Erläuterungen und weitere wichtige Informationen finden Sie unter den
jeweiligen Abschnitten. Bitte beachten Sie insbesondere die Informationen unter "Allgemein" und unter "Erforderlich".
Anwendbarkeit von Geschäfts- und ArbeitsvisaZur Erläuterung des Anwendungsbereichs von Geschäfts- und Arbeitsvisa hat das Innenministerium Indiens folgende Mitteilung veröffentlicht:
FAQs relating to work related visas issued by India (Originalfassung auf Englisch)
FAQ über Geschäfts- und Arbeitsvisa (Übersetzung der Indischen Botschaft)
Zuständige Niederlassung von Merkur-Reisen:Bei Bearbeitung durch die Botschaft in Berlin, das Generalkonsulat in Hamburg oder das Generalkonsulat in München:
BerlinTel.: 030 / 240 8335 - 0
Fax.: 030 / 240 8335 - 10
visaberlin(at)visaexpress.deBei Bearbeitung durch das Generalkonsulat in Frankfurt:
BonnTel.: 02241 / 3403 - 0
Fax.: 02241 / 33 70 97
visa(at)visaexpress.deErforderliche Unterlagen:
- Auftragsformular Visaexpress (Bonn) oder Auftragsformular Visaexpress (Berlin)
- Reisepass (2 freie Seiten)
- 1 im Original unterschriebener Ausdruck des online Visumantragformulars (Muster)
- 2 identische Passfotos (5cm x 5 cm, in Farbe, auf weißen Hintergrund)
- Arbeitsvertrag des Reisenden
- Lebenslauf
- Qualifikationsnachweise des Reisenden
- Referenzschreiben (detailliert)
- Einladungsschreiben (detailliert)
-
Bei Beantragung mit einem nicht-deutschen Reisepass:
Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland, bzw. Zusatzformular für nicht-deutsche Antragsteller
Bei Bearbeitung in Frankfurt werden folgende Unterlagen nicht benötigt:
- Arbeitsvertrag
- Lebenslauf
- Qualifikationsnachweise
Visumgültigkeit / Konsulargebühren:
Deutsche Staatsbürger:
Einreisen |
Gültigkeit |
Gebühren |
Mehrmalig |
bis 6 Monate |
€ 95,- |
Mehrmalig |
bis 12 Monate |
€ 145,- |
Mehrmalig |
über 12 Monate |
€ 235,- |
Die Gebühren für andere Nationalitäten finden Sie unter dem Reiter "Gebühren".
Hinzu kommen, je nach Ort der Beantragung, folgende Servicegebühren:
Frankfurt, Hamburg: € 15,50
Berlin, München: € 14,-
Bearbeitungszeiten:
Bearbeitung durch die Botschaft Berlin:
Tarif |
Bearbeitungsdauer |
T1 |
5 bis 6 Werktage |
T2 |
3 Werktage |
T3 |
derzeit nicht anwendbar |
Bearbeitung durch das Generalkonsulat Frankfurt:
Tarif |
Bearbeitungsdauer |
T1 |
5 bis 10 Werktage |
T2 |
derzeit nicht anwendbar |
T3 |
derzeit nicht anwendbar |
Bearbeitung durch die Generalkonsulate in Hamburg, München:
Tarif |
Bearbeitungsdauer |
T1 |
5 bis 20 Werktage |
T2 |
derzeit nicht anwendbar |
T3 |
derzeit nicht anwendbar |
Besonderheiten:
- Die Art der Tätigkeit, der genaue Zeitraum der Durchführung und der Einsatzort müssen sowohl dem Referenzschreiben und dem Einladungsschreiben zu entnehmen sein. Der Einsatzort wird im Visum vermerkt. Der Einsatz bei einem anderen Unternehmen, bzw. an einem anderen Ort ist untersagt!
- Registrierung vor Ort erforderlich (Informationen auf Deutsch, Informationen auf Englisch).
- Gegebenenfalls längere Bearbeitungszeiten bei nicht-deutschen Antragstellern.
- Bearbeitungszeit bei Herkunft aus Afghanistan, China oder Sri Lanka: über 3 Monate.
- Bei Herkunft aus Afghanistan, China oder Sri Lanka bitten wir um Kontaktaufnahme.
