Erläuterungen und weitere wichtige Informationen finden Sie unter den
jeweiligen Abschnitten.
Anwendbarkeit von Geschäfts- und ArbeitsvisaZur Erläuterung des Anwendungsbereichs von Geschäfts- und Arbeitsvisa hat das Innenministerium Indiens folgende Mitteilung veröffentlicht:
FAQs relating to work related visas issued by India (Originalfassung auf Englisch)
FAQ über Geschäfts- und Arbeitsvisa (Übersetzung der Indischen Botschaft)
Zuständige Niederlassung von Merkur-Reisen:Bei Bearbeitung durch die Botschaft in Berlin, das Generalkonsulat in Hamburg oder das Generalkonsulat in München:
BerlinTel.: 030 / 240 8335 - 0
Fax.: 030 / 240 8335 - 10
visaberlin(at)visaexpress.deBei Bearbeitung durch das Generalkonsulat in Frankfurt:
BonnTel.: 02241 / 3403 - 0
Fax.: 02241 / 33 70 97
visa(at)visaexpress.deErforderliche Unterlagen:
Visumgültigkeit / Konsulargebühren:
Deutsche Staatsbürger:
Einreisen |
Gültigkeit |
Gebühren |
Mehrmalig |
6 oder 12 Monate |
€ 145,- |
Hinzu kommen, je nach Ort der Beantragung, folgende Servicegebühren:
Frankfurt, Hamburg: € 15,50
Berlin, München: € 14,-
Die Gebühren für andere Nationalitäten finden Sie unter dem Reiter "Gebühren".
Bearbeitungszeiten:
Bearbeitung durch die Botschaft Berlin:
Tarif |
Bearbeitungsdauer |
T1 |
5 bis 6 Werktage |
T2 |
3 Werktage |
T3 |
derzeit nicht anwendbar |
Bearbeitung durch das Generalkonsulat Frankfurt:
Tarif |
Bearbeitungsdauer |
T1 |
5 bis 10 Werktage |
T2 |
derzeit nicht anwendbar |
T3 |
derzeit nicht anwendbar |
Bearbeitung durch die Generalkonsulate in Hamburg, München:
Tarif |
Bearbeitungsdauer |
T1 |
5 bis 20 Werktage |
T2 |
derzeit nicht anwendbar |
T3 |
derzeit nicht anwendbar |
Besonderheiten:
- Gegebenenfalls längere Bearbeitungszeiten bei nicht-deutschen Antragstellern.
- Bearbeitungszeit bei Herkunft aus Afghanistan, China oder Sri Lanka: über 3 Monate.
- Unter bestimmten Bedingungen ist die Registrierung vor Ort erforderlich (Informationen auf Deutsch, Informationen auf Englisch).
Das indische Innenministerium hat eine Reihe von Fragen und Antworten veröffentlicht um den Anwendungsbereich von Arbeitsvisa (im Vergleich zum Geschäftsvisum) zu erläutern:
FAQs relating to work related visas issued by India (Originalfassung des Indischen Innenministeriums auf Englisch)
FAQ über Geschäfts- und Arbeitsvisa (Deutsche Übersetzung der Indischen Botschaft)
Geschäftsreisende erhalten ein Visum für 6 oder 12 Monate (mehrmalige Einreise). Visa mit einer Gültigkeit von über 12 Monaten ("Long Term", bis maximal 5 Jahre) müssen persönlich beantragt werden. Es empfiehlt sich im Voraus mit der zuständigen Konsularabteilung die erforderlichen Unterlagen abzustimmen. Die Erteilung eines "Long Term" Visums liegt im Ermessen der Botschaft.
Die Visumgültigkeit wird nicht der Passgültigkeit angepasst. Der Reisepass muss zwingend ausreichend gültig sein. Verfügt der Reisende zum Zeitpunkt der Beantragung über ein noch gültiges Visum für Indien, wird dies von der Botschaft für ungültig erklärt. Befindet es sich in einen anderen Reisepass als dem, mit dem das neue Visum beantragt wird, muss dieser der Botschaft ebenfalls vorgelegt werden bevor das neue Visum ausgehändigt wird.
