag abgelehnt. Nachträgliche Änderungen, bzw. Eingaben führen ebenfalls zur Ablehnung. Bitte tragen Sie im Feld 32 "An der Grenze" ein. Folgende Angaben müssen vorhanden sein: genauer Reisezweck, die zu besuchende Firma/Organisation samt Ansprechpartner sowie die Unterkunftsanschrift des Reisenden.
  • 1 biometrisches Passfoto von guter Qualität, in Farbe und mit hellen Hintergrund. Das Bild darf maximal 6 Monate alt sein. Ausdrucke, bzw. Scankopien werden nicht akzeptiert.
  • Einladung des belarussischen Geschäftspartners (juristische Person) mit Angaben zum Reisenden, dem Reisezweck und der Aufenthaltsdauer.
  • Kopie der Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland oder, bei EU-Staatsbürgern, der Freizügigkeitsbescheinigung. Erstere muss die gleichen Anforderungen an Mindestgültigkeit erfüllen wie der Reisepass. (Entfällt bei Beantragung mit einem deutschen Reisepass).


Bei Beantragung eines mehrmaligen Visums mit einer Gültigkeit von mehr als 3 Monate, zusätzlich:

  • Vertrag des deutschen Unternehmens mit der belarussischen Firma (Contract). Der Vertrag muss von beiden Parteien unterschrieben und leserlich abgestempelt sein. Die Vorlage einer Abschrift wird bevorzugt.
  • Handelsregisterauszug der belarussischen Bezirksverwaltung. Der Auszug muss dem Konsulat im Original vorgelegt werden (beglaubigte Abschrift). Liegt bereits ein jüngerer Auszug aus den vergangenen 12 Monaten dem Konsulat vor, so reicht die Vorlage einer Kopie.
  • Anschreiben des deutschen Unternehmens, gerichtet an das Konsulat, mit Angaben zum Reisezweck, der Position des Reisenden sowie der Bestätigung der Übernahme sämtlicher Reisekosten. Die Erfordernis eines mehrmaligen Visums muss deklariert sein.


Das Konsulat behält sich vor, zu den vorgenannten Unterlagen weitere Dokumente anzufordern. Erfahrungsgemäß werden Multivisa bei Erfüllung der vorgenannten Erfordernisse problemlos erteilt.


Zuständige Niederlassung:

Merkur-Reisen GmbH
Kamillenweg 22
D-53757 Sankt Augustin

Kostenlose Beratung:02241 / 3403 - 0

Allgemeines Geschäftsvisum - Konsulargebühren

Die Höhe der Konsulargebühren ist von der gewünschten Visumgültigkeit und der zur Verfügung stehenden Bearbeitungsdauer abhängig. Für deutsche Staatsbürger betragen sie:

Visumgültigkeit

mindestens 6 Werktage

5 Werktage oder weniger

Einmalige Einreise

€ 60,-

€ 120,-

Zweimalige Einreise

€ 90,-

€ 180,-

Mehrmalige Einreise, bis 3 Monate

€ 120,-

€ 240,-

Mehrmalige Einreise, bis 12 Monate

€ 150,-

€ 300,-


Für Kinder unter 16 Jahren fallen keine Konsulargebühren an.

Bei anderen Nationalitäten gelten unter Umständen abweichende Konsulargebühren.

Kostenlose Beratung:02241 / 3403 - 0

Allgemeines Geschäftsvisum - Bearbeitungsort und Dauer

Die Bearbeitung erfolgt über unser Büro Bonn.

Bei der regulären Bearbeitung benötigt die Konsularabteilung 6 Werktage zur Ausstellung des Visums. Eine Beschleunigung ist möglich, auf Wunsch wird das Visum noch am gleichen Tag erteilt wie beantragt.

Die Konsularabteilung hat mittwochs geschlossen.

Kostenlose Beratung:02241 / 3403 - 0

Allgemeines Geschäftsvisum - Visumgültigkeit

Die erteilte Visumgültigkeit richtet sich nach den Angaben der Einladung, kann jedoch 12 Monate nicht überschreiten. Mehrmalige Einreisen sind möglich. Der Aufenthalt in Belarus ist nur innerhalb dieser Frist gestattet, Überziehungen können empfindliche Geldstrafen nach sich ziehen.

Der Aufenthalt in Belarus darf insgesamt 90 Tage im Jahr nicht überschreiten.

Visummuster

Kostenlose Beratung:02241 / 3403 - 0

Allgemeines Geschäftsvisum - Formulare, Merkblätter, etc.

Hier finden Sie die relevanten Formulare für Ihren Auftrag.


Ergänzende Informationen

Ein Visum ist für die Einreise erforderlich.



Link zur Botschaft:
www.germany.belembassy.org/de

Link zum Auswärtigen Amt:
www.diplo.de/BelarusSicher


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14.04.13

Am 14.5.13 geschlossen.

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10.04.13

Am 10.5.13 geschlossen.

Die Konsularabteilungen der Botschaft von Belarus bleiben am Freitag, den 10. Mai 2013, geschlossen.

26.06.12

Vom 27.6. bis 4.7.12 geschlossen.

Die Konsularabteilungen der Botschaft von Belarus bleiben von Mittwoch, den 27. Juni, bis einschließlich Mittwoch, den 4. Juli 2012, geschlossen.

22.03.12

Am 22.3. & 23.3.12 geschlossen.

Die Konsularabteilungen der Botschaft von Belarus bleiben am Donnerstag, den 22. März und am Freitag, den 23. März 2012, geschlossen.

01.03.12

Am 8.3.12 & 9.3.12 geschlossen.

Die Konsularabteilungen der Botschaft von Belarus bleiben am Donnerstag, den 8. März, und am Freitag, den 9. März 2012, geschlossen.

29.06.11

Am 30.6.11 & 1.7.11 geschlossen

Die Konsularabteilungen der Botschaft von Belarus bleiben am Donnerstag, den 30. Juni, und am Freitag, den 1. Juli 2011, geschlossen.


Einreisebestimmungen

Zielland:

Auftragserteilung

Berlin: 030 / 240 8335 - 0

Auftragsformular


Bonn: 02241 / 3403 - 0

Auftragsformular



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22.05.13 - Kenia

Neues Visumantragsformular

14.05.13 - Kamerun

Am 21.5.2013 geschlossen.