Je nach Art der Dokumente müssen diese von der Industrie und Handelskammer, dem Gesundheitsamt oder einem Notar vorbeglaubigt sein.
Die Konsulargebühren sind wie folgt:
Ursprungszeugnisse, Bestätigungen über Produkte für Registrierungszwecke in Jemen, Radiation- und Gesundheitsbescheinigungen, Auszüge vom Handelsregister: 100,00 Euro
Handelsverträge, Vertreterverträge, Vollmachten: 180,00 Euro Handelsrechnungen je nach Rechnungssumme (in Euro): von 1,- bis 20.000,- = 110,- von 20.001,- bis 100.000,- = 150,- ab 100.001,- = 210,- Zusätzliche Exemplare zu je 50,00 Euro Unser Service beinhaltet die notwendige Vorbeglaubigung durch die GHORFA (Arabisch-Deutsche Vereinigung für Handel und Industrie e.V.) Die gesamte Prozedur nimmt in der Regel 2 - 4 Arbeitstage in Anspruch. Die Gebühren der Ghorfa betragen 18,00 Euro pro Dokument.