Erläuterungen und weitere wichtige Informationen finden Sie unter den
jeweiligen Abschnitten.
Zuständige Niederlassung:Abhängig vom Wohnsitz des Reisenden (laut Angabe im Reisepass, bzw. aktueller Meldebescheinigung).
Für Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt, Sachsen, Thüringen:
BerlinTel.: 030 / 240 8335 - 0
Fax.: 030 / 240 8335 - 10
berlin@visaexpress.deFür die übrigen Bundesländer:
BonnTel.: 02241 / 3403 - 0
Fax.: 02241 / 33 70 97
visa@visaexpress.deErforderliche Unterlagen:
Für Staatsbürger von Frankreich, Iran, Kasachstan, Kirgisien, Tadschikistan und Usbekistan zusätzlich:
Einladung:
Gerne sind wir Ihnen bei der Beschaffung der erforderlichen Befürwortung über unser Büro in China behilflich:
Befürwortung für |
Kosten |
Einmalige Einreise |
33,- |
Zweimalige Einreise |
43,- |
Mehrmalige Einreise, 6 Monate |
98,- |
Mehrmalige Einreise, 12 Monate * |
138,- |
*: Mind. 3 Einreisen im vergangenen Jahr erforderlich
Bei dringenden Fällen übermitteln Sie uns bitte den "Antrag auf Einladung" zusammen mit unserem Auftragsformular Visaexpress vorab per Email oder Fax.
Konsulargebühren:
Visumart |
Deutsche |
Rumänen |
US-Bürger |
Andere Nationalitäten |
Einmalig |
€ 30,- |
€ 60,- |
€ 115,- |
€ 30,- |
Zweimalig |
€ 45,- |
€ 80,- |
€ 115,- |
€ 50,- |
Mehrmalig 6 Monate |
€ 60,- |
€ 120,- |
€ 115,- |
€ 70,- |
Mehrmalig 12 Monate |
€ 90,- |
€ 120,- |
€ 115,- |
€ 100,- |
Im Tarif T2: zzgl. € 20,-
Im Tarif T3: zzgl. € 30,-
Bearbeitungszeiten:
Tarif |
Bearbeitungsdauer Visum (exkl. Einladung) |
T1 |
5 bis 6 Werktage |
T2 |
2 bis 3 Werktage |
T3 |
taggleich |
Bei Zuständigkeit Bonn: Tarif T3 nur auf Anfrage.
Zzgl. Laufzeiten für offizielle Befürwortung, falls über uns erwünscht.
Keine Expressbearbeitung bei US-amerikanischen und französischen Staatsbürgern.
Mögliche Visumgültigkeiten:
Einreisen |
Einreisefrist |
Aufenthaltsdauer |
Passgültigkeit |
Einmalig |
3 Monate |
30 Tage |
6 Monate |
Einmalig |
3 Monate |
60 Tage |
6 Monate |
Einmalig * |
3 Monate |
90 Tage |
6 Monate |
Einmalig * |
3 Monate |
bis 180 Tage |
9 Monate |
Zweimalig |
3 Monate |
30 Tage |
6 Monate |
Zweimalig |
3 Monate |
60 Tage |
6 Monate |
Mehrmalig * |
6 Monate |
30 Tage |
7 Monate |
Mehrmalig * |
6 Monate |
60 Tage |
8 Monate |
Mehrmalig * |
6 Monate |
90 Tage |
9 Monate |
Mehrmalig * |
12 Monate |
30 Tage |
13 Monate |
Mehrmalig * |
12 Monate |
60 Tage |
14 Monate |
Mehrmalig * |
12 Monate |
90 Tage |
15 Monate |
*: Nur mit offizieller Befürwortung. Nicht möglich mit lediglich einer Einladung des chinesischen Geschäftspartners
Besonderheiten
- Irakische und türkische Staatsbürger müssen den Visumantrag persönlich stellen.
- Zusatzformular erforderlich bei nicht-deutschen Staatsbürgern, bzw. bei Begleitung von im Pass eingetragenen Kindern.
Für das Geschäftsvisum (F-Visum) wird eine offizielle Befürwortung (behördliche Einladung) benötigt. Diese muss von einem Ministerium, einer Provinzregierung oder einer hierfür ermächtigten Institution ausgestellt sein. Es kann maximal die Visumgültigkeit beantragt werden, welche auf der Befürwortung vermerkt ist. Bei der Beschaffung offizieller Befürwortungen sind wir Ihnen gerne behilflich. Mehr Informationen darüber finden Sie im Abschnitt "Einladung".
