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Visum Indien

Visum erforderlich!

Arbeitsaufnahme bei einen indischen Arbeitgeber - Informationen in Kurzform

Erläuterungen und weitere wichtige Informationen finden Sie unter den jeweiligen Abschnitten. Bitte beachten Sie insbesondere die Informationen unter "Allgemein" und unter "Erforderlich".


Zuständige Niederlassung von Merkur-Reisen:

Bei Bearbeitung durch die Botschaft in Berlin, das Generalkonsulat in Hamburg oder das Generalkonsulat in München:

Berlin
Tel.: 030 / 240 8335 - 0
Fax.: 030 / 240 8335 - 10
visaberlin(at)visaexpress.de

Bei Bearbeitung durch das Generalkonsulat in Frankfurt:

Bonn
Tel.: 02241 / 3403 - 0
Fax.: 02241 / 33 70 97
visa(at)visaexpress.de


Erforderliche Unterlagen:


Visumgültigkeit / Konsulargebühren:

Deutsche Staatsbürger:

Einreisen

Gültigkeit

Gebühren

Mehrmalig

bis 6 Monate

€ 95,-

Mehrmalig

bis 12 Monate

€ 145,-

Mehrmalig

über 12 Monate

€ 235,-


Die Gebühren für andere Nationalitäten finden Sie unter dem Reiter "Gebühren".

Hinzu kommen, je nach Ort der Beantragung, folgende Servicegebühren:
Frankfurt, Hamburg: € 15,50
Berlin, München: € 14,-


Bearbeitungszeiten:

Bearbeitung durch die Botschaft Berlin:

Tarif

Bearbeitungsdauer

T1

5 bis 6 Werktage

T2

3 Werktage

T3

derzeit nicht anwendbar


Bearbeitung durch das Generalkonsulat Frankfurt:

Tarif

Bearbeitungsdauer

T1

5 bis 10 Werktage

T2

derzeit nicht anwendbar

T3

derzeit nicht anwendbar


Bearbeitung durch die Generalkonsulate in Hamburg, München:

Tarif

Bearbeitungsdauer

T1

5 bis 20 Werktage

T2

derzeit nicht anwendbar

T3

derzeit nicht anwendbar



Besonderheiten:

  • Bereits bestehender Arbeitsvertrag ist erforderlich.
  • Registrierung vor Ort erforderlich (Informationen auf Deutsch, Informationen auf Englisch).
  • Ausländische Antragsteller: Aufenthaltserlaubnis für Deutschland muss seit mindestens zwei Jahren vorhanden sein.
  • Bei Herkunft aus Afghanistan, China oder Sri Lanka bitten wir um Kontaktaufnahme.

Kostenlose Beratung:02241 / 3403 - 0oder030 / 240 8335 - 0

Arbeitsaufnahme bei einen indischen Arbeitgeber - Allgemeine Informationen

Ein Arbeitsvisum wird nicht zur Arbeitssuche in Indien erteilt.

Verfügt der Reisende zum Zeitpunkt der Beantragung über ein noch gültiges Visum für Indien, wird dies von der Botschaft für ungültig erklärt. Befindet es sich in einen anderen Reisepass als dem, mit dem das neue Visum beantragt wird, muss dieser der Botschaft ebenfalls vorgelegt werden bevor das neue Visum ausgehändigt wird.

Halter eines Arbeitsvisums müssen sich innerhalb von 14 Tagen ab Ankunft beim "Foreigners Regional Registration Officer" registrieren. Die Frist für afghanische Staatsbürger beträgt 7 Tage, für pakistanische Staatsbürger 24 Stunden. Informationen hierzu finden Sie unter:
Informationen zur Registrierung (Deutsch)
Registration Information (English)

Voraussetzung für die Beantragung des Visums in Deutschland ist, dass der Antragsteller entweder deutscher Staatsbürger, oder seit mindestens zwei Jahren im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis oder Freizügigkeitsbescheinigung für Deutschland ist.