Das indische Innenministerium hat eine Reihe von Fragen und Antworten veröffentlicht um den Anwendungsbereich von Arbeitsvisa (im Vergleich zum Geschäftsvisum) zu erläutern:
FAQs relating to work related visas issued by India (Originalfassung des indischen Innenministeriums auf Englisch)
FAQ über Geschäfts- und Arbeitsvisa (Deutsche Übersetzung der Indischen Botschaft)
Für die Beantragung des Arbeitsvisums werden genaue Angaben über die durchzuführende Tätigkeit, des Zeitraums, des genauen Einsatzortes in Indien und der etwaigen zukünftigen Einsätze verlangt. Die erteilte Visumgültigkeit richtet sich nach den obigen Angaben, wobei in der Regel maximal 6 Monate erteilt werden.
Im Visum wird vermerkt, bei welchem Unternehmen und Ort der Einsatz erlaubt ist.Verfügt der Reisende zum Zeitpunkt der Beantragung über ein noch gültiges Visum für Indien, wird dies von der Botschaft für ungültig erklärt. Befindet es sich in einen anderen Reisepass als dem, mit dem das neue Visum beantragt wird, muss dieser der Botschaft ebenfalls vorgelegt werden bevor das neue Visum ausgehändigt wird.
Halter eines Arbeitsvisums müssen sich innerhalb von 14 Tagen ab Ankunft beim "Foreigners Regional Registration Officer" registrieren. Die Frist für afghanische Staatsbürger beträgt 7 Tage, für pakistanische Staatsbürger 24 Stunden. Informationen hierzu finden Sie unter:
Informationen zur Registrierung (Deutsch)Registration Information (English)
Bitte beachten:
- Für die Beantragung eines Indienvisums sind diverse Daten in ein online Formular einzugeben. Im Anschluss kann das eigentliche Visumantragsformular heruntergeladen und ausgedruckt werden.
- Der Ort der Beantragung (Berlin, Frankfurt, Hamburg, München) ist unter "Indian Mission" anzugeben.
- Antragsunterlagen zur Einreichung in Frankfurt senden Sie bitte an unsere Zentrale in Sankt Augustin. Unterlagen für die übrigen Konsularabteilungen senden Sie bitte an unsere Berliner Niederlassung.
Folgende Unterlagen werden benötigt:
- Auftragsformular Visaexpress (Bonn) oder Auftragsformular Visaexpress (Berlin)
- Reisepass mit mindestens zwei freien Seiten und 6 Monate Gültigkeit
- Ein im Original vom Antragsteller unterschriebener Ausdruck des online Visumantragformulars (Muster). Es muss sowohl im oberen rechten Bereich der ersten Seite (innerhalb der vorgegebenen Fläche) als auch am Ende der zweiten Seite unterschrieben werden. Bitte beachten Sie: Fehler bei der Eingabe können nachträglich nicht korrigiert werden. In solch einen Fall muss ein neuer Datensatz durch erneutes Eingeben sämtlicher Daten angelegt werden. Handschriftliche Korrekturen sind nicht erlaubt. (Erläuterungen zum online Formular)
- 2 aktuelle, identische Passfotos (5cm x 5 cm, frontal, auf chemisch entwickelten Photopapier, in Farbe, auf weißen Hintergrund) von guter Qualität entsprechend den Anforderungen
- Referenzschreiben des entsendenden Unternehmens, mit genauen Angaben zum Reisezweck, des zu besuchenden Geschäftspartners, dem Einsatzort und dem Vermerk, dass ein "Employment"-Visum beantragt wird. Die gewünschte Gültigkeitsdauer des Visums muss im Schreiben begründet werden. Die Erklärung, dass sämtliche Kosten übernommen werden muss ebenfalls beinhaltet sein.
- Einladungsschreiben des indischen Geschäftspartners mit genauen Angaben zum Reisezweck, des Zeitraums während dessen die durchzuführenden Tätigkeiten stattfinden werden sowie des genauen Einsatzortes. Werden weitere Einsätze in Zukunft erforderlich sein, muss dies ebenfalls angegeben sein.
- Eine Kopie des Arbeitsvertrages zwischen dem Reisenden und dem entsendenden Unternehmen
- Den beruflichen Lebenslauf des Reisenden
- Kopien von Nachweisen über ausreichende Qualifikationen zur Ausübung der angestrebten Tätigkeit in Indien
-
Nur bei Beantragung mit einem nicht-deutschen Reisepass:
Kopie der Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland oder, bei EU-Staatsbürgern, der Freizügigkeitsbescheinigung, welche zum Zeitpunkt der Visumbeantragung seit mindestens zwei Jahren gültig ist und für das beantragte Visum über eine ausreichende Restgültigkeit verfügt.
