Erläuterungen und weitere wichtige Informationen finden Sie unter den
jeweiligen Abschnitten.
Zuständige Niederlassung von Merkur-Reisen:Bei Bearbeitung durch die Botschaft in Berlin, das Generalkonsulat in Hamburg oder das Generalkonsulat in München:
BerlinTel.: 030 / 240 8335 - 0
Fax.: 030 / 240 8335 - 10
visaberlin(at)visaexpress.deBei Bearbeitung durch das Generalkonsulat in Frankfurt:
BonnTel.: 02241 / 3403 - 0
Fax.: 02241 / 33 70 97
visa(at)visaexpress.deErforderliche Unterlagen:
Visumgültigkeit / Konsulargebühren:
Deutsche Staatsbürger:
Einreisen |
Gültigkeit |
Gebühren |
Mehrmalig |
6 Monate |
€ 50,- |
Je Sperrgebiet: € 40,-
Hinzu kommen, je nach Ort der Beantragung, folgende Servicegebühren:
Frankfurt, Hamburg: € 15,50
Berlin, München: € 14,-
Die Gebühren für andere Nationalitäten finden Sie unter dem Reiter "Gebühren".
Bearbeitungszeiten:
Bearbeitung durch die Botschaft Berlin:
Tarif |
Bearbeitungsdauer |
T1 |
5 bis 6 Werktage |
T2 |
2 bis 3 Werktage |
T3 |
derzeit nicht anwendbar |
Bearbeitung durch das Generalkonsulat Frankfurt:
Tarif |
Bearbeitungsdauer |
T1 |
5 bis 10 Werktage |
T2 |
derzeit nicht anwendbar |
T3 |
derzeit nicht anwendbar |
Bearbeitung durch die Generalkonsulate in Hamburg, München:
Tarif |
Bearbeitungsdauer |
T1 |
5 bis 20 Werktage |
T2 |
derzeit nicht anwendbar |
T3 |
derzeit nicht anwendbar |
Besonderheiten:
- Bei Zuständigkeit Frankfurt: Visumbeantragung maximal 6 Wochen vor Reiseantritt
-
Mindestens 2 Monate müssen zwischen zwei Aufenthalten liegen:
FAQs relating to Tourist Visas (vollständig, Englisch)
Häufig gestellte Fragen zu Touristenvisa (Deutsch)
- Gegebenenfalls längere Bearbeitungszeiten bei nicht-deutschen Antragstellern.
- Bearbeitungszeit bei Herkunft aus Afghanistan, China oder Sri Lanka: über 3 Monate.
- Bei Besuch eines Sperrgebiets: Bitte deutlich auf dem Visumantrag und Auftragsformular vermerken.
Touristen erhalten ein Visum für 6 Monate (mehrmalige Einreise). Visa mit einer Gültigkeitsdauer von über 6 Monaten werden nur ausgestellt, wenn in der Vergangenheit regelmäßige Reisen nach Indien stattgefunden haben, bzw. eine geringere Gültigkeit nicht genügt um die geplanten Reisen wahrzunehmen. In beiden Fällen sind Nachweise darüber zu erbringen (z. B. in Form von Kopien der in der Vergangenheit verwendeten Visa mitsamt den Einreisevermerken). Die Erteilung eines solchen Visums liegt im Ermessen der Botschaft, eine persönliche Vorsprache kann gefordert werden.
Nach einem Aufenthalt in Indien ist die Wiedereinreise erst zwei Monate nach der Ausreise möglich! Und auch die Beantragung eines neuen Touristenvisums ist frühestens zwei Monate nach Ablauf der Gültigkeit des Vorherigen möglich.Touristen, die von Indien aus weitere Länder besuchen und über Indien zurückreisen, müssen den genauen Reiseverlauf bei der Beantragung des Indienvisums nachweisen, um eine Ausnahmegenehmigung zu erhalten.