Kostenlose Beratung:02241 / 3403 - 0oder030 / 240 8335 - 0

Arbeitsaufnahme bei einen indischen Arbeitgeber - Erforderliche Unterlagen

Bitte beachten:

  • Für die Beantragung eines Indienvisums sind diverse Daten in ein online Formular einzugeben. Im Anschluss kann das eigentliche Visumantragsformular heruntergeladen und ausgedruckt werden.
  • Der Ort der Beantragung (Berlin, Frankfurt, Hamburg, München) ist unter "Indian Mission" anzugeben und vom Wohnsitz des Antragstellers abhängig.
  • Antragsunterlagen zur Einreichung in Frankfurt senden Sie bitte an unsere Zentrale in Sankt Augustin. Unterlagen für die übrigen Konsularabteilungen senden Sie bitte an unsere Berliner Niederlassung.


Folgende Unterlagen werden benötigt:

  • Auftragsformular Visaexpress (Bonn) oder Auftragsformular Visaexpress (Berlin)
  • Reisepass mit mindestens zwei freien Seiten und 6 Monate Gültigkeit.
  • Ein im Original vom Antragsteller unterschriebener Ausdruck des online Visumantragformulars (Muster). Es muss sowohl im oberen rechten Bereich der ersten Seite (innerhalb der vorgegebenen Fläche) als auch am Ende der zweiten Seite unterschrieben werden. Bitte beachten Sie: Fehler bei der Eingabe können nachträglich nicht korrigiert werden. In solch einen Fall muss ein neuer Datensatz durch erneutes Eingeben sämtlicher Daten angelegt werden. Handschriftliche Korrekturen sind nicht erlaubt. (Erläuterungen zum online Formular)
  • 2 aktuelle, identische Passfotos (5cm x 5 cm, frontal, auf chemisch entwickelten Photopapier, in Farbe, auf weißen Hintergrund) von guter Qualität entsprechend den Anforderungen
  • Einladungsschreiben des indischen Arbeitgebers
  • Kopie des Arbeitsvertrages zwischen dem indischen Unternehmen und dem Antragsteller (von beiden Parteien unterschrieben)
  • Kopie einer amtlichen Registrierungsbescheinigung des indischen Unternehmens
  • Den beruflichen Lebenslauf des Reisenden
  • Kopien von Nachweisen über ausreichende Qualifikationen zur Ausübung der angestrebten Tätigkeit in Indien
  • Nur bei Beantragung mit einem nicht-deutschen Reisepass:
    Kopie der Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland oder, bei EU-Staatsbürgern, der Freizügigkeitsbescheinigung, welche zum Zeitpunkt der Visumbeantragung seit mindestens zwei Jahren gültig ist und für das beantragte Visum über eine ausreichende Restgültigkeit verfügt.

Kostenlose Beratung:02241 / 3403 - 0oder030 / 240 8335 - 0

Arbeitsaufnahme bei einen indischen Arbeitgeber - Konsulargebühren

Bitte beachten Sie, dass zusätzlich zu den unten aufgelisteten Konsulargebühren für die Visumerteilung, Servicegebühren erhoben werden:
Bei Beantragung über das Konsulat in Frankfurt beträgt deren Höhe € 15,50
Bei Beantragung über die Botschaft in Berlin € 14,-

Konsulargebühren (in Euro):

Gültigkeit

Gebühren

6 Monate - mehrmalig

95,-

12 Monate - mehrmalig

145,-

über 12 Monate - mehrmalig

235,-


Bei anderen Nationalitäten werden unter Umständen abweichende Konsulargebühren erhoben.

