Unsere Bearbeitungsgebühren beinhalten die Beglaubigung durch das BVA und betragen 75,- Euro zzgl. gesetzl. Mwst. zusätzlich zu den Konsulargebühren und den eventuell anfallenden Gebühren des BVA.
Konsulargebühren pro Dokument
(in Euro):
Verwendungszweck |
Konsulargebühren |
|---|---|
Dokumente zur privaten Nutzung in China |
€ 15,- |
Dokumente zur gewerblichen Nutzung in China |
€ 35,- |
Bei Bearbeitung zum nächsten Werktag erhöhen sich die Konsulargebühren um jeweils € 20,- pro Dokument. Bei Bearbeitung und Aushändigung am Tag der Einreichung um jeweils € 30,- pro Dokument.
Kostenlose Beratung:030 / 240 8335 - 0
Ein Visum ist für die Einreise erforderlich. Zu beachten ist, dass Hong Kong und Macao in Bezug auf die Visaformalitäten, als "Ausland" zu bewerten sind. Jeder Übergang von Hong Kong oder Macao nach China zählt als Einreise nach China und benötigt ein Einreisevisum.
Link zur Botschaft:
www.china-botschaft.de
Link zum Auswärtigen Amt:
www.diplo.de/ChinaSicher