Bei einem durchgehenden Aufenthalt von über 180 Tagen müssen sich Geschäftsreisende innerhalb von 14 Tagen ab Ankunft beim "Foreigners Regional Registration Officer" registrieren. Die Frist für afghanische Staatsbürger beträgt 7 Tage, für pakistanische Staatsbürger 24 Stunden. Informationen hierzu finden Sie unter:
Informationen zur Registrierung (Deutsch)Registration Information (English)
Bitte beachten:
- Für die Beantragung eines Indienvisums sind diverse Daten in ein online Formular einzugeben. Im Anschluss kann das eigentliche Visumantragsformular heruntergeladen und ausgedruckt werden.
- Der Ort der Beantragung (Berlin, Frankfurt, Hamburg, München) ist unter "Indian Mission" anzugeben.
- Antragsunterlagen zur Einreichung in Frankfurt senden Sie bitte an unsere Zentrale in Sankt Augustin. Unterlagen für die übrigen Konsularabteilungen senden Sie bitte an unsere Berliner Niederlassung.
Zur Bearbeitung übersenden Sie uns bitte folgende Unterlagen:
- Auftragsformular Visaexpress (Bonn) oder Auftragsformular Visaexpress (Berlin)
- Reisepass mit mindestens zwei freien Seiten und 6 Monate Gültigkeit
-
Ein im Original vom Antragsteller unterschriebener Ausdruck des online Visumantragformulars (Muster). Es muss sowohl im oberen rechten Bereich der ersten Seite (innerhalb der vorgegebenen Fläche) als auch am Ende der zweiten Seite unterschrieben werden. Bitte beachten Sie: Fehler bei der Eingabe können nachträglich nicht korrigiert werden. In solch einen Fall muss ein neuer Datensatz durch erneutes Eingeben sämtlicher Daten angelegt werden. Handschriftliche Korrekturen sind nicht erlaubt. (Erläuterungen zum online Formular)
Wird beabsichtigt, länger als 180 Tage durchgehend in Indien zu verweilen, muss dies handschriftlich auf dem Visumantrag vermerkt werden.
- 2 aktuelle, identische Passfotos (5cm x 5 cm, frontal, auf chemisch entwickelten Photopapier, in Farbe, auf weißen Hintergrund) von guter Qualität entsprechend den Anforderungen
- Referenzschreiben des entsendenden Unternehmens, gerichtet an die Botschaft von Indien, mit Nennung des Mitarbeiters, genauen Angaben über Reisezweck, dem zu besuchenden indischen Unternehmen sowie der Erklärung das sämtliche Kosten übernommen werden
- Einladungsschreiben des indischen Geschäftspartners. Der Reisende sowie der Reisezweck müssen in diesem Schreiben erwähnt werden
-
Nur bei Beantragung mit einem nicht-deutschen Reisepass:
Kopie der Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland oder, bei EU-Staatsbürgern, der Freizügigkeitsbescheinigung, welche zum Zeitpunkt der Visumbeantragung seit mindestens zwei Jahren gültig ist und für das beantragte Visum über eine ausreichende Restgültigkeit verfügt.
