Erläuterungen und weitere wichtige Informationen finden Sie unter den
jeweiligen Abschnitten.
Zuständige Niederlassung:Abhängig vom Wohnsitz des Reisenden (laut Angabe im Reisepass, bzw. aktueller Meldebescheinigung).
Für Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt, Sachsen, Thüringen:
BerlinTel.: 030 / 240 8335 - 0
Fax.: 030 / 240 8335 - 10
berlin@visaexpress.deFür die übrigen Bundesländer:
BonnTel.: 02241 / 3403 - 0
Fax.: 02241 / 33 70 97
visa@visaexpress.deErforderliche Unterlagen:
Für Staatsbürger von Iran, Kasachstan, Kirgisien, Tadschikistan und Usbekistan werden zusätzliche Unterlagen benötigt (siehe Reiter "Erforderlich").
Konsulargebühren:
Visumart |
Deutsche |
Rumänen |
US-Bürger |
andere Nationalitäten |
Einmalig |
€ 30,- |
€ 60,- |
€ 115,- |
€ 30,- |
Zweimalig |
€ 45,- |
€ 80,- |
€ 115,- |
€ 50,- |
Im Tarif T2: zzgl. € 20,-
Im Tarif T3: zzgl. € 30,-
Bearbeitungszeiten:
Tarif |
Bearbeitungsdauer |
T1 |
5 bis 6 Werktage |
T2 |
2 bis 3 Werktage |
T3 |
taggleich |
Bei Zuständigkeit Bonn: Tarif T3 nur auf Anfrage.
Keine Expressbearbeitung bei französischen und US-amerikanischen Staatsbürgern.
Mögliche Visumgültigkeiten:
Einreisen |
Einreisefrist |
Aufenthaltsdauer |
Passgültigkeit |
Einmalig |
3 Monate |
30 Tage |
6 Monate |
Einmalig |
3 Monate |
60 Tage |
6 Monate |
Einmalig |
3 Monate |
90 Tage * |
6 Monate |
Zweimalig |
3 Monate |
30 Tage |
6 Monate |
Zweimalig |
3 Monate |
60 Tage |
6 Monate |
*: Liegt im Ermessen des Konsularbeamten
Besonderheiten
- Irakische und türkische Staatsbürger müssen den Antrag persönlich stellen.
- Zusatzformular erforderlich bei nicht-deutschen Staatsbürgern, bzw. bei Begleitung von im Pass eingetragenen Kindern.
Voraussetzung für die Beantragung des Visums in Deutschland ist, dass der Antragsteller entweder deutscher Staatsbürger, oder im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis oder Freizügigkeitsbescheinigung für Deutschland ist.
Irakische und türkische Staatsbürger müssen den Visumantrag persönlich stellen. Die Abgabe der Unterlagen durch Dritte oder Visumagenturen ist nicht möglich.
Zur Bearbeitung senden Sie bitte folgende Unterlagen an die jeweils zuständige Niederlassung:
- Je nach Wohnort, entweder unser Auftragsformular Visaexpress (Bonn) oder unser Auftragsformular Visaexpress (Berlin).
- Reisepass mit mindestens zwei freien Seiten und für das zu beantragende Visum ausreichender Gültigkeit.
- 1 Visumantragsformular, im Original vom Reisenden unterschrieben, vollständig und gut lesbar ausgefüllt (keine Faxkopie). Die Daten müssen so eingegeben werden, dass das Formular nicht auf die fünfte Seite überspringt.
- falls der im Visumantrag angegebene Wohnort nicht mit dem im Reisepass angegebenen übereinstimmt: eine Kopie einer aktuellen Meldebescheinigung. In solch einem Fall richtet sich die Zuständigkeit nach dem in der Meldebescheinigung angegebenen Wohnort.
- 1 Zusatzformular: Bei Beantragung mit einem nicht-deutschen Reisepass muss dies zusätzlich und im Original vom Reisenden unterschrieben beigelegt werden. Das gleiche gilt bei Begleitung eines im Pass eingetragenen Kindes.
- 1 Passfoto (in Farbe) von guter Qualität. Ausdrucke, bzw. Scankopien werden nicht akzeptiert
- Kopie der Flugbuchung für den Reiseverlauf von Deutschland und zurück. Bei Beantragung eines zweimaligen Visums müssen die Ein- und Ausreisen für beide Aufenthalte belegt werden.
