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Visum Kasachstan

Visum erforderlich!

Besuchervisum - Informationen in Kurzform

Erläuterungen und weitere wichtige Informationen finden Sie unter den jeweiligen Abschnitten.


Erforderliche Unterlagen:

  • Auftragsformular Visaexpress
  • Reisepass (mindestens 6 Monate nach Reiseende gültig)
  • 1 Visumantragsformular
  • 1 Passfoto
  • Entweder:
    Original Einladung (beglaubigt durch OWIR Stelle) oder:
    Kopie der Einladung + Referenznummer des Außenministeriums.
    Beide Anforderungen entfallen bei Aussiedlern aus Kasachstan (max. 90 Tage) und bei bestimmten Nationalitäten, unter anderen Deutsche Staatsbürgerschaft (max. 30 Tagen)
  • Passkopie



Visumgültigkeit / Konsulargebühren:

Anzahl der Einreisen

Gültigkeit

Gebühren

Einmalig

bis 3 Monate

€ 50,-


Kinder bis 16 Jahre: gebührenfrei.

Bearbeitungszeiten:

5 bis 10 Werktage.
Die Konsularabteilungen haben Mittwochs geschlossen.


Besonderheiten:

  • Keine Einladung erforderlich bei einmaliger Einreise und max. 1 Monat Gültigkeit
  • Keine Einladung erforderlich bei einmaliger Einreise und max. 90 Tage Gültigkeit bei Aussiedlern aus Kasachstan
  • Verlängerung vor Ort möglich.
  • Die Registrierung innerhalb von 5 Tage nach Ankunft ist Pflicht.

Kostenlose Beratung:02241 / 3403 - 0

Besuchervisum - Allgemeine Informationen

Die Konsularabteilungen in Deutschland nehmen keine Visumanträge auf dem Postweg entgegen.

Deutsche Staatsbürger können ein einmaliges Visum mit einer Gültigkeit von maximal 30 Tagen Aufenthalt ohne Vorlage einer bestätigten Einladung beantragen *.

Ehemalige Staatsbürger Kasachstans, welche die kasachische Staatsbürgerschaft abgelegt haben, können ein einmaliges Visum mit maximal 90 Tagen Aufenthalt ohne Vorlage einer bestätigten Einladung beantragen.

Alle übrigen Antragsteller müssen persönlich von einer in Kasachstan ansässigen Person eingeladen werden. Dies ist auf zwei Wegen möglich:

  • über die örtliche Pass- und Visumbehörde des Innenministeriums ("OWIR")
    Die im Original beglaubigte Einladung wird benötigt.
  • über das Außenministerium Kasachstans


Alle Reisende müssen sich innerhalb von 5 Tagen ab Ankunft bei den örtlichen Behörden registrieren.

Visumfrei einreisen können Staatsbürger folgender Länder:
Aserbaidschan, Armenien, Belarus, Georgien, Kirgisien, Malaysia (bis 1 Monat), Moldau (bis 90 Tage), Mongolei (bis 3 Monate), Russland, Tadschikistan, Türkei (bis 1 Monat), Usbekistan, Ukraine (bis 3 Monate).

* : Staatsbürger folgender Länder benötigen keine Einladung bei Beantragung eines einmaligen Visums für bis zu 1 Monat:
Staatsbürger von Australien, Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Großbrittanien, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Israel, Irland, Island, Italien, Japan, Kanada, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malaysia, Monaco, Niederlande, Neuseeland, Norwegen, Oman, Österreich, Polen, Portugal, Republik Korea, Rumänien, Saudi-Arabien, Schweiz, Schweden, Singapur, Slowenien, Slowakei, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigte Arabische Emirate, Vereinigte Staaten von Amerika, Zypern.

Kostenlose Beratung:02241 / 3403 - 0

Besuchervisum - Erforderliche Unterlagen

Folgende Unterlagen werden benötigt:

  • Auftragsformular Visaexpress
  • Original Reisepass mit mindestens einer freien Seite. Die Gültigkeit muss mindestens 6 Monate über das Ende der Reise hinaus gewährleistet sein.
  • Visumantragsformular, vollständig in Druckschrift oder am PC ausgefüllt und persönlich unterschrieben.
  • 1 Passfoto von guter Qualität in Farbe. Ausdrucke, bzw. Scankopien werden nicht akzeptiert.
  • Entweder:
    Original Einladung, beglaubigt durch die örtliche "OWIR" Stelle oder: Kopie der Einladung aus Kasachstan sowie die Referenznummer unter der sie vom Außenministerium bestätigt wurde.
    Beide Anforderungen entfallen bei Beantragung eines einmaligen Visums mit maximal 1 Monat Aufenthalt (bestimmte Nationalitäten) oder bei Beantragung eines einmaligen Visums mit maximal 90 Tagen Aufenthalt (nur ehemalige Staatsbürger Kasachstans).
  • Kopie der Seite des Reisepasses mit den Personaldaten.