Nur unter bestimmten Voraussetzungen finden die obigen Einschränkungen keine Anwendung. Für Einzelheiten sowie Informationen zur Vorgehensweise lesen Sie sich bitte die Informationen des Indischen Innenministeriums durch. Die Originalfassung auf Englisch ist hier einsehbar:
FAQs relating to Tourist Visas (vollständige Originalfassung des indischen Ministeriums, auf Englisch)
Häufig gestellte Fragen zu Touristenvisa (Deutsche Übersetzung der indischen Botschaft)
Bei Beantragung einer Einreiseerlaubnis in ein Sperrgebiet (z. B. Sikkim, Darjeeling, etc.) ist dies deutlich auf den Unterlagen anzugeben (sowohl im Visumantrag als auch auf unserem Auftragsformular).
Die Beantragung des Visums über das Generalkonsulat in Frankfurt kann frühestens 6 Wochen vor Reiseantritt stattfinden. In dringenden Fällen nehmen Sie bitte Kontakt mit unserer Berliner Niederlassung auf.
Bitte beachten:
- Für die Beantragung eines Indienvisums sind diverse Daten in ein online Formular einzugeben. Im Anschluss kann das eigentliche Visumantragsformular heruntergeladen und ausgedruckt werden.
- Der Ort der Beantragung (Berlin, Frankfurt, Hamburg, München) ist unter "Indian Mission" anzugeben.
- Antragsunterlagen zur Einreichung in Frankfurt senden Sie bitte an unsere Zentrale in Sankt Augustin. Unterlagen für die übrigen Konsularabteilungen senden Sie bitte an unsere Berliner Niederlassung.
Zur Bearbeitung übersenden Sie uns bitte folgende Unterlagen:
- Auftragsformular Visaexpress (Bonn) oder Auftragsformular Visaexpress (Berlin)
- Reisepass mit mindestens zwei freien Seiten und 6 Monate Gültigkeit
- Ein im Original vom Antragsteller unterschriebener Ausdruck des online Visumantragformulars (Muster). Es muss sowohl im oberen rechten Bereich der ersten Seite (innerhalb der vorgegebenen Fläche) als auch am Ende der zweiten Seite unterschrieben werden. Bitte beachten Sie: Fehler bei der Eingabe können nachträglich nicht korrigiert werden. In solch einen Fall muss ein neuer Datensatz durch erneutes Eingeben sämtlicher Daten angelegt werden. Handschriftliche Korrekturen sind nicht erlaubt. (Erläuterungen zum online Formular)
- 2 aktuelle, identische Passfotos (5cm x 5 cm, frontal, auf chemisch entwickelten Photopapier, in Farbe, auf weißen Hintergrund) von guter Qualität entsprechend den Anforderungen
-
Nur bei Beantragung mit einem nicht-deutschen Reisepass:
Kopie der Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland oder, bei EU-Staatsbürgern, der Freizügigkeitsbescheinigung, welche zum Zeitpunkt der Visumbeantragung seit mindestens einem Jahr gültig ist und für das beantragte Visum über eine ausreichende Restgültigkeit verfügt.
Ist der Wohnsitz seit weniger als ein Jahr in Deutschland, wird ein Zusatzformular benötigt:
Bei Beantragung in Berlin: Zusatzformular für Ausländer (Berlin)
Bei Beantragung in Frankfurt: Zusatzformular für Ausländer (Frankfurt)
Bei Beantragung in Hamburg: Zusatzformular für Ausländer (Hamburg)
Bei Beantragung in München: Zusatzformular für Ausländer (München)
Bitte beachten Sie, dass
zusätzlich zu den unten aufgelisteten Konsulargebühren für die Visumerteilung, Servicegebühren erhoben werden:
Bei Beantragung über das Konsulat in Frankfurt beträgt deren Höhe € 15,50
Bei Beantragung über die Botschaft in Berlin € 14,-
Konsulargebühren (in Euro):
Gültigkeit |
Gebühren |
6 Monate - mehrmalig |
50,- |
12 Monate - mehrmalig |
80,- |
Obwohl die Einreisebestimmungen auch eine Gültigkeit von 1 Jahr oder mehr vorsehen, erteilt die Botschaft in Berlin fast ausschließlich Touristenvisa mit einer Gültigkeit von 6 Monaten.
