Erläuterungen und weitere wichtige Informationen finden Sie unter den
jeweiligen Abschnitten.
Zuständige Niederlassung:BonnTel.: 02241 / 3403 - 0
Fax.: 02241 / 33 70 97
visa(at)visaexpress.de(Die Beantragung erfolgt über das Generalkonsulat in Frankfurt, Hamburg oder München, je nach Wohnsitz des Antragstellers)
Antragsteller mit Wohnsitz in Berlin oder den neuen Bundesländern können den Antrag auch über unsere Niederlassung in Berlin stellen:
BerlinTel.: 030 / 240 8335 - 0
Fax.: 030 / 240 8335 - 10
visaberlin(at)visaexpress.de(Beantragung über die Botschaft in Berlin)
Erforderliche Unterlagen:
Bei Beantragung über Frankfurt zusätzlich:
Konsularbezirke:
Berlin: Berlin und neue Bundesländer
Hamburg: Postleitzahlen 20xxx bis 33xxx, 37xxx, 38xxx, 48xxx, 49xxx
München: Baden Württemberg und Bayern
Frankfurt: übrige Gebiete
Visumgültigkeit / Konsulargebühren:
Deutsche Staatsbürger:
Anzahl der Einreisen |
Einreisefrist |
Gebühren |
einmalig |
3 Monate |
€ 60,- |
zweimalig * |
3 Monate |
€ 80,- |
mehrmalig * |
3 Monate |
€ 100,- |
mehrmalig * |
6 Monate |
€ 150,- |
mehrmalig * |
12 Monate |
€ 200,- |
*: Nur nach Ermessen der Konsularabteilung. Ein zusätzliches Einladungsschreiben mit Begründung der Notwendigkeit ist erforderlich. Konsulargebühren werden im Falle der Erteilung einer geringerer Visumgültigkeit nicht erstattet!
Bei Expressbearbeitung fallen um %50 höhere Konsulargebühren an.
Für andere Nationalitäten gelten unter Umständen abweichende Konsulargebühren. Einzelheiten unter "Gebühren".
Bearbeitungszeiten:
Berlin: 2 bis 4 Werktage (gegen Zahlung der Expressgebühr) oder 1 Woche.
Frankfurt: 1 Woche (gegen Zahlung der Expressgebühr) oder i.d.R. 4 Wochen.
Hamburg: in der Regel 2 bis 3 Wochen.
München: in der Regel 2 bis 3 Wochen.
Besonderheiten
- Der iranische Geschäftspartner muss vorab die zweiseitige "Form 1" (Muster) an das zuständige Konsulat übermitteln.
- Visumantrag: alle gefragten Telefonnummern müssen angegeben werden.
- Besondere Regelungen für Staatsbürger Großbritanniens, Kanadas, Tschechiens und der USA (Einzelheiten unter "Allgemein" und "Bearbeitung").
- Beantragung über Frankfurt/Hamburg/München: Wegen des erhöhten Aufwands betragen die Bearbeitungskosten €50,- zzgl. MwSt.
- Es besteht Kranken- und Unfallversicherungspflicht. Unter Umständen müssen sich Antragsteller verpflichten, eine entsprechende Versicherung bei Ankunft abzuschließen.
Das Konsulat akzeptiert Anträge für Geschäftsvisa nur, wenn eine Genehmigung für das Visum bereits vorliegt. Diese kann auf zwei Wegen eingeholt werden:
- Der Geschäftspartner beantragt direkt beim iranischen Außenministerium die Genehmigung und gibt an, über welches Konsulat das Visum beantragt wird. Stimmt das Außenministerium zu, wird die Genehmigung intern an das entsprechende Konsulat übermittelt und deren Referenznummer dem Geschäftspartner mitgeteilt. Der Antragsteller in Deutschland muss Letztere bei der Visumbeantragung angeben. Nur mit dieser Nummer ist es dem jeweiligen Konsulat möglich, die Genehmigung im internen System aufzurufen um das Visum auszustellen.
