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Visum Mexiko

Visum erforderlich!

Geschäftliche Reisezwecke - Informationen in Kurzform

Erläuterungen und weitere wichtige Informationen finden Sie unter den jeweiligen Abschnitten. Wir raten dringend dazu, die Informationen unter "Allgemein" und "Erforderlich" zu beachten!

Deutsche (und EU-) Staatsbürger benötigen kein Visum, wenn ohne Werkzeug, Ausrüstung, etc. eingereist wird.


Zuständige Niederlassung:

Je nach Wohnsitz des Antragstellers.

Für Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Saarland:

Bonn
Tel.: 02241 / 3403 - 0
Fax.: 02241 / 33 70 97
visa(at)visaexpress.de


Für die übrigen Bundesländer:

Berlin
Tel.: 030 / 240 8335 - 0
Fax.: 030 / 240 8335 - 10
visaberlin(at)visaexpress.de


Erforderliche Unterlagen:



Konsulargebühren

Vom US Dollar Wechselkurs abhängig. Einzelheiten unter: Konsulargebühren Mexiko


Bearbeitungszeiten:

5 bis 10 Werktage.
Bei bestimmten Nationalitäten ungefähr 6 Wochen.
Einreichung von Unterlagen nur bis zum 25. eines jeden Monats möglich.


Visumgültigkeit

Entsprechend den Angaben im Referenz- und Einladungsschreiben.

Kostenlose Beratung:02241 / 3403 - 0oder030 / 240 8335 - 0

Geschäftliche Reisezwecke - Allgemeine Informationen

Deutsche Staatsbürger, die zu geschäftlichen Reisezwecken (unter anderem auch zur Durchführung von technischen Arbeiten) nach Mexiko reisen und keine Werkzeuge, bzw. Ausrüstung mit sich führen, erhalten im Flugzeug oder an der Grenzübergangstelle eine Einreisekarte für Touristen/Geschäftsreisende. Weder die Erwerbstätigkeit, noch die Arbeit gegen Entgelt sind gestattet.

Die maximale Aufenthaltsdauer wird von den Grenzbeamten festgelegt und beträgt in der Regel 180 Tage. Unabhängig von der Reisedauer muss der Reisepass bei Ankunft noch mindestens 6 Monate gültig sein.

Diese Regelungen gelten auch für Staatsbürger sämtlicher EU-Mitgliedstaaten. Sie gelten nicht für Staatsbürger anderer Länder, unabhängig davon, ob eine Aufenthaltserlaubnis für einen EU-Mitgliedstaat vorhanden ist oder nicht.

Werden die oben genannten Auflagen für die visumfreie Einreise nicht erfüllt, muss ein Geschäftsvisum ("FM3") im Voraus beantragt werden.

Bei Mitführung von Ausrüstung (Werkzeug, technische Instrumente, Materialien, mehr als ein Laptop, etc.) muss eine detaillierte Auflistung den übrigen Antragsunterlagen hinzugefügt werden. Die Erwerbstätigkeit oder Arbeit gegen Entgelt sind auch mit einem Geschäftsvisum nicht gestattet.

Für die Ausstellung eines Visums sind Fingerabdrücke in den dafür vorgesehenen Markierungen im Visumantragsformular erforderlich (rechter und linker Zeigefinger, jeweils drei mal). Bitte achten Sie darauf, die Finger mit wenig Tinte einzufärben und nur mit leichtem Druck aufzutragen, ohne dabei die Finger abzurollen. Bitte verwenden Sie ausschließlich schwarze Tinte. Der Antragsteller haftet für die Genauigkeit der Fingerabdrücke.

Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (EU) sind folgende Länder:
Deutschland, Belgien, Luxemburg, Frankreich, Italien, Niederlande, Dänemark, Irland, Großbritannien, Griechenland, Portugal, Spanien, Finnland, Österreich, Schweden, Estland, Lettland, Litauen, Malta, Polen, Tschechien, Slowakei, Slowenien, Ungarn, Zypern, Bulgarien und Rumänien.

