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Visum China

Visum erforderlich!

Arbeitsvisum (Z-Visum) - Informationen in Kurzform

Erläuterungen und weitere wichtige Informationen finden Sie unter den jeweiligen Abschnitten.


Zuständige Niederlassung:

Abhängig vom Wohnsitz des Reisenden (laut Angabe im Reisepass, bzw. aktueller Meldebescheinigung).

Für Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt, Sachsen, Thüringen:
Berlin
Tel.: 030 / 240 8335 - 0
Fax.: 030 / 240 8335 - 10
berlin@visaexpress.de

Für die übrigen Bundesländer:
Bonn
Tel.: 02241 / 3403 - 0
Fax.: 02241 / 33 70 97
visa@visaexpress.de


Erforderliche Unterlagen:


Für Staatsbürger von Frankreich, Iran, Kasachstan, Kirgisien, Tadschikistan und Usbekistan zusätzlich:

  • Hotelbuchung
  • Flugbuchung



Konsulargebühren:

Visumart

Deutsche

Rumänen

US-Bürger

Andere Nationalitäten

Arbeitsvisum

€ 30,-

€ 60,-

€ 115,-

€ 30,-


Im Tarif T2: zzgl. € 20,-
Im Tarif T3: zzgl. € 30,-


Bearbeitungszeiten:

Tarif

Bearbeitungsdauer

T1

5 bis 6 Werktage

T2

2 bis 3 Werktage

T3

taggleich


Bei Zuständigkeit Bonn: Tarif T3 nur auf Anfrage.
Keine Expressbearbeitung bei französischen und US-amerikanischen Staatsbürgern.

Mögliche Visumgültigkeiten:

Einreisen

Einreisefrist

Einmalig

3 Monate



Besonderheiten

Irakische und türkische Staatsbürger müssen den Visumantrag persönlich stellen.

Kostenlose Beratung:030 / 240 8335 - 0

Arbeitsvisum (Z-Visum) - Allgemeine Informationen

Voraussetzung für ein Arbeitsvisum ist eine Arbeitsgenehmigung (Muster) vom Ministerium für Arbeit und soziale Sicherheit oder ein Expertenausweis vom Amt für Angelegenheiten der ausländischen Experten. Zusätzlich wird die Kopie einer offiziellen Befürwortung (behördliche Einladung, Muster) benötigt.

Das erteilte Visum muss innerhalb von 30 Tagen ab Ankunft bei der zuständigen Ausländerbehörde in eine Aufenthaltserlaubnis umgewandelt werden. Hierfür werden folgende Unterlagen benötigt:

  • der Reisepass mit dem Z-Visum und Einreisevermerk
  • die offizielle Befürwortung
  • die Arbeitsgenehmigung oder der Expertenausweis (im Original)
  • ein aktuelles Gesundheitszeugnis


Mit der daraufhin erteilten Aufenthaltserlaubnis kann innerhalb deren Gültigkeitsdauer beliebig ein- und ausgereist werden.

Ehepartner und Kinder des Antragstellers können ebenfalls ein Z-Visum erhalten. Erfolgt die Beantragung nicht gleichzeitig mit dem Antrag des Arbeitnehmers, muss eine Kopie dessen Arbeitsvisums oder dessen Expertenausweises beigelegt werden.

Voraussetzung für die Beantragung des Visums in Deutschland ist, dass der Antragsteller entweder deutscher Staatsbürger, oder im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis oder Freizügigkeitsbescheinigung für Deutschland ist.

Irakische und türkische Staatsbürger müssen den Visumantrag persönlich stellen. Die Abgabe der Unterlagen durch Dritte oder Visumagenturen ist nicht möglich.