Die chinesische Regierung hat zum Ende des Jahres 2010 die Form der offiziellen Befürwortungen geändert. Die neuen Befürwortungen werden in zwei Ausführungen ausgestellt, wobei die zweiseitige Variante nur in Verbindung mit einer Einladung eines chinesischen Unternehmens verwendet werden kann:
Muster (einseitig)Muster (zweiseitig)Insbesondere bei Gefahr von Arbeitsunfällen oder zu erwartenden Kontrollen (z.B. wegen mitgeführtem Werkzeug) der örtlichen Behörden ist dringend auf die vorgeschriebene Visumart zu achten!
Seit dem 03.01.2011 werden nur noch diese beiden Formen von der Botschaft der Volksrepublik China in Berlin akzeptiert. Die bis Ende 2010 verwendete Form wird nicht länger angenommen.
Bei ein-, bzw. zweimaliger Einreise akzeptiert die Botschaft anstelle der offiziellen Befürwortung auch Einladungsschreiben des chinesischen Unternehmens. Diese müssen auf Briefbogenpapier verfasst sein und eine Unterschrift sowie den offiziellen Firmenstempel (rund oder ovalförmig) vorweisen.
Voraussetzung für die Beantragung des Visums in Deutschland ist, dass der Antragsteller entweder deutscher Staatsbürger, oder im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis oder Freizügigkeitsbescheinigung für Deutschland ist.
Irakische und türkische Staatsbürger müssen den Visumantrag persönlich stellen. Die Abgabe der Unterlagen durch Dritte oder Visumagenturen ist nicht möglich.
Zur Bearbeitung senden Sie bitte folgende Unterlagen an die jeweils zuständige Niederlassung:
- Je nach Wohnort, entweder unser Auftragsformular Visaexpress (Bonn) oder unser Auftragsformular Visaexpress (Berlin).
- Reisepass mit mindestens zwei freien Seiten und für das zu beantragende Visum ausreichender Gültigkeit.
- 1 Visumantragsformular, im Original vom Reisenden unterschrieben, vollständig und gut lesbar ausgefüllt (keine Faxkopie). Die Daten müssen so eingegeben werden, dass das Formular nicht auf die fünfte Seite überspringt.
- 1 Zusatzformular: Bei Beantragung mit einem nicht-deutschen Reisepass muss dies zusätzlich und im Original vom Reisenden unterschrieben beigelegt werden. Das gleiche gilt bei Begleitung eines im Pass eingetragenen Kindes.
- falls der im Visumantrag angegebene Wohnort nicht mit dem im Reisepass angegebenen übereinstimmt: eine Kopie einer aktuellen Meldebescheinigung. In solch einem Fall richtet sich die Zuständigkeit nach dem in der Meldebescheinigung angegebenen Wohnort.
- 1 Passfoto (in Farbe) von guter Qualität. Ausdrucke, bzw. Scankopien werden nicht akzeptiert.
-
Entweder:
eine Kopie des Einladungsschreibens des chinesischen Geschäftspartners auf Briefpapier, mit Unterschrift und mit dem offiziellen Firmenstempel deutlich angebracht (nur für die Beantragung von ein- oder zweimaligen Einreisevisa anwendbar)
oder:
eine Kopie der einseitigen offiziellen Befürwortung (Muster)
oder:
eine Kopie der zweiseitigen offiziellen Befürwortung (Muster) in Verbindung mit der Kopie eines Einladungsschreibens des chinesischen Geschäftspartners (auf Briefpapier, unterschrieben und mit offiziellen Firmenstempel).
Alternativ: Das Formular "Antrag auf Einladung" wenn Sie die Einholung einer offiziellen Befürwortung über Merkur-Reisen wünschen (Einzelheiten unter "Einladung"). Bei dringenden Fällen: bitte vorab per Email oder Fax, zusammen mit unserem Auftragsformular Visaexpress.
- Kopie der Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland oder, bei EU-Staatsbürgern, der Freizügigkeitsbescheinigung. Erstere muss die gleichen Anforderungen an Mindestgültigkeit erfüllen wie der Reisepass. (Entfällt bei Beantragung mit einem deutschen Reisepass).