- Kopie der Hotelbuchung für den gesamten Aufenthalt in China. Alternativ zu einer Hotelbuchung kann ein Einladungsschreiben aus China in Verbindung mit einer Kopie des chinesischen Ausweisdokuments der einladenden Person verwendet werden.
- Detailierte Aufstellung des Reiseverlaufs, mit Auflistung der voraussichtlichen Aufenthaltsorte und der jeweiligen Aktivität vor Ort. Sämtliche Aufenthaltstage müssen abgedeckt sein. Eine tabellarische Darstellung in der Form "Von Bis: Ort, Aktivität" kann verwendet werden.
- Kopie der Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland oder, bei EU-Staatsbürgern, der Freizügigkeitsbescheinigung. Erstere muss die gleichen Anforderungen an Mindestgültigkeit erfüllen wie der Reisepass. (Entfällt bei Beantragung mit einem deutschen Reisepass).
Bei Beantragung mit einem iranischen, kasachischen, kirgisischen, tadschikischen oder usbekischen Reisepass zusätzlich:
- Nachweis über ausreichende Geldmittel
Zuständigkeit je nach Wohnort (wie im Reisepass angegeben oder mit aktueller Meldebescheinigung belegt):
Für Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt, Sachsen, Thüringen:
Berlin
Tel.: 030 / 240 8335 - 0
Fax.: 030 / 240 8335 - 10
berlin@visaexpress.de
Für die übrigen Bundesländer:
Bonn
Tel.: 02241 / 3403 - 0
Fax.: 02241 / 33 70 97
visa@visaexpress.de
Konsulargebühren bei Bearbeitung im Tarif T1:
Visumart |
Deutsche |
Rumänen |
US-Bürger |
Andere Nationalitäten |
Einmalig |
€ 30,- |
€ 60,- |
€ 115,- |
€ 30,- |
Zweimalig |
€ 45,- |
€ 80,- |
€ 115,- |
€ 50,- |
Im Tarif T2 erhöhen sich die jeweiligen Konsulargebühren um € 20,-
Im Tarif T3 erhöhen sich die jeweiligen Konsulargebühren um € 30,-
Die Expressbearbeitung ist mit einem französischen oder US-amerikanischen Reisepass nicht möglich.
Abhängig vom Wohnort des Reisenden ist entweder unsere Niederlassung in Berlin oder unsere Zentrale in Bonn für die Bearbeitung zuständig:
Zuständigkeit Berlin:
Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt, Sachsen, Thüringen.
Zuständigkeit Bonn:
Übrige Bundesländer
Ausschlaggebend ist der Wohnort, der im Reisepass angegeben ist. Ist dieser aufgrund eines Umzugs nicht länger zutreffend, ist eine aktuelle Meldebescheinigung beizulegen.
Die Bearbeitung im jeweiligen Tarif nimmt folgende Zeit in Anspruch:
Tarif |
Bearbeitungsdauer |
T1 |
5 bis 6 Werktage |
T2 |
2 bis 3 Werktage |
T3 |
1 Werktag * |
*: Bei Zuständigkeit Bonn nur nach Anfrage.
Ausnahmen: wird das Visum mit einem französischen oder US-amerikanischen Reisepass beantragt, nimmt die Bearbeitung mindestens 4 Werktage in Anspruch.
Visa sind ab dem Tag der Ausstellung gültig, eine Vordatierung ist nicht möglich. Innerhalb der Gültigkeitsfrist können die erteilten Einreisen wahrgenommen werden, danach verfällt das Visum. Die erteilte Aufenthaltsdauer beginnt ab Ankunft zu zählen, kann bei jeder Einreise voll ausgeschöpft werden und ist vor Ort verlängerbar.
Folgende Visumgültigkeiten sind möglich:
Einreisen |
Einreisefrist |
Aufenthaltsdauer |
Passgültigkeit |
Einmalig |
3 Monate |
30 Tage |
6 Monate |
Einmalig |
3 Monate |
60 Tage |
6 Monate |
Einmalig |
3 Monate |
90 Tage * |
6 Monate |
Zweimalig |
3 Monate |
30 Tage |
6 Monate |
Zweimalig |
3 Monate |
60 Tage |
6 Monate |
*: liegt im Ermessen des Konsulats
Hier finden Sie die relevanten Formulare für Ihren Auftrag.
Ein Visum ist für die Einreise erforderlich. Zu beachten ist, dass Hong Kong und Macao in Bezug auf die Visaformalitäten, als "Ausland" zu bewerten sind. Jeder Übergang von Hong Kong oder Macao nach China zählt als Einreise nach China und benötigt ein Einreisevisum.