Kostenlose Beratung:030 / 240 8335 - 0

Arbeitsvisum (Z-Visum) - Erforderliche Unterlagen

Zur Bearbeitung senden Sie bitte folgende Unterlagen an die jeweils zuständige Niederlassung:

  • Je nach Wohnort, entweder unser Auftragsformular Visaexpress (Bonn) oder unser Auftragsformular Visaexpress (Berlin).
  • Reisepass mit mindestens zwei freien Seiten und für das zu beantragende Visum ausreichender Gültigkeit.
  • 1 Visumantragsformular, im Original vom Reisenden unterschrieben, vollständig und gut lesbar ausgefüllt (keine Faxkopie). Die Daten müsen so eingegeben werden, dass das Formular nicht auf die fünfte Seite überspringt.
  • falls der im Visumantrag angegebene Wohnort nicht mit dem im Reisepass angegebenen übereinstimmt: eine Kopie einer aktuellen Meldebescheinigung. In solch einem Fall richtet sich die Zuständigkeit nach dem in der Meldebescheinigung angegebenen Wohnort.
  • 1 Zusatzformular, ebenfalls im Original unterschrieben, vollständig und gut lesbar ausgefüllt (keine Faxkopie).
  • 1 Passfoto (in Farbe) von guter Qualität. Ausdrucke, bzw. Scankopien werden nicht akzeptiert.
  • Kopie der offiziellen Befürwortung (Muster). Antragstellende Familienmitglieder müssen ebenfalls darauf erwähnt werden.
  • das Original der Arbeitserlaubnis (Muster)
  • HIV-Test im Original mit Unterschrift und Stempel des Arztes.
  • Kopie der Heiratsurkunde, bzw. der Geburtsurkunde (bei Familienmitgliedern)
  • Kopie der Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland oder, bei EU-Staatsbürgern, der Freizügigkeitsbescheinigung. Erstere muss die gleichen Anforderungen an Mindestgültigkeit erfüllen wie der Reisepass. (Entfällt bei Beantragung mit einem deutschen Reisepass).


Bei Beantragung mit einem französischen, iranischen, kasachischen, kirgisischen, tadschikischen oder usbekischen Reisepass zusätzlich:

  • Kopie der Flugbuchung



Zuständigkeit je nach Wohnort (wie im Reisepass angegeben oder mit aktueller Meldebescheinigung belegt):

Für Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt, Sachsen, Thüringen:
Berlin
Tel.: 030 / 240 8335 - 0
Fax.: 030 / 240 8335 - 10
berlin@visaexpress.de

Für die übrigen Bundesländer:
Bonn
Tel.: 02241 / 3403 - 0
Fax.: 02241 / 33 70 97
visa@visaexpress.de

Kostenlose Beratung:030 / 240 8335 - 0

Arbeitsvisum (Z-Visum) - Konsulargebühren

Konsulargebühren bei Bearbeitung im Tarif T1:

Visumart

Deutsche

Rumänen

US-Bürger

Andere Nationalitäten

Arbeitsvisum

€ 30,-

€ 60,-

€ 115,-

€ 30,-


Im Tarif T2 erhöhen sich die Konsulargebühren um € 20,-
Im Tarif T3 erhöhen sich die Konsulargebühren um € 30,-
Die Expressbearbeitung ist mit einem französischen oder US-amerikanischen Reisepass nicht möglich.

Kostenlose Beratung:030 / 240 8335 - 0

Arbeitsvisum (Z-Visum) - Bearbeitungsort und Dauer

Abhängig vom Wohnort des Reisenden ist entweder unsere Niederlassung in Berlin oder unsere Zentrale in Bonn für die Bearbeitung zuständig:

Zuständigkeit Berlin:
Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt, Sachsen, Thüringen.

Zuständigkeit Bonn:
Übrige Bundesländer

Ausschlaggebend ist der Wohnort, der im Reisepass angegeben ist. Ist dieser aufgrund eines Umzugs nicht länger zutreffend, ist eine aktuelle Meldebescheinigung beizulegen.

Die Bearbeitung im jeweiligen Tarif nimmt folgende Zeit in Anspruch:

Tarif

Bearbeitungsdauer

T1

5 bis 6 Werktage

T2

2 bis 3 Werktage

T3

1 Werktag *


*: Bei Zuständigkeit Bonn nur nach Anfrage.

Ausnahmen: wird das Visum mit einem französischen oder US-amerikanischen Reisepass beantragt, nimmt die Bearbeitung mindestens 4 Werktage in Anspruch.

