Deutsche Staatsbürger, die ab dem 01.01.1928 geboren sind, benötigen kein Visum für die Einreise nach Israel. Deutsche Staatsbürger, die vor dem 01.01.1928 geboren sind, müssen ein Visum im Voraus beantragen.
Unabhängig davon, ob ein Visum im Voraus erteilt wurde oder nicht, muss der Reisepass bei Ankunft noch mindestens 6 Monate gültig sein. Bitte beachten Sie, dass der Erhalt eines Visums nicht automatisch zur Einreise berechtigt. Die endgültige Kontrolle findet an der Grenzübergangsstelle bei Ankunft statt!
Staatsbürger folgender Länder benötigen ebenfalls kein Visum vorab:
Andorra, Argentinien, Australien, Bahamas, Barbados, Belgien, Bolivien, Brasilien, Bulgarien, Chile, Costa Rica, Dänemark, Deutschland (ab 1928 geborene), Domimica, Dominikanische Republik, Ecuador, El Salvador, Estland, Fidschi, Finnland, Frankreich, Gibraltar, Grenada, Griechenland, Großbritannien, Guatemala, Guinea, Haiti, Honduras, Hongkong, Irland, Island, Italien, Jamaika, Japan, Kanada, Kolumbien, Kroatien, Lettland, Lesotho, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Ehemalige Jugoslawische Republik Mazedonien, Malawi, Malta, Mauritius, Mexiko, Mikronesien, Monaco, Mongolei, Niederlande, Neuseeland, Norwegen, Österreich, Panama, Paraguay, Philippinen, Polen, Portugal, Rumänien, Russische Föderation, San Marino, Singapur, Slowakei, Slowenien, St. Lucia, Südafrika, Südkorea, Spanien, St. Kitts & Nevis, Surinam, Swasiland, Schweden, Schweiz, Trinidad & Tobago, Tschechische Republik, Ungarn, Uruguay, Vanuatu, Vereinigte Staaten von Amerika und Zypern.
Staatsbürger aller übrigen Länder müssen ein Visum im Voraus beantragen. Voraussetzung für die Beantragung des Visums in Deutschland ist, dass der Antragsteller entweder deutscher Staatsbürger, oder im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis oder Freizügigkeitsbescheinigung für Deutschland ist.
Staatsbürger von Iran, Malaysia, Eritrea, Indonesien und den arabischen Staaten müssen zusätzliche Formulare ausfüllen und einreichen. Sie werden gebeten, keine verbindliche Flugreservierungen vorzunehmen.