Unternehmen | Partner | Karriere | Kontakt | Impressum | AGB | Sitemap
Sie befinden sich hier: visaexpress.de > Anträge & Länderinfo > Georgien > Einreise

Visum Georgien

Einreise nach Georgien - Allgemeine Informationen

Die nachfolgenden Informationen sind lediglich als erster Anhaltspunkt hier vermerkt. Für Einzelheiten, wenden Sie sich bitte direkt an die Botschaft von Georgien. Wir bedauern, keine Hilfe anbieten zu können.

Deutsche Staatsangehörige benötigen für einen Aufenthalt bis zu 360 Tagen kein Visum zur Einreise nach Georgien, unabhängig vom Aufenthaltszweck

Soll der Aufenthalt 360 Tage überschreiten, bedarf es eines Visums, welches die Georgische Botschaft in Berlin erteilt. Wird der Beschluss zu einem längeren Aufenthalt erst in Georgien gefasst, bedarf es der rechtzeitigen (mindestens 30 Tage vor Ablauf der 360-tägigen Aufenthaltsdauer) Beantragung einer vorübergehenden Aufenthaltsgenehmigung beim Justizministerium von Georgien. Die beiden zuständigen Stellen befinden sich in der Abaschidse Straße 68 (in Wake) und in der Budapeschti Straße 2 (in Saburtalo). Die einschlägigen Vorschriften sind die Artikel 18, 19 und 22, 23 des georgischen Ausländergesetzes (in deutscher Übersetzung auf der Internetseite der Deutschen Botschaft Tiflis eingestellt).

Reisedokumente
Für die Einreise ist ein Personalausweis oder Reisepass erforderlich, der zum Zeitpunkt der Einreise noch mindestens sechs Monate gültig ist. Bei Anreise über bestimmte Drittstaaten (z. B. über Istanbul mit „Turkish Airlines“) ist die Mitnahme des Reisepasses weiterhin unerlässlich.

Der Kinderausweis sowie der Eintrag im Reisepass eines Elternteils werden anerkannt. Wenn ein minderjähriges Kind deutscher Staatsangehörigkeit mit eigenem Pass nur mit einem Elternteil nach Georgien einreist, ist das Mitführen der Vollmacht des anderen Elternteils nicht erforderlich. Die Deutsche Botschaft Tiflis rät dennoch dazu, insbesondere bei Kindern deutsch-georgischer Eltern, dass der mit dem Kind reisende Elternteil die Einverständniserklärung des anderen Elternteils bei sich führt. Einer Begleitperson, die nicht Vater oder Mutter des Kindes ist, sollte immer eine Vollmacht der Eltern mitgegeben werden. Eine Beglaubigung der Vollmacht durch die Konsularabteilung der Georgischen Botschaft in Berlin ist nicht erforderlich.

Reist ein minderjähriges Kind georgischer Staatsangehörigkeit mit nur einem Elternteil oder einer fremden Person nach Georgien, so wird bei der Einreisekontrolle in Georgien die Vorlage einer formlosen, ins Georgische übersetzten Vollmacht des anderen Elternteils bzw. der Eltern verlangt. Auch in diesem Fall ist die Beglaubigung nicht erforderlich.

Botschaft von Georgien
Heinrich-Mann-Straße 32
13156 Berlin
Tel: 030 / 484907 - 0
Fax: 030 / 484907 - 20

Einreise nach Georgien - Formulare, Merkblätter, etc.

Hier finden Sie die relevanten Formulare für Ihren Auftrag.


Ergänzende Informationen

Deutsche Staatsangehörige benötigen für einen Aufenthalt bis zu 360 Tagen kein Visum zur Einreise nach Georgien, unabhängig vom Aufenthaltszweck.



Link zur Botschaft:
www.berlin.mfa.gov.ge

Link zum Auswärtigen Amt:
www.diplo.de/GeorgienSicher


Letzte Meldungen für Georgien

Keine Nachrichten in dieser Ansicht.


Einreisebestimmungen

Zielland:

Auftragserteilung

Berlin: 030 / 240 8335 - 0

Auftragsformular


Bonn: 02241 / 3403 - 0

Auftragsformular



Aktuelle Mitteilungen

15.05.12 - Moldau

Am 11.6.12 geschlossen.

14.05.12 - Indonesien

Am 18.5.12 geschlossen.

07.05.12 - Myanmar

Am 7.6.12 geschlossen.

07.05.12 - Thailand

Am 4.6.12 geschlossen.

07.05.12 - Alle Länder

Kindereinträge im Pass der Eltern