Kostenlose Beratung:030 / 240 8335 - 0

Arbeitsvisum (Z-Visum) - Visumgültigkeit

Das Arbeitsvisum kann innerhalb von 3 Monaten ab Ausstellung zur (einmaligen) Einreise verwendet werden. Geschieht dies nicht, muss es erneut beantragt werden.

Visummuster

Kostenlose Beratung:030 / 240 8335 - 0


Ergänzende Informationen

Ein Visum ist für die Einreise erforderlich. Zu beachten ist, dass Hong Kong und Macao in Bezug auf die Visaformalitäten, als "Ausland" zu bewerten sind. Jeder Übergang von Hong Kong oder Macao nach China zählt als Einreise nach China und benötigt ein Einreisevisum.



Link zur Botschaft:
www.china-botschaft.de

Link zum Auswärtigen Amt:
www.diplo.de/ChinaSicher


Letzte Meldungen für China
11.01.12

Visa: Konsularbezirkstrennung

Mit Wirkung vom 26. Januar 2012 nimmt die Konsularabteilung der chinesischen Botschaft in Berlin ausschließlich Visaantragsunterlagen entgegen, wenn der Wohnort des Reisenden in eines der folgenden Bundesländer liegt:

Berlin
Brandenburg
Mecklenburg-Vorpommern
Sachsen-Anhalt
Sachsen
Thüringen

Für Antragsteller mit Wohnsitz in diesen Bundesländern senden Sie die Unterlagen bitte wie bisher an unsere Berliner Niederlassung. Unterlagen von  Reisenden mit Wohnsitz außerhalb dieser Bundesländer senden Sie bitte an unsere Zentrale in Sankt Augustin bei Bonn.

Ausschlaggebend für die Zuständigkeit ist der im Reisepass vermerkte Wohnort. Sollte dieser nicht mit der im Visumantrag angegebenen Wohnanschrift übereinstimmen, ist eine Kopie einer aktuellen Meldebescheinigung den übrigen Unterlagen beizufügen. Die Zuständigkeit richtet sich dann nach der Anschrift der Meldebescheinigung.

Unterlagen, welche von der Botschaft legalisiert werden sollen, sind von dieser Regelung nicht betroffen. Bitte senden Sie diese weiterhin an unsere Berliner Niederlassung.

05.01.12

Z & X Visa: HIV Test im Original

Bei Beantragung eines Arbeits- oder Studienvisums ("Z" oder "X") kann der HIV-Status kann ab nicht länger mit einer Kopie des Befundes belegt werden. Die Unterschrift und der Stempel des Arztes müssen im Original vorhanden sein.

05.01.12

Vom 23.1.-25.1.12 geschlossen.

Die Konsularabteilung der Botschaft von China bleibt vom Montag, den 23. Januar, bis einschließlich Mittwoch, den 25. Januar 2012, geschlossen.

29.12.11

Am 2.1.12 geschlossen.

Die Konsularabteilung der Botschaft der Volksrepublik China bleibt am Montag, den 2. Januar 2012, geschlossen.

12.12.11

Privatreisende: detaillierter Reiseverlauf

Bei Privatreisenden wird bis auf Weiteres eine detaillierte Auflistung der voraussichtlichen Aufenthaltsorte und der jeweiligen Aktivität verlangt. Jeder einzelnde Aufenthaltstag muss in der Aufstellung abgedeckt sein.

30.11.11

Privatreisende: Hotel- & Flugbuchung oder Einladung

Privatreisende müssen ab sofort eine Kopie der Flugbuchung in Verbindung mit einer Kopie einer Hotelbuchung oder schriftlichen Einladung aus China den übrigen Antragsunterlagen beilegen. 


Einreisebestimmungen

Zielland:

Auftragserteilung

Berlin: 030 / 240 8335 - 0

Auftragsformular


Bonn: 02241 / 3403 - 0

Auftragsformular



Aktuelle Mitteilungen

02.02.12 - Myanmar

Am 2.3.12 geschlossen.

31.01.12 - Russland

Am 23.2.12 geschlossen.

26.01.12 - Ägypten

Fingerabdrücke (Update 26.1.2012)

20.01.12 - Taiwan

Am 23.1.12 geschlossen.

17.01.12 - Indonesien

Am 23.1.12 geschlossen.