Bei der Beantragung eines Visums für Libyen sind mehrere Punkte zu beachten. Hervorzuheben wären:
1. Befürwortung der libyschen BehördenVoraussetzung für ein Visum für Libyen ist eine Befürwortung der zuständigen Behörden in Libyen (gerichtet an die libysche Botschaft bei der das Visum beantragt werden soll), die durch den libyschen Geschäftspartner veranlasst wird. Bei der Veranlassung der Befürwortung erhält der Sponsor die zugehörige Referenznummer. Letztere muss bei der Visumbeantragung in Deutschland der Konsularabteilung genannt werden.
2. Übersetzung der Passdaten in die arabische SpracheDer Pass des Reisenden muss vor der Visumbeantragung ins Arabische übersetzt werden. Hierzu muss auf einer gültigen und freien Seite des Reisepasses ein entsprechender Stempelvordruck durch eine Passausstellende Behörde angebracht werden. Dessen Felder (Name, Geburtsort, Ausstellungsort, etc.) sind durch einen vereidigten Übersetzer einzutragen. Sowohl der Stempel des Übersetzers als auch der der Passausstellenden Behörde müssen auf der gleichen (einen!) Seite angebracht werden und den Stempelvordruck berühren. Übersetzungen auf eingefügten Papierblättern werden nicht akzeptiert, die Angaben und Stempel sind direkt auf der Passseite anzubringen.
Gerne übernehmen wir die Übersetzung des Reisepasses mitsamt der erforderlichen Überbeglaubigung. Weitere Informationen finden Sie unter "Passübersetzung".
3. Persönliche Vorsprache des AntragstellersDie Botschaft verlangt die persönliche Vorsprache des Reisenden in Berlin. Unterlagen werden weder auf dem Postweg, über bevollmächtigte Personen oder Visumagenturen entgegengenommen. Die Abholung des visierten Reisepasses über Merkur-Reisen ist möglich, dafür wird lediglich der Abholbeleg der bei der Abgabe der Unterlagen ausgegeben wurde, benötigt.
Des Weiteren ist darauf zu achten, dass im Reisepass keinerlei israelische Vermerke vorhanden sind, weder bei der Beantragung, noch bei der Einreise. Die aktuellen
Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amts sollten ebenfalls berücksichtigt werden.
Gerne übernehmen wir die Abholung des visierten Reisepasses sodass er auf dem schnellstmöglichen Wege und an einem beliebigen Ort dem Reisenden übergeben werden kann. Für diese Leistung berechnen wir unseren Tarif T1.
Folgende Unterlagen müssen vom Antragsteller persönlich bei der Konsularabteilung der Botschaft in Berlin eingereicht werden:
- Visumantragsformular, im Original vom Reisenden unterschrieben, vollständig und gut lesbar ausgefüllt.
- Die Referenznummer der Befürwortung
- Original Reisepass mit mindestens einer freien Seite, 6 Monate Gültigkeit und der Übersetzung ins Arabische. Es dürfen keine israelische Vermerke vorhanden sein.
- Kopie der Seite des Reisepasses mit den persönlichen Daten.
- 2 Passfotos (in Farbe) von guter Qualität. Ausdrucke, bzw. Scankopien werden nicht akzeptiert.
- Auslandskrankenversicherungsnachweis
- Buchungsbestätigung für Hin- und Rückflug
- Kopie einer Hotelbuchung
- Kopie der Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland oder, bei EU-Staatsbürgern, der Freizügigkeitsbescheinigung. Erstere muss die gleichen Anforderungen an Mindestgültigkeit erfüllen wie der Reisepass. (Entfällt bei Beantragung mit einem deutschen Reisepass).
- Ein Referenzschreiben des entsendenden Unternehmens mit Angaben zum Reisezweck, dem zu besuchenden Geschäftspartner in Libyen sowie der Erklärung, dass sämtliche Kosten übernommen werden. Selbstständige müssen einen Nachweis über die Selbstständigkeit erbringen.
Konsulargebühren (in Euro):
Visumgültigkeit |
Gebühren |
1 Monat |
70,- |
3 Monate |
120,- |
6 Monate |
140,- |
Die Konsulargebühren sind bei der Abgabe der Unterlagen zu entrichten.
Bitte beachten Sie die Bekanntmachung des Auswärtigen Amtes bezüglich der Einstellung der Visumerteilung an Staatsbürger eines "Schengener Staates", unter anderem auch Deutschland.Die Botschaft in Berlin ist für das gesamte Bundesgebiet zuständig. Visa müssen in Berlin beantragt werden. Die Bearbeitung durch die Konsularabteilung benötigt für die Visumerteilung zwischen 5 und 10 Werktage. Termine für die Abgabe der Unterlagen werden nicht vergeben, Antragsteller können zwischen 9:00 und 12:00 vorstellig werden. Die Konsularabteilung ist Dienstags und Donnerstags geschlossen.
Gerne übernehmen wir (gegen den Tarif T1) die Abholung des visierten Reisepasses sodass er auf dem schnellstmöglichen Wege und an einem beliebigen Ort dem Reisenden übergeben werden kann.
Die erteilte Visumgültigkeit richtet sich nach den Angaben der Befürwortung und liegt im Ermessen der Botschaft. Visa für einmalige oder für mehrmalige Einreise sind möglich. Der Aufenthalt in Libyen ist ausschließlich innerhalb der Visumgültigkeit möglich, spätestens zu deren Ablauf muss die Ausreise stattgefunden haben.
Hier finden Sie die relevanten Formulare für Ihren Auftrag.
Ein Visum ist für die Einreise erforderlich.
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