Ist der Wohnsitz seit weniger als zwei Jahren in Deutschland, wird ein Zusatzformular benötigt:
Bei Beantragung in Berlin: Zusatzformular für Ausländer (Berlin)
Bei Beantragung in Frankfurt: Zusatzformular für Ausländer (Frankfurt)
Bei Beantragung in Hamburg: Zusatzformular für Ausländer (Hamburg)
Bei Beantragung in München: Zusatzformular für Ausländer (München)
Bei Zuständigkeit Frankfurt werden folgende Unterlagen nicht benötigt:
- Arbeitsvertrag
- Lebenslauf
- Qualifikationsnachweise
Bitte beachten Sie, dass
zusätzlich zu den unten aufgelisteten Konsulargebühren für die Visumerteilung, Servicegebühren erhoben werden:
Bei Beantragung über die Generalkonsulate in Frankfurt und Hamburg beträgt deren Höhe € 15,50
Bei Beantragung über die Botschaft in Berlin oder dem Generalkonsulat in München € 14,-
Konsulargebühren (in Euro):
Gültigkeit |
Gebühren |
3 oder 6 Monate - mehrmalig |
95,- |
12 Monate - mehrmalig |
145,- |
über 12 Monate - mehrmalig |
235,- |
Die Konsulargebühren sind von der beantragten Visumgültigkeit abhängig. Wird nach Ermessen der Konsularabteilung eine geringere Gültigkeit erteilt wird die Differenz nicht rückerstattet.
Bei anderen Nationalitäten werden unter Umständen abweichende Konsulargebühren erhoben.
Die Bearbeitungszeiten sind abhängig vom Ort der Beantragung:
Konsularabteilung der Botschaft in Berlin:
Tarif |
Bearbeitungsdauer |
T1 |
5 bis 6 Werktage |
T2 |
2 bis 3 Werktage |
T3 |
derzeit nicht anwendbar |
Generalkonsulat in Frankfurt:
Tarif |
Bearbeitungsdauer |
T1 |
5 bis 10 Werktage |
T2 |
derzeit nicht anwendbar |
T3 |
derzeit nicht anwendbar |
Generalkonsulate in Hamburg und in München:
Tarif |
Bearbeitungsdauer |
T1 |
5 bis 20 Werktage |
T2 |
derzeit nicht anwendbar |
T3 |
derzeit nicht anwendbar |
In dringenden Fällen nehmen Sie bitte Kontakt mit unserer Berliner Niederlassung auf.
Der Ort der Beantragung ist primär vom Wohnort des Antragstellers abhängig und beim Ausfüllen des online-Visumantragformulars unter "Indian Mission" wie folgt anzugeben:
"Germany-Berlin" bei Wohnsitz in:
Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen
"Germany-Munich" bei:
Baden-Württemberg, Bayern
"Germany-Hamburg" bei:
Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Schleswig-Holstein
"Germany-Frankfurt" bei:
Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland
Bitte beachten Sie:
- Nicht-deutsche Antragsteller, die seit weniger als zwei Jahre in Deutschland ansässig sind, müssen ein Zusatzformular ausfüllen und den übrigen Unterlagen beilegen. Die Bearbeitung verzögert sich, abhängig von Herkunft und/oder Nationalität, um mindestens eine Woche.
- Bei Staatsbürgern (auch ehemaligen) von Sri Lanka, China und Afghanistan, sowie Inhabern eines deutschen Reisedokuments nimmt die Bearbeitung regelmäßig über 3 Monate in Anspruch. Die persönliche Antragstellung nach Rücksprache mit der zuständigen Konsularabteilung wird dringend empfohlen.
Arbeitsvisa sind ab dem Tag der Ausstellung gültig, eine Vordatierung ist nicht möglich. Die Gültigkeit des Visums kann vor Ort verlängert werden.
Abhängig von den Angaben in den unterstützenden Unterlagen und nach Ermessen der Konsularabteilung werden Visa mit 3 oder 6 Monaten Gültigkeit erteilt. Visa mit über 12 Monaten Gültigkeit werden kaum ausgestellt.
Hier finden Sie die relevanten Formulare für Ihren Auftrag.
Ein Visum ist für die Einreise erforderlich.