Erläuterungen und weitere wichtige Informationen finden Sie unter den
jeweiligen Abschnitten. Bitte beachten Sie insbesondere die Informationen unter "Allgemein" und unter "Erforderlich".
Zuständige Niederlassung von Merkur-Reisen:Bei Bearbeitung durch die Botschaft in Berlin, das Generalkonsulat in Hamburg oder das Generalkonsulat in München:
BerlinTel.: 030 / 240 8335 - 0
Fax.: 030 / 240 8335 - 10
visaberlin(at)visaexpress.deBei Bearbeitung durch das Generalkonsulat in Frankfurt:
BonnTel.: 02241 / 3403 - 0
Fax.: 02241 / 33 70 97
visa(at)visaexpress.deErforderliche Unterlagen:
Visumgültigkeit / Konsulargebühren:
Deutsche Staatsbürger:
Einreisen |
Gültigkeit |
Gebühren |
Mehrmalig |
bis 6 Monate |
€ 95,- |
Mehrmalig |
bis 12 Monate |
€ 145,- |
Mehrmalig |
über 12 Monate |
€ 235,- |
Die Gebühren für andere Nationalitäten finden Sie unter dem Reiter "Gebühren".
Hinzu kommen, je nach Ort der Beantragung, folgende Servicegebühren:
Frankfurt, Hamburg: € 15,50
Berlin, München: € 14,-
Bearbeitungszeiten:
Bearbeitung durch die Botschaft Berlin:
Tarif |
Bearbeitungsdauer |
T1 |
5 bis 6 Werktage |
T2 |
3 Werktage |
T3 |
derzeit nicht anwendbar |
Bearbeitung durch das Generalkonsulat Frankfurt:
Tarif |
Bearbeitungsdauer |
T1 |
5 bis 10 Werktage |
T2 |
derzeit nicht anwendbar |
T3 |
derzeit nicht anwendbar |
Bearbeitung durch die Generalkonsulate in Hamburg, München:
Tarif |
Bearbeitungsdauer |
T1 |
5 bis 20 Werktage |
T2 |
derzeit nicht anwendbar |
T3 |
derzeit nicht anwendbar |
Besonderheiten:
- Bereits bestehender Arbeitsvertrag ist erforderlich.
- Registrierung vor Ort erforderlich (Informationen auf Deutsch, Informationen auf Englisch).
- Ausländische Antragsteller: Aufenthaltserlaubnis für Deutschland muss seit mindestens zwei Jahren vorhanden sein.
- Bei Herkunft aus Afghanistan, China oder Sri Lanka bitten wir um Kontaktaufnahme.
Ein Arbeitsvisum wird nicht zur Arbeitssuche in Indien erteilt.
Verfügt der Reisende zum Zeitpunkt der Beantragung über ein noch gültiges Visum für Indien, wird dies von der Botschaft für ungültig erklärt. Befindet es sich in einen anderen Reisepass als dem, mit dem das neue Visum beantragt wird, muss dieser der Botschaft ebenfalls vorgelegt werden bevor das neue Visum ausgehändigt wird.
Halter eines Arbeitsvisums müssen sich innerhalb von 14 Tagen ab Ankunft beim "Foreigners Regional Registration Officer" registrieren. Die Frist für afghanische Staatsbürger beträgt 7 Tage, für pakistanische Staatsbürger 24 Stunden. Informationen hierzu finden Sie unter:
Informationen zur Registrierung (Deutsch)Registration Information (English)Voraussetzung für die Beantragung des Visums in Deutschland ist, dass der Antragsteller entweder deutscher Staatsbürger, oder seit mindestens zwei Jahren im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis oder Freizügigkeitsbescheinigung für Deutschland ist.
Bitte beachten:
- Für die Beantragung eines Indienvisums sind diverse Daten in ein online Formular einzugeben. Im Anschluss kann das eigentliche Visumantragsformular heruntergeladen und ausgedruckt werden.
- Der Ort der Beantragung (Berlin, Frankfurt, Hamburg, München) ist unter "Indian Mission" anzugeben und vom Wohnsitz des Antragstellers abhängig.
- Antragsunterlagen zur Einreichung in Frankfurt senden Sie bitte an unsere Zentrale in Sankt Augustin. Unterlagen für die übrigen Konsularabteilungen senden Sie bitte an unsere Berliner Niederlassung.
