Voraussetzung für die Beantragung des Visums in Deutschland ist, dass der Antragsteller entweder deutscher Staatsbürger, oder im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis oder Freizügigkeitsbescheinigung für Deutschland ist.
Der Deutsche Kinderausweis mit Lichtbild kann nur in Begleitung eines Elternteils mit richtigen Reisepass verwendet werden. Der Kinderausweis ohne Lichtbild wird nicht anerkannt.
Bei der Einreise ist der Nachweis einer vorhandenen Gelbfieberimpfung erforderlich.
Zur Bearbeitung übersenden Sie uns bitte folgende Unterlagen:
- Auftragsformular Visaexpress
- Original Reisepass mit mindestens einer freien Seite und 6 Monate Gültigkeit.
- 2 Exemplare des Visumantragsformulars, im Original vom Reisenden unterschrieben, vollständig und gut lesbar ausgefüllt.
- 2 Passfotos (in Farbe) von guter Qualität. Ausdrucke, bzw. Scankopien werden nicht akzeptiert.
- Kopie der Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland oder, bei EU-Staatsbürgern, der Freizügigkeitsbescheinigung.
Die Konsulargebühren für ein einmaliges Visum mit maximal 30 Tage Aufenthalt betragen € 60,-
Die Konsulargebühren für ein mehrmaliges Visum mit maximal 90 Tagen Gültigkeit betragen € 87,-
Die Beantragung erfolgt über die Botschaft in Berlin.
Im Tarif T1 dauert die Bearbeitung 1 Woche.
Im Tarif T2 ist das Visum in der Regel zum nächsten Werktag erteilt.
Der Tarif T3 ist nicht zuverlässig anwendbar.
Visa für einmalige oder mehrmalige Einreise können beantragt werden. Einmalige Visa erlauben einen Aufenthalt von maximal 30 Tagen. Mehrmalige Visa erlauben einen Aufenthalt von maximal 90 Tagen.
Das Visum gibt an, wann spätestens die Ausreise aus Guinea erfolgen muss, sowie den Zeitraum davor, innerhalb dessen der Aufenthalt im Land gestattet ist (30 oder 90 Tage). Vor Beginn dieses Zeitraums, ist die Einreise nicht möglich.
Beide Eckdaten werden den Angaben auf dem Visumantrag entnommen: Wird eine Aufenthaltsdauer von über 30 Tagen angegeben, wird ein mehrmaliges Visum erteilt. Bei Beantragung eines mehrmaligen Visums kann die Zeitspanne zwischen erster Einreise und letzter Ausreise maximal 90 Tage betragen.
Sollte die Ausreise innerhalb der auf dem Visum angegebenen Frist nicht möglich sein, ist eine Verlängerung des Aufenthaltes gegen Gebühr bei den örtlichen Polizeidienststellen möglich.
Hier finden Sie die relevanten Formulare für Ihren Auftrag.
Ein Visum ist für die Einreise erforderlich.
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