Bei Beantragung mit einem französischen, iranischen, kasachischen, kirgisischen, tadschikischen oder usbekischen Reisepass zusätzlich:
- Kopie der Hotelbuchung
- Kopie der Flugbuchung
Zuständigkeit je nach Wohnort (wie im Reisepass angegeben oder mit aktueller Meldebescheinigung belegt):
Für Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt, Sachsen, Thüringen:
Berlin
Tel.: 030 / 240 8335 - 0
Fax.: 030 / 240 8335 - 10
berlin@visaexpress.de
Für die übrigen Bundesländer:
Bonn
Tel.: 02241 / 3403 - 0
Fax.: 02241 / 33 70 97
visa@visaexpress.de
Konsulargebühren bei Bearbeitung im Tarif T1:
Visumart |
Deutsche |
Rumänen |
US-Bürger |
Andere Nationalitäten |
Einmalig |
€ 30,- |
€ 60,- |
€ 115,- |
€ 30,- |
Zweimalig |
€ 45,- |
€ 80,- |
€ 115,- |
€ 50,- |
Mehrmalig 6 Monate |
€ 60,- |
€ 120,- |
€ 115,- |
€ 70,- |
Mehrmalig 12 Monate |
€ 90,- |
€ 120,- |
€ 115,- |
€ 100,- |
Im Tarif T2 erhöhen sich die jeweiligen Konsulargebühren um € 20,-
Im Tarif T3 erhöhen sich die jeweiligen Konsulargebühren um € 30,-
Die Expressbearbeitung ist mit einem französischen oder US-amerikanischen Reisepass nicht möglich.
Abhängig vom Wohnort des Reisenden ist entweder unsere Niederlassung in Berlin oder unsere Zentrale in Bonn für die Bearbeitung zuständig:
Zuständigkeit Berlin:
Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt, Sachsen, Thüringen.
Zuständigkeit Bonn:
Übrige Bundesländer
Ausschlaggebend ist der Wohnort, der im Reisepass angegeben ist. Ist dieser aufgrund eines Umzugs nicht länger zutreffend, ist eine aktuelle Meldebescheinigung beizulegen.
Die Bearbeitung im jeweiligen Tarif nimmt folgende Zeit in Anspruch:
Tarif |
Bearbeitungsdauer |
T1 |
5 bis 6 Werktage |
T2 |
2 bis 3 Werktage |
T3 |
1 Werktag * |
*: Bei Zuständigkeit Bonn nur nach Anfrage.
Ausnahmen: wird das Visum mit einem französischen oder US-amerikanischen Reisepass beantragt, nimmt die Bearbeitung mindestens 4 Werktage in Anspruch.
Die Einholung der offiziellen Befürwortung (falls über uns erwünscht) nimmt zusätzliche Zeit in Anspruch. Für die aktuellen Laufzeiten informieren Sie sich bitte direkt bei unserer Berliner Niederlassung.
Visa sind ab dem Tag der Ausstellung gültig, eine Vordatierung ist nicht möglich. Innerhalb der Gültigkeitsfrist können die erteilten Einreisen wahrgenommen werden, danach verfällt das Visum. Die erteilte Aufenthaltsdauer beginnt ab Ankunft zu zählen, kann bei jeder Einreise voll ausgeschöpft werden und ist vor Ort verlängerbar.
Folgende Visumgültigkeiten sind möglich:
Einreisen |
Einreisefrist |
Aufenthaltsdauer |
Passgültigkeit |
Einmalig |
3 Monate |
30 Tage |
6 Monate |
Einmalig |
3 Monate |
60 Tage |
6 Monate |
Einmalig * |
3 Monate |
90 Tage |
6 Monate |
Einmalig * |
3 Monate |
bis 180 Tage |
9 Monate |
Zweimalig |
3 Monate |
30 Tage |
6 Monate |
Zweimalig |
3 Monate |
60 Tage |
6 Monate |
Mehrmalig * |
6 Monate |
30 Tage |
7 Monate |
Mehrmalig * |
6 Monate |
60 Tage |
8 Monate |
Mehrmalig * |
6 Monate |
90 Tage |
9 Monate |
Mehrmalig * |
12 Monate |
30 Tage |
13 Monate |
Mehrmalig * |
12 Monate |
60 Tage |
14 Monate |
Mehrmalig * |
12 Monate |
90 Tage |
15 Monate |
*: Nur in Verbindung mit einer offiziellen Befürwortung (Muster einseitig, Muster zweiseitig). Gerne sind wir Ihnen bei der Einholung einer solchen Befürwortung behilflich. Einzelheiten finden Sie unter "Einladung".
Hier finden Sie die relevanten Formulare für Ihren Auftrag.
Ein Visum ist für die Einreise erforderlich. Zu beachten ist, dass Hong Kong und Macao in Bezug auf die Visaformalitäten, als "Ausland" zu bewerten sind. Jeder Übergang von Hong Kong oder Macao nach China zählt als Einreise nach China und benötigt ein Einreisevisum.