- Der iranische Geschäftspartner füllt zwei Formulare aus: "Form 1" (Muster) und "Form 2" (Muster). Diese Formulare sind entweder beim Auswärtigen Amt in Iran, Abteilung Paß- und Visumangelegenheiten oder bei der IHK in Iran erhältlich. Die Form 1 übermittelt er per Fax (oder über den Antragsteller) an das Konsulat in Deutschland wo der Visumantrag gestellt werden soll, die Form 2 (mit Angabe des Konsulates an dem die Form 1 geschickt wurde) an den Antragsteller. Die Wirtschaftsabteilung des Konsulates entscheidet nach Eintreffen der Form 1 über die Genehmigung. Die Form 2 dient lediglich dazu, dem Antragsteller das entsprechende Konsulat zu nennen. Sie sollte auf keinen Fall älter als 3 Monate sein.
Die Referenznummer des Außenministeriums ist nicht mit der "Number of Invitation Letter" der Form 2 zu verwechseln. Die erste bezieht sich auf eine bereits erteilte Genehmigung, die zweite auf einen Antrag (seitens des Geschäftspartners) zur Erteilung der Genehmigung. Das Visum kann nur in dem Konsulat beantragt werden, wo die Genehmigung vorliegt. Ist die Beantragung bei einem anderen Konsulat erforderlich, muss das jeweilige Verfahren wie oben beschrieben nochmals durchgeführt werden.
Staatsbürger Großbritanniens, Kanadas, Tschechiens und der USA benötigen eine besondere Genehmigung des iranischen Außenministeriums. Sie kann durch einen Sponsor (Privatperson oder Unternehmen) im Iran oder durch das Konsulat veranlasst werden.
Zur Bearbeitung übersenden Sie uns bitte folgende Unterlagen:
- Entsprechend der zuständigen Niederlassung, entweder unser: Auftragsformular Visaexpress (Bonn) oder unser Auftragsformular Visaexpress (Berlin).
- Reisepass mit mindestens drei freien Seiten und einer Gültigkeit von mindestens 6 Monaten (oder entsprechend dem beantragten Visum)
-
Abhängig vom Wohnsitz des Antragstellers, eines von:
Visumantragsformular Berlin
Visumantragsformular Frankfurt
Visumantragsformular Hamburg
Visumantragsformular München
jeweils im Original vom Reisenden unterschrieben, vollständig und gut lesbar ausgefüllt (Telefonnummern sind zwingend anzugeben). Die Konsularbezirke finden Sie am Ende dieser Aufstellung.
- Das Zusatzformular, vollständig und gut lesbar ausgefüllt.
- 2 aktuelle biometrische Passfotos von guter Qualität in Farbe. Ausdrucke, bzw. Scankopien werden nicht akzeptiert. Weiblichen Antragstellerinnen wird empfohlen, ein Kopftuch zu tragen
-
Entweder:
Kopie der Form 2 (Muster) des iranischen Geschäftspartners
oder:
die Referenznummer der Genehmigung des iranischen Außenministeriums
- Referenzschreiben des entsendenden Unternehmens, mit Angaben zum Reisezweck, das zu besuchende Unternehmen im Iran sowie der Bestätigung, dass im Auftrag des Unternehmens gereist wird und sämtliche Kosten übernommen werden.
- Kopie einer Kranken- und Unfallversicherungspolice, gültig für den Iran.
- Eine Verpflichtungserklärung, im Original vom Reisenden unterschrieben.
Die zweiseitige "Form 1" (Muster) ist vorab durch den iranischen Geschäftspartner an das zuständige Konsulat zu übermitteln. Liegt sie nicht vor, ist die Visumausstellung nicht möglich.
Das Generalkonsulat in Frankfurt verlangt, dass eine Kopie der Form 1 den übrigen Antragsunterlagen beigefügt ist.
