Kinder
Der neue deutsche Kinderreisepass wird ebenso wie der deutsche Kinderausweis in Katar nicht anerkannt! Bei einer gemeinsamen Einreise ist es für ein Kind bis zum Alter von 14 Jahren ausreichend, wenn es im Pass eines Elternteils eingetragen ist.
Inhaber vorläufiger deutscher Reisepässe können Visa nicht bei Einreise am Flughafen erhalten, sondern müssen diese vorab bei der katarischen Botschaft Berlin beantragen. Weitere Informationen z.B. zu Kosten und Bearbeitungsdauer sollten direkt bei der Botschaft des Staates Katar
in Berlin erfragt werden:
Botschaft des Staates Katar
Hagenstraße 56
14193 Berlin
Tel: 030 / 86 20 60
Die zuständige katarische Behörde verlangt bei der Antragstellung einer Aufenthaltserlaubnis neuerdings die Vorlage eines polizeilichen Führungszeugnisses. Personen, die eine Arbeitsaufnahme in Katar beabsichtigen, sollten schon vor Ausreise ein amtliches Führungszeugnis in Deutschland beantragen und mitbringen.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern.
Ein Visum ist für die Einreise erforderlich. Deutsche Staatsbürger erhalten es bei Ankunft am Flughafen Doha.
Link zur Botschaft:
www.embassy-qatar.de
Auswärtiges-Amt:
www.diplo.de/KatarSicher
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