Am einfachsten erbringt man diesen Nachweis in Form eines Referenzschreibens vom entsendenden Unternehmen in englischer Sprache welches mitgeführt wird.
Werden die Voraussetzungen für die visumfreie Einreise nicht erfüllt, muss ein Visum vorab über eine konsularische Vertretung Japans beantragt werden. Es bestehen zwei Möglichkeiten, ein Visum zu beantragen:
In beiden Fällen empfiehlt die japanische Botschaft die vorherige telefonische Kontaktaufnahme mit der zuständigen Konsularabteilung:
Botschaft von Japan in Berlin
Zuständig für: Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen
Japanisches Generalkonsulat Hamburg
Zuständig für: Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Schleswig-Holstein
Japanisches Generalkonsulat Düsseldorf
Zuständig für: Nordrhein-Westfalen
Japanisches Generalkonsulat Frankfurt am Main
Zuständig für: Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland
Japanisches Generalkonsulat München
Zuständig für: Baden-Württemberg, Bayern
Ein Visum wird nicht erteilt, wenn der Antragsteller keine Berechtigung hat, in sein Heimatland oder das Land seines ständigen Wohnsitzes zurückzukehren.
Ausführliche Informationen über die Einreisebestimmungen Japans finden Sie auf den Seiten zu Visa des japanischen Außenministeriums (auf Englisch).
Deutsche Staatsbürger benötigen in den meisten Fällen kein Visum für die Einreise nach Japan.
Link zur Botschaft:
www.de.emb-japan.go.jp
Link zum Auswärtigen Amt:
www.diplo.de/JapanSicher
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