Staatsbürger Japans, Kanadas und der USA können anstelle des Reisepasses auch einen nationalen Personalausweis mit einer Gültigkeit von mindestens 6 Monaten verwenden.
Für Reisende, die in keine der oben genannten Kategorien fallen, gelten je nach Heimatland abweichende Einreisebestimmungen. Ob ein Visum in Deutschland beantragt werden kann und welche Einzelheiten dabei zu beachten sind, muss in solch einen Fall direkt mit der zuständigen Konsularabteilung geklärt werden.
Inhaber eines blauen oder grauen Reisedokuments müssen immer ein Visum im Voraus über die zuständige Konsularabteilung beantragen. Wir raten in solchen Fällen dringend zur direkten Kontaktaufnahme mit der zuständigen Konsularabteilung.
Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (EU) sind folgende Länder:
Deutschland, Belgien, Luxemburg, Frankreich, Italien, Niederlande, Dänemark, Irland, Großbritannien, Griechenland, Portugal, Spanien, Finnland, Österreich, Schweden, Estland, Lettland, Litauen, Malta, Polen, Tschechien, Slowakei, Slowenien, Ungarn, Zypern, Bulgarien und Rumänien.
Vertragspartner des Schengener Übereinkommens ("Schengener Staaten") sind:
Deutschland, Belgien, Frankreich, Griechenland, Italien, Luxemburg, Niederlande, