Unternehmen | Partner | Karriere | Kontakt | Impressum | AGB | Sitemap
Sie befinden sich hier: visaexpress.de > Anträge & Länderinfo > Iran > Tourist

Visum Iran

Visum erforderlich!

Touristenvisum - Allgemeine Informationen

Deutsche Touristen, die über einen der folgenden Flughäfen einreisen:

  • Chabahar
  • Imam Khomeini
  • Isfahan
  • Kish
  • Mashad
  • Qashm
  • Shiraz
  • Tabriz


können vorab über die entsprechende Internetseite des iranischen Außenministeriums ein elektronisches Visum für 14 Tage beantragen. Die Aufenthaltsdauer kann bei Bedarf vor Ort verlängert werden. Findet die Einreise nicht über einen dieser Flughäfen statt, muss das Einreisevisum rechtzeitig vor Abreise bei dem zuständigen Konsulat beantragt werden.

Staatsbürger von Großbritannien, Kanada, Tschechien und der USA können mit dem elektronischen Visum nicht einreisen, sie benötigen zwingend ein von einer iranischen Vertretung ausgestelltes Einreisevisum. Letzteres wird nur aufgrund einer Sondergenehmigung erteilt. Die Einholung derer über das Konsulat kann bis zu 6 Monate in Anspruch nehmen.

Bei der Beantragung von Touristenvisa für den Iran können wir leider nicht behilflich sein. Bitte wenden Sie sich direkt an das für Sie zuständige Konsulat. Informationen finden Sie auf den Internetseiten der iranischen Botschaft in Berlin.

Kostenlose Beratung:02241 / 3403 - 0oder030 / 240 8335 - 0

Touristenvisum - Formulare, Merkblätter, etc.

Hier finden Sie die relevanten Formulare für Ihren Auftrag.


Ergänzende Informationen

Ein Visum ist für die Einreise erforderlich. Für Touristen besteht unter Umständen die Möglichkeit, vor Abreise ein Visum elektronisch zu beantragen und es bei Ankunft in den Pass eintragen zu lassen.

Ehemalige Staatsbürger des Iran, denen der Austritt aus der Staatsbürgerschaft nicht genehmigt wurde, können nur mit iranischen Ausweisdokumenten einreisen. Die Verwendung eines ausländischen Reisepasses ist nicht möglich.



Link zur Botschaft:
www.iranembassy.de

Link zum Auswärtigen Amt:
www.diplo.de/IranSicher


Letzte Meldungen für Iran
06.03.12

19.3. - 21.3.12 geschlossen.

Die Konsularabteilungen der Botschaft des Iran bleiben von Montag, den 19. März, bis einschließlich Mittwoch, den 21. März 2012 geschlossen.

23.09.11

Versicherungspflicht

Bei der Beantragung eines Visums für die Islamische Republik Iran besteht fortan eine Auslandskrankenversicherungspflicht. Anbei die Mitteilung der Botschaft:


Ab dem 23. September 2011 ist mit dem Vissantrag eine Kranken- und Unfallversicherungspolice einer anerkannten iranischen oder ausländischen Versicherungsgesellschaft in schriftlicher oder elektronischer form vorzulegen.

Die Visaabteilung ist verpflichtet, vor der Visaerteilung vom Antragsteller die Vorlage einer der kranken- und Unfallversicherungspolice einer anerkannten Versicherungs-gesellschaft für die Dauer des Aufenthalts in Iran zu verlangen.

Falls die o.g. police in Deutschland bis zu dem o.a. Datum nicht vorgelegt werden kann, müssen sich die Antragsteller im Visaantrag verpflichten, unmittelbar nach der Einreise in die Islamische Republik Iran bei einer iranischen Versicherungsgesellschaft einen Kranken- und Unfallversicherungsvertrag

abzuschließen.  

16.05.11

Am 16.6.11 geschlossen.

Die konsularischen Vertretungen der Botschaft des Iran bleiben am Donnerstag, den 16. Juni 2011, geschlossen.

21.01.11

Am 21.2.11 geschlossen.

Die Botschaft des Iran bleibt am Montag, den 21. Februar 2011, geschlossen.

11.01.11

Am 11.2.11 geschlossen.

Die Botschaft des Iran bleibt am Freitag, den 11. Februar 2011, geschlossen.

04.01.11

Am 4.2.11 geschlossen.

Die Botschaft des Iran bleibt am Freitag, den 4. Februar 2011, geschlossen.


Einreisebestimmungen

Zielland:

Auftragserteilung

Berlin: 030 / 240 8335 - 0

Auftragsformular


Bonn: 02241 / 3403 - 0

Auftragsformular



Aktuelle Mitteilungen

15.05.12 - Moldau

Am 11.6.12 geschlossen.

14.05.12 - Indonesien

Am 18.5.12 geschlossen.

07.05.12 - Myanmar

Am 7.6.12 geschlossen.

07.05.12 - Thailand

Am 4.6.12 geschlossen.

07.05.12 - Alle Länder

Kindereinträge im Pass der Eltern