Kostenlose Beratung:02241 / 3403 - 0

Besuchervisum - Konsulargebühren

Die Konsulargebühren für Deutsche Staatsbürger betragen:

Anzahl der Einreisen

Gültigkeit

Gebühren

Einmalig

bis 3 Monate

€ 50,-


Für Kinder von bis zu 16 Jahren fallen keine Konsulargebühren an.

Kostenlose Beratung:02241 / 3403 - 0

Besuchervisum - Visumgültigkeit

Besuchervisa ohne Vorlage einer bestätigten Einladung werden für eine Einreise und maximal 30 Tagen Aufenthalt erteilt (entsprechend der im Visumantrag angegebenen Aufenthaltsperiode).

Ehemalige Staatsbürger Kasachstans erhalten bis zu 90 Tage Aufenthalt (einmalige Einreise).

Liegt eine offizielle Einladung vor, richtet sich sowohl die Gültigkeitsdauer nach deren Vorgaben.

Der Aufenthalt in Kasachstan ist nur innerhalb der Gültigkeitsdauer des Visums möglich, es besteht allerdings die Möglichkeit, vor Ort die Aufenthaltsdauer zu verlängern.

Folgende Visumgültigkeiten sind möglich:

Anzahl der Einreisen

Gültigkeit

Einmalig

bis 3 Monate

Visummuster

Kostenlose Beratung:02241 / 3403 - 0

Besuchervisum - Formulare, Merkblätter, etc.

Hier finden Sie die relevanten Formulare für Ihren Auftrag.


Ergänzende Informationen

Ein Visum ist für die Einreise erforderlich.



Link zur Botschaft:
www.botschaft-kasachstan.de

Link zum Auswärtigen Amt:
www.diplo.de/KasachstanSicher


Letzte Meldungen für Kasachstan
22.03.12

Am 22.3. & 23.3.12 geschlossen.

Die Konsularabteilungen der Botschaft von Kasachstan bleiben am Donnerstag, den 22. März und am Freitag, den 23. März 2012, geschlossen.

25.11.11

Vom 1.12.-6.12.11 geschlossen.

Die Konsularabteilung der Botschaft von Kasachstan bleibt von Donnerstag, den 1. Dezember, bis einschließlich Dienstag, den 6. Dezember 2011, geschlossen.

16.12.10

Neue Konsulargebühren.

Die Botschaft von Kasachstan hat die Höhe der Konsulargebühren für die Visumerteilung angepasst. 

01.10.10

Persönliche Einreichung

Die konsularischen Vertretungen der Botschaft von Kasachstan nehmen Antragsunterlagen von Dritten (Visaagenturen, etc.) nur noch entgegen, wenn die Visumerteilung und Aushändigung des Passes bis zum Freitag, den 8. Oktober 2010, vollzogen ist.

Die Beantragung von Visa, die ab dem 10. Oktober 2010 ausgehändigt werden, ist nur nach persönlicher Vorsprache des Antragstellers und Einreichung der Unterlagen durch ihn möglich.

29.06.10

Am 5.7.10 und 6.7.10 geschlossen.

Die konsularischen Vertretungen der Botschaft von Kasachstan bleiben am Montag, den 5. Juli und am Dienstag, den 6. Juli 2010, geschlossen.

30.04.10

Am 10.5.10 geschlossen.

Die Konsularabteilungen der Botschaft von Kasachstan bleiben am Montag,

den 10. Mai 2010, geschlossen. 


Einreisebestimmungen

Zielland:

Auftragserteilung

Berlin: 030 / 240 8335 - 0

Auftragsformular


Bonn: 02241 / 3403 - 0

Auftragsformular



Aktuelle Mitteilungen

15.05.12 - Moldau

Am 11.6.12 geschlossen.

14.05.12 - Indonesien

Am 18.5.12 geschlossen.

07.05.12 - Myanmar

Am 7.6.12 geschlossen.

07.05.12 - Thailand

Am 4.6.12 geschlossen.

07.05.12 - Alle Länder

Kindereinträge im Pass der Eltern