Folgende Unterlagen werden benötigt:
- Auftragsformular Visaexpress (Bonn) oder Auftragsformular Visaexpress (Berlin)
- Reisepass mit mindestens zwei freien Seiten und 6 Monate Gültigkeit.
- Ein im Original vom Antragsteller unterschriebener Ausdruck des online Visumantragformulars (Muster). Es muss sowohl im oberen rechten Bereich der ersten Seite (innerhalb der vorgegebenen Fläche) als auch am Ende der zweiten Seite unterschrieben werden. Bitte beachten Sie: Fehler bei der Eingabe können nachträglich nicht korrigiert werden. In solch einen Fall muss ein neuer Datensatz durch erneutes Eingeben sämtlicher Daten angelegt werden. Handschriftliche Korrekturen sind nicht erlaubt. (Erläuterungen zum online Formular)
- 2 aktuelle, identische Passfotos (5cm x 5 cm, frontal, auf chemisch entwickelten Photopapier, in Farbe, auf weißen Hintergrund) von guter Qualität entsprechend den Anforderungen
- Einladungsschreiben des indischen Arbeitgebers
- Kopie des Arbeitsvertrages zwischen dem indischen Unternehmen und dem Antragsteller (von beiden Parteien unterschrieben)
- Kopie einer amtlichen Registrierungsbescheinigung des indischen Unternehmens
- Den beruflichen Lebenslauf des Reisenden
- Kopien von Nachweisen über ausreichende Qualifikationen zur Ausübung der angestrebten Tätigkeit in Indien
-
Nur bei Beantragung mit einem nicht-deutschen Reisepass:
Kopie der Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland oder, bei EU-Staatsbürgern, der Freizügigkeitsbescheinigung, welche zum Zeitpunkt der Visumbeantragung seit mindestens zwei Jahren gültig ist und für das beantragte Visum über eine ausreichende Restgültigkeit verfügt.
Bitte beachten Sie, dass
zusätzlich zu den unten aufgelisteten Konsulargebühren für die Visumerteilung, Servicegebühren erhoben werden:
Bei Beantragung über das Konsulat in Frankfurt beträgt deren Höhe € 15,50
Bei Beantragung über die Botschaft in Berlin € 14,-
Konsulargebühren (in Euro):
Gültigkeit |
Gebühren |
6 Monate - mehrmalig |
95,- |
12 Monate - mehrmalig |
145,- |
über 12 Monate - mehrmalig |
235,- |
Bei anderen Nationalitäten werden unter Umständen abweichende Konsulargebühren erhoben.
Die Bearbeitungszeiten sind abhängig vom Ort der Beantragung:
Konsularabteilung der Botschaft in Berlin:
Tarif |
Bearbeitungsdauer |
T1 |
5 bis 6 Werktage |
T2 |
2 bis 3 Werktage |
T3 |
derzeit nicht anwendbar |
Generalkonsulat in Frankfurt:
Tarif |
Bearbeitungsdauer |
T1 |
5 bis 10 Werktage |
T2 |
derzeit nicht anwendbar |
T3 |
derzeit nicht anwendbar |
Generalkonsulate in Hamburg und in München:
Tarif |
Bearbeitungsdauer |
T1 |
5 bis 20 Werktage |
T2 |
derzeit nicht anwendbar |
T3 |
derzeit nicht anwendbar |
Der Ort der Beantragung ist primär vom Wohnort des Antragstellers abhängig und beim Ausfüllen des online-Visumantragformulars unter "Indian Mission" wie folgt anzugeben:
"Germany-Berlin" bei Wohnsitz in:
Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen
"Germany-Munich" bei:
Baden-Württemberg, Bayern
"Germany-Hamburg" bei:
Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Schleswig-Holstein
"Germany-Frankfurt" bei:
Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland
Bei Staatsbürgern (auch ehemaligen) von Sri Lanka, China und Afghanistan, sowie Inhabern eines deutschen Reisedokuments nimmt die Bearbeitung regelmäßig über 3 Monate in Anspruch. Die persönliche Antragstellung nach Rücksprache mit der zuständigen Konsularabteilung wird dringend empfohlen.
Arbeitsvisa sind ab dem Tag der Ausstellung gültig, eine Vordatierung ist nicht möglich. Die Gültigkeit des Visums kann vor Ort verlängert werden.
Hier finden Sie die relevanten Formulare für Ihren Auftrag.
Ein Visum ist für die Einreise erforderlich.