Kostenlose Beratung:02241 / 3403 - 0oder030 / 240 8335 - 0

Geschäftliche Reisezwecke - Erforderliche Unterlagen

Zur Bearbeitung übersenden Sie uns bitte folgende Unterlagen:

  • Entsprechend der zuständigen Niederlassung, entweder unser: Auftragsformular Visaexpress (Bonn) oder unser Auftragsformular Visaexpress (Berlin).
  • Original Reisepass mit mindestens einer freien Seite. Die Gültigkeit muss mindestens 6 Monate betragen.
  • Entweder das Visumantragsformular Frankfurt oder das Visumantragsformular Berlin, vollständig ausgefüllt und im Original unterschrieben.
    Fingerabdrücke in den dafür vorgesehenen Markierungen sind zwingend erforderlich (rechter und linker Zeigefinger, jeweils drei mal). Bitte achten Sie darauf, die Finger mit wenig Tinte einzufärben und nur mit leichtem Druck aufzutragen, ohne dabei die Finger abzurollen. Bitte verwenden Sie ausschließlich schwarze Tinte.
  • 2 identische Passfotos neueren Datums, in Farbe, entsprechend folgenden Anforderungen: frontal, weißer Hintergrund, ohne Brille, ohne Ohrringe, unbedecktes Gesicht, vollständig sichtbarer Kopf. Passbilder von Automaten werden nicht akzeptiert.
  • Referenzschreiben im Original des Arbeitgebers in Deutschland, mit genauen Angaben zum Reisezweck, der Aufenthaltsdauer sowie dem Namen und der Anschrift des zu besuchenden Geschäftspartners in Mexiko.
  • Einladungsschreiben des mexikanischen Geschäftspartners auf Spanisch und im Original, gerichtet an die zuständige Konsularabteilung und mit genauen Angaben zum Reisezweck.
  • Kopie der Seite des Reisepasses mit den Personaldaten.
  • Kopie der Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland oder, bei EU-Staatsbürgern, der Freizügigkeitsbescheinigung (entfällt bei Beantragung mit einem deutschen Reisepass).
  • Erklärung bei Mitführung von Werkzeug, Ausrüstung, Materialien, etc.
  • Ausführliche Auflistung in zweifacher Ausfertigung von mitgeführtem Werkzeug, Ausrüstung, etc. auf Spanisch oder Englisch. Jede Seite muss im Original vom Antragsteller unterzeichnet sein.

Kostenlose Beratung:02241 / 3403 - 0oder030 / 240 8335 - 0

Geschäftliche Reisezwecke - Konsulargebühren

Die Höhe der Konsulargebühren ist vom Wechselkurs des US Dollars abhängig und wird monatlich angepasst. Der genaue Betrag kann unter Konsulargebühren abgerufen werden.

Kostenlose Beratung:02241 / 3403 - 0oder030 / 240 8335 - 0

Geschäftliche Reisezwecke - Bearbeitungsort und Dauer

Das zuständige Konsulat ist vom Wohnsitz des Antragstellers abhängig.

Das Generalkonsulat in Frankfurt ist zuständig für:

  • Baden-Württemberg
  • Bayern
  • Hessen
  • Nordrhein-Westfalen
  • Rheinland-Pfalz
  • Saarland


(Die Bearbeitung erfolgt über unser Büro Bonn)

Die Konsularabteilung der Botschaft in Berlin ist zuständig für:

  • Berlin
  • Bremen
  • Brandenburg
  • Hamburg
  • Mecklenburg-Vorpommern
  • Niedersachsen
  • Sachsen
  • Sachsen-Anhalt
  • Schleswig-Holstein
  • Thüringen


(Die Bearbeitung erfolgt über unser Büro Berlin)

Die Bearbeitung durch die Konsularabteilung nimmt in der Regel zwischen 5 und 10 Werktage in Anspruch. Allerdings muss bei bestimmten Nationalitäten die Konsularabteilung eine Einreisegenehmigung beim mexikanischen Innenministerium anfordern. Dieses Verfahren nimmt ungefähr 6 Wochen in Anspruch.

Aus buchhalterischen Gründen kann das Konsulat Anträge nur bis zum 25. eines jeden Monats entgegen nehmen.

Kostenlose Beratung:02241 / 3403 - 0oder030 / 240 8335 - 0

Geschäftliche Reisezwecke - Visumgültigkeit

Die Gültigkeit des erteilten Geschäftsvisums richtet sich nach den Angaben des mexikanischen und des deutschen Unternehmens.

Visummuster

Kostenlose Beratung:02241 / 3403 - 0oder030 / 240 8335 - 0


Ergänzende Informationen

Ein Visum ist für die Einreise erforderlich. Deutsche Staatsbürger können in den meisten Fällen das Visum bei Ankunft erhalten.



Link zur Botschaft:
portal.sre.gob.mx/alemania

Generalkonsulat in Frankfurt:
portal.sre.gob.mx/frank_aleman

Link zum Auswärtigen Amt:
www.diplo.de/MexikoSicher


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Einreisebestimmungen

Zielland:

Auftragserteilung

Berlin: 030 / 240 8335 - 0

Auftragsformular


Bonn: 02241 / 3403 - 0

Auftragsformular



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