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Visum Korea (Süd)

Visum erforderlich!

Privatvisum - Allgemeine Informationen

Deutsche Staatsbürger benötigen für private Reisezwecke kein Einreisevisum für Südkorea, soweit die Aufenthaltsdauer 3 Monate nicht überschreitet.

Ein gültiger Reisepass sowie bestätigte Hin- und Rückflüge sind erforderlich. Die Erwerbstätigkeit gegen Entgelt ist nicht gestattet.

Staatsbürger folgender Länder können für die jeweilige Aufenthaltsdauer visumfrei einreisen. Ist ein längerer Aufenthalt oder die Erwerbstätigkeit geplant, muss ein Visum beantragt werden. Dies ist für die unten aufgelisteten Nationalitäten sowohl vor als auch nach der Einreise direkt beim örtlichen Einwanderungsamt ("Korean Immigration Office") in Korea möglich. Hier nicht aufgeführte Nationalitäten müssen das Visum zwingend vor der Einreise erhalten haben.

Ist ein durchgehender Aufenthalt von über 90 Tagen geplant, müssen sich Reisende innerhalb der ersten 90 Tagen beim Einwanderungsamt registrieren lassen.

Maximal 6 Monate Aufenthalt:
Kanada.

Maximal 3 Monate Aufenthalt:
Antigua und Barbuda, Bahamas, Barbados, Belgien, Bulgarien, Costa Rica, Dänemark, Deutschland, Dominika, Dominikanische Republik, El Salvador, Finnland, Frankreich, Grenada, Griechenland, Großbritannien, Haiti, Irland, Island, Israel, Jamaika, Kolumbien, Liberia, Liechtenstein, Luxemburg, Malaysia, Malta, Marokko, Mexiko, Neuseeland, Nicaragua, Niederlande, Norwegen, Österreich, Peru, Polen, Rumänien, Schweden, Schweiz, Singapur, Slowakei, Spanien, St. Kitts und Nevis, St. Lucia, St. Vincent und die Grenadinen, Suriname, Thailand, Trinidad und Tobago, Tschechien, Türkei, Ungarn.

Maximal 90 Tage Aufenthalt:
Australien, Brasilien, Chile, Estland, Guatemala, Hongkong, Japan, Lettland, Litauen, Macau, Panama, Slowenien, USA, Venezuela, Weißrussland.

Maximal 60 Tage Aufenthalt:
Italien, Portugal.

Maximal 30 Tage Aufenthalt:
Ägypten, Albanien, Andorra, Argentinien, Bosnien-Herzegowina, Brunei, Ecuador, Fidschi, Französisch Guayana, Guam, Honduras, Jemen, Katar, Kiribati, Kroatien, Kuwait, Marshallinseln, Mauritius, Mikronesien, Monaco, Montenegro, Nauru, Neukaledonien, Oman, Palau, Paraguay, Salomonen, Samoa, San Marino, Saudi Arabien, Serbien, Seychellen, Südafrika, Swasiland, Taiwan, Tonga, Tunesien, Tuvalu, Uruguay, VAE, Vatikan, Zypern.

Maximal 15 Tage Aufenthalt:
Laos.

Kostenlose Beratung:02241 / 3403 - 0

Privatvisum - Erforderliche Unterlagen

Zur Bearbeitung übersenden Sie uns bitte folgende Unterlagen:

  • Auftragsformular Visaexpress
  • Reisepass mit mindestens einer freien Seite und für die Reisedauer ausreichender Gültigkeit.
  • 1 Visumantragsformular, im Original vom Reisenden unterschrieben, vollständig und gut lesbar ausgefüllt.
  • 1 Passfoto von guter Qualität, in Farbe (3,5 x 4,5 cm). Ausdrucke, bzw. Scankopien werden nicht akzeptiert
  • Nachweis über ausreichende finanzielle Mittel zur Bestreitung des Unterhaltes in Deutschland (z.B. Arbeitsbescheinigung, etc.)
  • Kopie einer gültigen Aufenthaltserlaubnis oder, bei EU-Bürgern, eine Freizügigkeitsbescheinigung (entfällt bei Beantragung mit einem deutschen, österreichischen, polnischen, slowakischen, slowenischen, tschechischen oder ungarischen Reisepass).

Kostenlose Beratung:02241 / 3403 - 0

Privatvisum - Konsulargebühren

Die Konsulargebühren betragen € 24,-

Kostenlose Beratung:02241 / 3403 - 0

Privatvisum - Bearbeitungsort und Dauer

Die Bearbeitung erfolgt über die Konsularabteilung der Botschaft in Bonn.
Die Bearbeitungszeit legt das Konsulat fest. Die Bearbeitung kann im Einzelfall bis zu 4 Wochen in Anspruch nehmen.

Kostenlose Beratung:02241 / 3403 - 0

Privatvisum - Visumgültigkeit

Visa werden für den im Visumantrag, bzw. der Einreisegenehmigung, angegebenen Zeitraum ausgestellt.

Visummuster

Kostenlose Beratung:02241 / 3403 - 0

Privatvisum - Formulare, Merkblätter, etc.

Hier finden Sie die relevanten Formulare für Ihren Auftrag.


Ergänzende Informationen

Deutsche Staatsbürger benötigen in den meisten Fällen kein Visum für die Einreise nach Südkorea, wenn der Aufenthalt weniger als 3 Monate beträgt.



Link zur Botschaft:
deu.mofat.go.kr/languages/eu/deu/main/index.jsp

Auswärtiges-Amt:
www.diplo.de/KoreaRepublikSicher


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Einreisebestimmungen

Zielland:

Auftragserteilung

Berlin: 030 / 240 8335 - 0

Auftragsformular


Bonn: 02241 / 3403 - 0

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