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Visum Belgien

Arbeiten in Belgien - Allgemeine Informationen

EU-Staatsbürger können jeder gewerblichen Tätigkeit (selbstständig, als Arbeitnehmer oder im Auftrag eines ausländischen Unternehmens) nachgehen, ohne zuvor eine Arbeitserlaubnis beantragen zu müssen. Ausnahmen gelten für Staatsbürger von Bulgarien und Rumänien.

Staatsangehörige Islands, Liechtensteins, Norwegens und der Schweiz haben die gleichen Rechte wie EU-Bürger in Bezug auf den Zugang zu dem nationalen Arbeitsmarkt. Sie sollten sich allerdings bei der Botschaft von Belgien über erforderliche Behördengänge erkundigen (Meldevorschriften, Antrag auf Arbeitserlaubnis, etc.).

Für Staatsbürger aller anderen Länder gelten von EU-Staat zu EU-Staat unterschiedliche Bestimmungen. Dabei ist zu beachten, dass eine Arbeitserlaubnis für einen EU-Staat nicht das Recht auf Arbeit in einem anderen EU-Staat beinhaltet.

Weitere Informationen erhalten Sie von der belgischen Botschaft oder von den Internetseiten der Europäischen Kommission.

Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (EU) sind folgende Länder:
Deutschland, Belgien, Luxemburg, Frankreich, Italien, Niederlande, Dänemark, Irland, Großbritannien, Griechenland, Portugal, Spanien, Finnland, Österreich, Schweden, Estland, Lettland, Litauen, Malta, Polen, Tschechien, Slowakei, Slowenien, Ungarn, Zypern, Bulgarien und Rumänien.

Arbeiten in Belgien - Formulare, Merkblätter, etc.

Hier finden Sie die relevanten Formulare für Ihren Auftrag.


Ergänzende Informationen

Deutsche Staatsbürger benötigen kein Visum für die Einreise nach Belgien.



Link zur Botschaft:
www.diplomatie.be/berlin

Link zum Auswärtigen Amt:
www.auswaertiges-amt.de/diplo/de/Laenderinformationen/Belgien/Sicherheitshinweise.html


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