Visum Libanon
Handeslrechnungen und Ursprungszeugnisse werden nur gemeinsam legalisiert. Sie müssen den Namen und die Anschrift der Empfangsfirma im Libanon beinhalten.
Jedes Dokument muss zuvor von der zuständigen Industrie- und Handelskammer, bzw. dem Amts- oder Landgericht zu beglaubigen. Von allen Dokumenten muss eine Kopie für das Konsulat beigelegt werden.
Bitte legen Sie den Unterlagen zusätzlich auch unser
Auftragsformular Visaexpress bei.
Die Konsulargebühren sind wie folgt:
- Handelsrechnungen: 0,4% vom Rechnungswert, mindestens € 17,00, maximal € 1374,00
- jede zusätzliche Kopie: € 17,00
- Ursprungszeugnis: € 17,00
- Generalvollmacht (pro Vollmachtgeber): € 55,00
- Spezialvollmacht (pro Vollmachtgeber): € 28,00
- Stornierung einer Vollmacht: € 33,00
- Testament: € 55,00
- Geschäftsgründungs-/Gesellschaftsverträge: € 83,00
- Auszüge aus dem Handelsregister: € 83,00
Hier finden Sie die relevanten Formulare für Ihren Auftrag.
Ein Visum ist für die Einreise erforderlich. Deutsche Staatsbürger können für einen Aufenthalt von bis zu einen Monat das Visum bei Ankunft erhalten.
Link zur Botschaft:
www.libanesische-botschaft.info
Auswärtiges-Amt:
www.diplo.de/LibanonSicher
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