Gruppenvisa können für Gruppen von mindestens 7 Personen beantragt werden. Die Ein- und Ausreise ist nur mit der vollständigen Gruppe möglich!
Für deutsche Staatsbürger besteht die Möglichkeit, ein Touristenvisum für 30 Tage Aufenthalt bei Ankunft am Flughafen Manas zu beantragen. Die Aufenthaltsdauer ist vor Ort verlängerbar. Da der Visumschalter nicht jederzeit besetzt ist und aus diesem Grund erhebliche Verzögerungen möglich sind, empfiehlt das Auswärtige Amt, das Visum vorab zu beantragen.
Bei einem Aufenthalt von über 60 Tagen besteht die polizeiliche Meldepflicht (Registrierung) innerhalb der ersten 5 Tage ab Ankunft.
Die Möglichkeit, ein Touristenvisum bei Ankunft zu beantragen erstreckt sich auf Staatsbürger folgender Länder:
Australien, Österreich, Belgien, Grossbritannien, Griechenland, Dänemark, Israel, Irland, Island, Spanien, Italien, Kanada, Zypern, Korea, Liechtenstein, Luxemburg, Malta, Monaco, Holland, Norwegen, Neuseeland, Portugal, USA, Finnland, Frankreich, Schweiz und Schweden.
Staatsbürger folgender Länder können visumfrei einreisen:
Aserbaidschan, Armenien, Georgien, Moldau, Weißrussland, Kasachstan, Russland, Tadschikistan, Vietnam, Kuba, Nordkorea, Japan.
Staatsbürger Malayiens und der Türkei können für einen Aufenthalt von maximal 30 Tagen visumfrei einreisen.
Staatsbürger der Ukraine und der Mongolei können für einen Aufenthalt von maximal 90 Tagen visumfrei einreisen.
Zur Bearbeitung übersenden Sie uns bitte folgende Unterlagen:
- Auftragsformular Visaexpress
- Visumantragsformular mit den Angaben des Gruppenleiters, vollständig und leserlich ausgefüllt und im Original unterschrieben.
- 1 Passfoto des Gruppenleiters in Farbe von guter Qualität.
- Teilnehmerliste in 3-facher Ausfertigung in alphabetischer Reihenfolge mit folgenden Angaben: Name, Vorname, Geburtsdatum, Passnummer, Staatsangehörigkeit, Ein- und Ausreisedaten, Ziel der Reise
- Reisepass des Gruppenleiters im Original.
- Leserliche Kopien (3-fach) der Reisepässe der Teilnehmer. Nicht-deutsche Teilnehmer müssen Ihren Wohnsitz in Deutschland mit einer Kopie ihrer Aufenthaltserlaubnis, bzw. Freizügigkeitsbescheinigung nachweisen.
Bei minderjährigen Kindern, die nicht von beiden Elternteilen begleitet werden:
- eine beglaubigte, schriftliche Einverständniserklärung der nicht begleitenden Elternteile
Die Konsulargebühren für deutsche Teilnehmer betragen pro Person (in Euro):
Gültigkeit |
Bearbeitungsdauer bis 10 Werktage |
Bearbeitungsdauer bis 3 Werktage |
Bearbeitungsdauer 1 Tag |
Bis 1 Monat (Gruppenleiter) |
60,- |
85,- |
105,- |
Bis 1 Monat (weitere Teilnehmer) |
40,- |
80,- |
120,- |
An islamischen oder kirgisischen Feiertagen fallen die dreifachen Konsulargebühren an. Bei anderen Nationalitäten gelten unter Umständen abweichende Konsulargebühren.
Die Beantragung erfolgt über die Botschaft in Berlin.
Im Tarif T1 benötigt die Botschaft bis zu 10 Werktage für die Ausstellung des Visums.
Im Tarif T2 benötigt die Botschaft zwischen 1 und 3 Werktage.
Im Tarif T3 wird das Visum am gleichen, spätestens zum nächsten Botschaftswerktag erteilt.
Die Botschaft hat jeden Mittwoch geschlossen.
Gruppenvisa werden für den im Visumantrag angegebenen Zeitraum ausgestellt, maximal 1 Monat. Der Aufenthalt im Land ist nur innerhalb dieser Frist möglich, spätestens zum Ablauf muss die Ausreise stattgefunden haben.
Es ist nur eine einmalige Einreise möglich.
Hier finden Sie die relevanten Formulare für Ihren Auftrag.
Ein Visum ist für die Einreise erforderlich.
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