Bei folgenden Nationalitäten werden abweichende Konsulargebühren erhoben:
Nationalität |
Konsulargebühren |
Singapur |
30,- |
Japan |
10,- |
Pakistan |
1,- |
Russland (zusätzliche Gebühr) |
+ 50,- |
Rumänien (zusätzliche Gebühr) |
+ 10,- |
USA (zusätzliche Gebühr) |
+ 25,- |
Bei Staatenlosen, sowie Antragstellern aus Sri Lanka und China fallen zusätzliche Gebühren an.
Bei Staatsbürgern von Afghanistan, Argentinien, Bangladesch, Nordkorea, Jamaika, den Malediven, der Mongolei, Südafrika und Uruguay werden keine Konsulargebühren erhoben.
Je beantragtes Sperrgebiet fallen weitere 40,- Konsulargebühren an.
Die Bearbeitungszeiten sind abhängig vom Ort der Beantragung:
Konsularabteilung der Botschaft in Berlin:
Tarif |
Bearbeitungsdauer |
T1 |
5 bis 6 Werktage |
T2 |
2 bis 3 Werktage |
T3 |
derzeit nicht anwendbar |
Generalkonsulat in Frankfurt:
Tarif |
Bearbeitungsdauer |
T1 |
5 bis 10 Werktage |
T2 |
derzeit nicht anwendbar |
T3 |
derzeit nicht anwendbar |
Generalkonsulate in Hamburg und in München:
Tarif |
Bearbeitungsdauer |
T1 |
5 bis 20 Werktage |
T2 |
derzeit nicht anwendbar |
T3 |
derzeit nicht anwendbar |
In dringenden Fällen nehmen Sie bitte Kontakt mit unserer Berliner Niederlassung auf.
Der Ort der Beantragung ist primär vom Wohnort des Antragstellers abhängig und beim Ausfüllen des online-Visumantragformulars unter "Indian Mission" wie folgt anzugeben:
"Germany-Berlin" bei Wohnsitz in:
Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen
"Germany-Munich" bei:
Baden-Württemberg, Bayern
"Germany-Hamburg" bei:
Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Schleswig-Holstein
"Germany-Frankfurt" bei:
Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland
Bitte beachten Sie:
- Die Beantragung des Touristenvisums in Frankfurt kann frühestens 6 Wochen vor Reiseantritt stattfinden.
- Nicht-deutsche Antragsteller, die seit weniger als einem Jahr in Deutschland ansässig sind, müssen ein Zusatzformular ausfüllen und den übrigen Unterlagen beilegen. Die Bearbeitung verzögert sich, abhängig von Herkunft und/oder Nationalität, um mindestens eine Woche.
- Bei Staatsbürgern (auch ehemaligen) von Sri Lanka, China und Afghanistan, sowie Inhabern eines deutschen Reisedokuments nimmt die Bearbeitung regelmäßig über 3 Monate in Anspruch.
- Staatenlosen und Inhabern von Reisedokumenten wird geraten, den Visumantrag nach Rücksprache mit der zuständigen Konsularabteilung persönlich zu stellen.
Visa sind ab dem Tag der Ausstellung gültig, eine Vordatierung ist nicht möglich. Der Aufenthalt in Indien ist nur innerhalb der Visumgültigkeit gestattet, die Ausreise muss vor deren Ablauf vorgenommen werden. Erlaubt die Visumgültigkeit einen Aufenthalt von über 180 Tagen und besteht die Absicht, dies (mit einem durchgehenden Aufenthalt) in Anspruch zu nehmen, so muss sich der Reisende innerhalb der ersten 14 Tagen ab Ankunft bei den örtlichen Behörden registrieren.
Obwohl die Einreisebestimmungen auch eine Gültigkeit von 1 Jahr oder mehr vorsehen, erteilt die Botschaft in Berlin fast ausschließlich Touristenvisa mit einer Gültigkeit von 6 Monaten. Nur in Ausnahmefällen und nach eigenem Ermessen wird eine längere Gültigkeit gewährt.
Hier finden Sie die relevanten Formulare für Ihren Auftrag.
Ein Visum ist für die Einreise erforderlich.