Unternehmen | Partner | Karriere | Kontakt | Impressum | AGB | Sitemap
Sie befinden sich hier: visaexpress.de > Anträge & Länderinfo > Japan > Einreise

Visum Japan

Einreise nach Japan - Allgemeine Informationen

Deutsche Staatsbürger benötigen kein Visum für Japan, wenn der Reisezweck touristischer oder geschäftlicher Natur ist. Ausgenommen hiervon sind Erwerbstätigkeit, Studium und Berufsausbildung in Japan.

Eine Aufstellung der Staaten, deren Bürger ebenfalls für touristische und geschäftliche Reisezwecke (unter Ausnahmen) visumfrei in Japan einreisen können finden Sie unter "Exemption of Visas" auf den Seiten des japanischen Außenministeriums (auf Englisch).

Die maximale Aufenthaltsdauer beträgt 3 Monate. Sie kann einmalig innerhalb dieser Frist auf insgesamt 180 Tage vor Ort verlängert werden. Bitte beachten Sie, dass die Wiedereinreise und wiederholte Verlängerung (um so einen längerfristigen Aufenthalt zu erwirken) strafbar ist. Unter anderem kann ein Einreiseverbot verhängt werden.

Erfolgt die Reise aus geschäftlichen Zwecken empfiehlt es sich folgende Punkte nachweisen zu können:

  • der Reisezweck
  • es wird kein Gehalt in Japan gezahlt
  • die Reise erfolgt auf Veranlassung eines deutschen Unternehmens
  • die Weiterbeschäftigung in Deutschland ist nach der Rückkehr gewährleistet


Am einfachsten erbringt man diesen Nachweis in Form eines Referenzschreibens vom entsendenden Unternehmen in englischer Sprache welches mitgeführt wird.

Werden die Voraussetzungen für die visumfreie Einreise nicht erfüllt, muss ein Visum vorab über eine konsularische Vertretung Japans beantragt werden. Es bestehen zwei Möglichkeiten, ein Visum zu beantragen:

  • Der Visumantrag wird direkt beim Konsulat in Deutschland gestellt. Die Konsularabteilung stellt eine Anfrage auf Genehmigung über Japan. Trifft sie ein, wird das Visum erteilt.
  • Ein Bürge in Japan beantragt vor Ort ein "Certificate of Eligibility" (Zairyû Shikaku Nintei Shômeisho). Wird es erteilt, kann der Antrag beim japanischen Konsulat gestellt werden worauf das Visum erteilt wird.


In beiden Fällen empfiehlt die japanische Botschaft die vorherige telefonische Kontaktaufnahme mit der zuständigen Konsularabteilung:

Botschaft von Japan in Berlin
Zuständig für: Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen

Japanisches Generalkonsulat Hamburg
Zuständig für: Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Schleswig-Holstein

Japanisches Generalkonsulat Düsseldorf
Zuständig für: Nordrhein-Westfalen

Japanisches Generalkonsulat Frankfurt am Main
Zuständig für: Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland

Japanisches Generalkonsulat München
Zuständig für: Baden-Württemberg, Bayern

Ein Visum wird nicht erteilt, wenn der Antragsteller keine Berechtigung hat, in sein Heimatland oder das Land seines ständigen Wohnsitzes zurückzukehren.

Ausführliche Informationen über die Einreisebestimmungen Japans finden Sie auf den Seiten zu Visa des japanischen Außenministeriums (auf Englisch).

Einreise nach Japan - Formulare, Merkblätter, etc.

Hier finden Sie die relevanten Formulare für Ihren Auftrag.


Ergänzende Informationen

Deutsche Staatsbürger benötigen in den meisten Fällen kein Visum für die Einreise nach Japan.



Link zur Botschaft:
www.de.emb-japan.go.jp

Link zum Auswärtigen Amt:
www.diplo.de/JapanSicher


Letzte Meldungen für Japan

Keine Nachrichten in dieser Ansicht.


Einreisebestimmungen

Zielland:

Auftragserteilung

Berlin: 030 / 240 8335 - 0

Auftragsformular


Bonn: 02241 / 3403 - 0

Auftragsformular



Aktuelle Mitteilungen

15.05.12 - Moldau

Am 11.6.12 geschlossen.

14.05.12 - Indonesien

Am 18.5.12 geschlossen.

07.05.12 - Myanmar

Am 7.6.12 geschlossen.

07.05.12 - Thailand

Am 4.6.12 geschlossen.

07.05.12 - Alle Länder

Kindereinträge im Pass der Eltern