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Visum Jemen

Visum erforderlich!

Legalisierungen - Allgemeine Informationen

Je nach Art der Dokumente müssen diese von der Industrie und Handelskammer, dem Gesundheitsamt oder einem Notar vorbeglaubigt sein.

Die Konsulargebühren sind wie folgt:

Ursprungszeugnisse, Bestätigungen über Produkte für Registrierungszwecke in Jemen, Radiation- und Gesundheitsbescheinigungen, Auszüge vom Handelsregister: 100,00 Euro

Handelsverträge, Vertreterverträge, Vollmachten: 180,00 Euro
Handelsrechnungen je nach Rechnungssumme (in Euro):
von 1,- bis 20.000,- = 110,-
von 20.001,- bis 100.000,- = 150,-
ab 100.001,- = 210,-
Zusätzliche Exemplare zu je 50,00 Euro
Unser Service beinhaltet die notwendige Vorbeglaubigung durch die GHORFA (Arabisch-Deutsche Vereinigung für Handel und Industrie e.V.) Die gesamte Prozedur nimmt in der Regel 2 - 4 Arbeitstage in Anspruch. Die Gebühren der Ghorfa betragen 18,00 Euro pro Dokument.

Kostenlose Beratung:030 / 240 8335 - 0

Legalisierungen - Formulare, Merkblätter, etc.

Hier finden Sie die relevanten Formulare für Ihren Auftrag.


Ergänzende Informationen

Ein Visum ist für die Einreise erforderlich.



Link zur Botschaft:
www.botschaft-jemen.de

Link zum Auswärtigen Amt:
www.diplo.de/JemenSicher


Letzte Meldungen für Jemen
29.11.10

Am 30.11.10 geschlossen.

Die Botschaft von Jemen bleibt am Dienstag, den 30. November 2010, geschlossen.


Einreisebestimmungen

Zielland:

Auftragserteilung

Berlin: 030 / 240 8335 - 0

Auftragsformular


Bonn: 02241 / 3403 - 0

Auftragsformular



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