Ist der Wohnsitz seit weniger als zwei Jahren in Deutschland, wird ein Zusatzformular benötigt:
Bei Beantragung in Berlin: Zusatzformular für Ausländer (Berlin)
Bei Beantragung in Frankfurt: Zusatzformular für Ausländer (Frankfurt)
Bei Beantragung in Hamburg: Zusatzformular für Ausländer (Hamburg)
Bei Beantragung in München: Zusatzformular für Ausländer (München)
Bitte beachten Sie, dass
zusätzlich zu den unten aufgelisteten Konsulargebühren für die Visumerteilung, Servicegebühren erhoben werden:
Bei Beantragung über die Generalkonsulate in Frankfurt und Hamburg beträgt deren Höhe € 15,50
Bei Beantragung über die Botschaft in Berlin oder dem Generalkonsulat in München € 14,-
Konsulargebühren (in Euro):
Die Konsulargebühren für deutsche Staatsbürger betragen € 145,-
Bei folgenden Nationalitäten werden abweichende Konsulargebühren erhoben:
Nationalität |
Konsulargebühren |
Argentinien |
0,- |
Afghanistan |
0,- |
Australien |
255,- |
Bangladesch |
0,- |
Ecuador |
285,- |
Frankreich |
195,- |
Grossbritanien |
185,- |
Iran |
325,- |
Irland |
235,- |
Jamaika |
0,- |
Japan |
10,- |
Malediven |
0,- |
Mongolei |
0,- |
Neuseeland |
155,- |
Nigeria |
340,- |
Nordkorea |
0,- |
Pakistan |
1,- |
Philippinen |
260,- |
Polen |
170,- |
Rumänien |
155,- |
Russland |
195,- |
Saudi Arabien |
255,- |
Südafrika |
0,- |
Thailand |
235,- |
Tschechien |
225,- |
Ukraine |
235,- |
Uruguay |
0,- |
USA |
190,- |
VAE |
490,- |
Bei Staatenlosen, sowie Antragstellern aus Sri Lanka und China fallen zusätzliche Gebühren an.
Die Bearbeitungszeiten sind abhängig vom Ort der Beantragung:
Konsularabteilung der Botschaft in Berlin:
Tarif |
Bearbeitungsdauer |
T1 |
5 bis 6 Werktage |
T2 |
2 bis 3 Werktage |
T3 |
derzeit nicht anwendbar |
Generalkonsulat in Frankfurt:
Tarif |
Bearbeitungsdauer |
T1 |
5 bis 10 Werktage |
T2 |
derzeit nicht anwendbar |
T3 |
derzeit nicht anwendbar |
Generalkonsulate in Hamburg und in München:
Tarif |
Bearbeitungsdauer |
T1 |
5 bis 20 Werktage |
T2 |
derzeit nicht anwendbar |
T3 |
derzeit nicht anwendbar |
In dringenden Fällen nehmen Sie bitte Kontakt mit unserer Berliner Niederlassung auf.
Der Ort der Beantragung ist primär vom Wohnort des Antragstellers abhängig und beim Ausfüllen des online-Visumantragformulars unter "Indian Mission" wie folgt anzugeben:
"Germany-Berlin" bei Wohnsitz in:
Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen
"Germany-Munich" bei:
Baden-Württemberg, Bayern
"Germany-Hamburg" bei:
Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Schleswig-Holstein
"Germany-Frankfurt" bei:
Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland
Bitte beachten Sie:
- Nicht-deutsche Antragsteller, die seit weniger als zwei Jahre in Deutschland ansässig sind, müssen ein Zusatzformular ausfüllen und den übrigen Unterlagen beilegen. Die Bearbeitung verzögert sich, abhängig von Herkunft und/oder Nationalität, um mindestens eine Woche.
- Bei Staatsbürgern (auch ehemaligen) von Sri Lanka, China und Afghanistan, sowie Inhabern eines deutschen Reisedokuments nimmt die Bearbeitung regelmäßig über 3 Monate in Anspruch.
- Staatenlosen und Inhabern von Reisedokumenten wird geraten, den Visumantrag nach Rücksprache mit der zuständigen Konsularabteilung persönlich zu stellen.
Visa sind ab dem Tag der Ausstellung gültig, eine Vordatierung ist nicht möglich. Der Aufenthalt in Indien ist nur innerhalb der Visumgültigkeit gestattet, die Ausreise muss vor deren Ablauf vorgenommen werden. Besteht die Absicht, ununterbrochen 180 Tage oder länger in Indien zu verweilen, so muss sich der Reisende innerhalb der ersten 14 Tagen ab Ankunft bei den örtlichen Behörden registrieren.
Hier finden Sie die relevanten Formulare für Ihren Auftrag.
Ein Visum ist für die Einreise erforderlich.