Mit Wirkung vom 26. Januar 2012 nimmt die Konsularabteilung der chinesischen Botschaft in Berlin ausschließlich Visaantragsunterlagen entgegen, wenn der Wohnort des Reisenden in eines der folgenden Bundesländer liegt:
Berlin
Brandenburg
Mecklenburg-Vorpommern
Sachsen-Anhalt
Sachsen
Thüringen
Für Antragsteller mit Wohnsitz in diesen Bundesländern senden Sie die Unterlagen bitte wie bisher an unsere Berliner Niederlassung. Unterlagen von Reisenden mit Wohnsitz außerhalb dieser Bundesländer senden Sie bitte an unsere Zentrale in Sankt Augustin bei Bonn.
Ausschlaggebend für die Zuständigkeit ist der im Reisepass vermerkte Wohnort. Sollte dieser nicht mit der im Visumantrag angegebenen Wohnanschrift übereinstimmen, ist eine Kopie einer aktuellen Meldebescheinigung den übrigen Unterlagen beizufügen. Die Zuständigkeit richtet sich dann nach der Anschrift der Meldebescheinigung.
Unterlagen, welche von der Botschaft legalisiert werden sollen, sind von dieser Regelung nicht betroffen. Bitte senden Sie diese weiterhin an unsere Berliner Niederlassung.