Die Konsularbezirke der einzelnen Konsularabteilungen sind wie folgt aufgeteilt:
Konsularabteilung der Botschaft in Berlin:
Berlin und neue Bundesländer
Generalkonsulat in Hamburg:
Postleitzahlen 20xxx bis 33xxx, 37xxx, 38xxx, 48xxx, 49xxx
Generalkonsulat in München:
Baden Württemberg und Bayern
Generalkonsulat in Frankfurt:
Restliches Bundesgebiet
Konsulargebühren für deutsche Staatsbürger (in Euro) sowie Staatsbürger eines Mitgliedstaates des Schengener Abkommens, welches die Regelungen in Bezug auf die Reisefreiheit anwendet:
Anzahl der Einreisen |
Einreisefrist |
Gebühren |
einmalig |
3 Monate |
€ 60,- |
zweimalig * |
3 Monate |
€ 80,- |
mehrmalig * |
3 Monate |
€ 100,- |
mehrmalig * |
6 Monate |
€ 150,- |
mehrmalig * |
12 Monate |
€ 200,- |
*: Nur nach Ermessen der Konsularabteilung. Ein zusätzliches Einladungsschreiben mit Begründung der Notwendigkeit ist erforderlich. Konsulargebühren werden im Falle der Erteilung einer geringerer Visumgültigkeit nicht erstattet!
Bei Expressbearbeitung fallen um %50 höhere Konsulargebühren an. Für andere Nationalitäten gelten unter Umständen abweichende Konsulargebühren.
Staaten, welche die Regelungen zur Reisefreiheit des Schengener Abkommens anwenden sind: Deutschland, Belgien, Dänemark, Estland, Frankreich, Griechenland, Island, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, die Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Schweden, Schweiz, Slowakei, Spanien, die Tschechische Republik und Ungarn.
Die Bearbeitung erfolgt über das Generalkonsulat in Frankfurt, das Generalkonsulat in München oder das Generalkonsulat in Hamburg gegen eine Bearbeitungsgebühr von € 50,- zzgl. MwSt. Entsprechend muss auch die Genehmigung dort vorliegen, bzw. die Form 1 vom iranischen Partner dorthin übermittelt worden sein. Die Unterlagen lassen Sie bitte unserer Zentrale in Sankt Augustin zukommen.
Antragsteller mit Wohnsitz in den neuen Bundesländern oder in Berlin können den Antrag auch über unser Berliner Büro stellen. Die Bearbeitung dort wird, je nach der uns zur Verfügung stehenden Zeit, mit dem Tarif T1 oder dem Tarif T2 berechnet.
Die Bearbeitungsdauer ist je nach Ort der Beantragung unterschiedlich:
Berlin: 1 Woche (Tarif T1) oder 2 bis 3 Werktage (Tarif T2)
Frankfurt: Expressbearbeitung 1 Woche, Reguläre Bearbeitung in der Regel bis zu 4 Wochen
Hamburg: in der Regel 2 bis 3 Wochen
München: in der Regel 2 bis 3 Wochen
Die Sondergenehmigung für Staatsbürger Großbritanniens, Kanadas, Tschechiens und der USA nimmt bis zu 6 Monate in Anspruch.
Das Generalkonsulat in Frankfurt hat Dienstags und Donnerstags geschlossen.
Geschäftsvisa sind ab dem Tag der Ausstellung gültig, eine Vordatierung ist nicht möglich. Innerhalb der Gültigkeitsfrist können die erteilten Einreisen wahrgenommen werden, danach verfällt das Visum. Die erteilte Aufenthaltsdauer (bis maximal 30 Tage) beginnt ab Ankunft zu zählen, kann bei jeder Einreise voll ausgeschöpft werden und ist vor Ort verlängerbar.
Folgende Visumgültigkeiten sind möglich:
Einreisen |
Einreisefrist |
Einmalig |
3 Monate |
Zweimalig |
3 Monate |
Mehrmalig |
3 Monate |
Mehrmalig |
6 Monate |
Mehrmalig |
12 Monate |
Wird ein Visum zur zwei- oder mehrmaligen Einreise gewünscht, ist dies im Referenzschreiben und in einem zusätzlichen Einladungsschreiben des iranischen Partners zu begründen. Eine Ablehnung des Konsulats kann dennoch ohne Angabe von Gründen stattfinden.
Hier finden Sie die relevanten Formulare für Ihren Auftrag.
Ein Visum ist für die Einreise erforderlich. Für Touristen besteht unter Umständen die Möglichkeit, vor Abreise ein Visum elektronisch zu beantragen und es bei Ankunft in den Pass eintragen zu lassen.
Ehemalige Staatsbürger des Iran, denen der Austritt aus der Staatsbürgerschaft nicht genehmigt wurde, können nur mit iranischen Ausweisdokumenten einreisen. Die Verwendung eines ausländischen Reisepasses ist nicht möglich.