EU-Staatsbürger können jeder gewerblichen Tätigkeit (selbstständig, als Arbeitnehmer oder im Auftrag eines ausländischen Unternehmens) nachgehen, ohne zuvor eine Arbeitserlaubnis beantragen zu müssen. Ausnahmen gelten für Staatsbürger von Estland, Lettland, Litauen, Polen, Tschechien, Slowakei, Slowenien, Ungarn, Bulgarien und Rumänien.
Staatsangehörige Islands, Liechtensteins, Norwegens und der Schweiz haben die gleichen Rechte wie EU-Bürger in Bezug auf den Zugang zu dem nationalen Arbeitsmarkt. Sie sollten sich allerdings bei der Britischen Botschaft über erforderliche Behördengänge erkundigen (Meldevorschriften, Antrag auf Arbeitserlaubnis, etc.).
Für Staatsbürger aller anderen Länder gelten von EU-Staat zu EU-Staat unterschiedliche Bestimmungen. Dabei ist zu beachten, dass eine Arbeitserlaubnis für einen EU-Staat nicht das Recht auf Arbeit in einem anderen EU-Staat beinhaltet.
Weitere Informationen erhalten Sie von der Britischen Botschaft oder von den Internetseiten der
Europäischen Kommission.
Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (EU) sind folgende Länder:
Deutschland, Belgien, Luxemburg, Frankreich, Italien, Niederlande, Dänemark, Irland, Großbritannien, Griechenland, Portugal, Spanien, Finnland, Österreich, Schweden, Estland, Lettland, Litauen, Malta, Polen, Tschechien, Slowakei, Slowenien, Ungarn, Zypern, Bulgarien und Rumänien.