Die konsularischen Vertretungen der Botschaft von Kasachstan nehmen Antragsunterlagen von Dritten (Visaagenturen, etc.) nur noch entgegen, wenn die Visumerteilung und Aushändigung des Passes bis zum Freitag, den 8. Oktober 2010, vollzogen ist.
Die Beantragung von Visa, die ab dem 10. Oktober 2010 ausgehändigt werden, ist nur nach persönlicher Vorsprache des Antragstellers und Einreichung der Unterlagen durch ihn möglich.