Es werden nur Originaldokumente legalisiert. Kopien oder zusätzliche Exemplare der Unterlagen sind nicht erforderlich.
Ursprungszeugnisse, Handelsrechnungen, Preislisten, Bescheinigungen, Zertifikate und Herstellererklärungen (außer Lebensmittel, Medikamente, Pflanzen- und Tierprodukte) müssen von der zuständigen IHK beglaubigt sein. Ursprungszeugnisse werden nur im Zusammenhang mit einer Handelsrechnung legalisiert. Ausnahme: Die Handelsrechnung wurde von einer jordanischen Botschaft in einem anderen Land beglaubigt.
Auf Ursprungszeugnissen muss die dazugehörige Rechnungsnummer erwähnt werden und umgekehrt auf den Rechnungen die dazugehörige Nummer des Ursprungzeugnisses.
Gesundheitszeugnisse sowie Herstellererklärungen über Lebensmittel, Pflanzen- und Tierprodukte müssen vom Gesundheitsministerium des jeweiligen Bundeslandes beglaubigt sein.
Herstellererklärungen für Medikamente und sonstige Arzneimittel müssen vom Bundesministerium für Gesundheit beglaubigt sein.
Vollmachten für Firmen oder Personen in Jordanien müssen die vollständigen Daten (Namen und Anschrift) beider Parteien beinhalten und von einem Notar in deutsch beglaubigt sein. Anschließend von einem vereidigten Übersetzer in arabisch übersetzt werden und daraufhin, als eine Urkunde, vom Landgericht beglaubigt sein.
Zeugnisse müssen vom Ministerium für Bildung beglaubigt sein.
Die Gebühren der Botschaft betragen 84,- Euro pro Dokument. Bei Ursprungszeugnissen, Handelsrechnungen, Gesundheitszeugnissen und Packlisten erhebt die Botschaft keine Beglaubigungsgebühr.
Unser Service beinhaltet die notwendige Vorbeglaubigung durch die GHORFA (Arabisch-Deutsche Vereinigung für Handel und Industrie e.V.) Das gesamte Verfahren nimmt in der Regel eine Woche in Anspruch.
Die Gebühren der Ghorfa betragen 18,00 Euro pro Dokument.