Deutsche Staatsbürger benötigen für Besuche in Brasilien, die die Aufenthaltsdauer von 90 Tagen nicht überschreiten, kein Visum, wenn sie das Land als Touristen, Journalisten, die keine Dreharbeiten durchführen, Studenten, Geschäftsreisende, unentgeltliche Teilnehmer an kulturellen Veranstaltungen, Praktikanten, Wissenschaftler oder Forscher bereisen.
Wegen des erhöhten Aufwands berechnen wir für die Bearbeitung € 75,- zzgl. MwSt.
Weiterführende Informationen finden Sie auf den Internetseiten der brasilianischen Botschaft. (Siehe "Link zur Botschaft").
Hinweis: Sollte ein Visum benötigt werden, beachten Sie bitte die Zuständigkeiten der einzelnen Konsulate. In allen Fällen ist zusätzlich das online-Formular unter:
https://scedv.serpro.gov.br/frscedv/index.jsp
auszufüllen und ein im Original unterschriebener Ausdruck den übrigen Unterlagen beizulegen.
Antragsteller mit Wohnsitz in: Niedersachsen, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein senden ihre Unterlagen an unsere Berliner Niederlassung. Zuständig ist die Konsularabteilung der
Botschaft in Berlin.
Antragsteller mit Wohnsitz in: Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland und Thüringen senden ihre Unterlagen an unserer Büro in Sankt Augustin. Zuständig ist das
Generalkonsulat in Frankfurt.
Antragsteller mit Wohnsitz in Baden-Württemberg oder Bayern senden ihre Unterlagen ebenfalls an unser Büro in Sankt Augustin. Das Generalkonsulat in München ist zuständig.