Kostenlose Beratung:02241 / 3403 - 0oder030 / 240 8335 - 0

Arbeitsaufnahme bei einen indischen Arbeitgeber - Bearbeitungsort und Dauer

Die Bearbeitungszeiten sind abhängig vom Ort der Beantragung:

Konsularabteilung der Botschaft in Berlin:

Tarif

Bearbeitungsdauer

T1

5 bis 6 Werktage

T2

2 bis 3 Werktage

T3

derzeit nicht anwendbar


Generalkonsulat in Frankfurt:

Tarif

Bearbeitungsdauer

T1

5 bis 10 Werktage

T2

derzeit nicht anwendbar

T3

derzeit nicht anwendbar


Generalkonsulate in Hamburg und in München:

Tarif

Bearbeitungsdauer

T1

5 bis 20 Werktage

T2

derzeit nicht anwendbar

T3

derzeit nicht anwendbar


Der Ort der Beantragung ist primär vom Wohnort des Antragstellers abhängig und beim Ausfüllen des online-Visumantragformulars unter "Indian Mission" wie folgt anzugeben:

"Germany-Berlin" bei Wohnsitz in:
Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen

"Germany-Munich" bei:
Baden-Württemberg, Bayern

"Germany-Hamburg" bei:
Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Schleswig-Holstein

"Germany-Frankfurt" bei:
Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland

Bei Staatsbürgern (auch ehemaligen) von Sri Lanka, China und Afghanistan, sowie Inhabern eines deutschen Reisedokuments nimmt die Bearbeitung regelmäßig über 3 Monate in Anspruch. Die persönliche Antragstellung nach Rücksprache mit der zuständigen Konsularabteilung wird dringend empfohlen.

Kostenlose Beratung:02241 / 3403 - 0oder030 / 240 8335 - 0

Arbeitsaufnahme bei einen indischen Arbeitgeber - Visumgültigkeit

Arbeitsvisa sind ab dem Tag der Ausstellung gültig, eine Vordatierung ist nicht möglich. Die Gültigkeit des Visums kann vor Ort verlängert werden.

Visummuster

Kostenlose Beratung:02241 / 3403 - 0oder030 / 240 8335 - 0


Ergänzende Informationen

Ein Visum ist für die Einreise erforderlich.



Link zur Botschaft:
www.indischebotschaft.de

Auswärtiges-Amt:
www.diplo.de/IndienSicher


Letzte Meldungen für Indien
05.03.12

Am 5.4.12 geschlossen.

Die Konsularabteilungen der Botschaft von Indien bleiben am Donnerstag, den 5. April 2012, geschlossen.

08.02.12

Am 8.3.12 geschlossen.

Die Konsularabteilungen der Botschaft von Indien bleiben am Donnerstag, den 8. März 2012, geschlossen.

17.01.12

Am 26.1.12 geschlossen.

Die Konsularabteilungen der Botschaft von Indien bleiben am Donnerstag, den 26. Januar 2012, geschlossen.

25.11.11

Business: Aufenthalt über 180 Tage

Nur Geschäftsvisa: Wird beabsichtigt, länger als 180 Tage durchgehend in Indien zu verweilen, muss dies handschriftlich auf dem Visumantrag vermerkt werden. Bitte beachten Sie in solch einem Fall die Regelungen zur Registrierungspflicht.

06.11.11

Am 6.12.11 geschlossen.

Die Botschaft von Indien bleibt am Dienstag, den 6. Dezember 2011, geschlossen.

10.10.11

Am 10.11.11 geschlossen.

Die Botschaft von Indien bleibt am Donnerstag, den 10. November 2011, geschlossen.


Einreisebestimmungen

Zielland:

Auftragserteilung

Berlin: 030 / 240 8335 - 0

Auftragsformular


Bonn: 02241 / 3403 - 0

Auftragsformular



Aktuelle Mitteilungen

15.05.12 - Moldau

Am 11.6.12 geschlossen.

14.05.12 - Indonesien

Am 18.5.12 geschlossen.

07.05.12 - Myanmar

Am 7.6.12 geschlossen.

07.05.12 - Thailand

Am 4.6.12 geschlossen.

07.05.12 - Alle Länder

Kindereinträge im Pass der Eltern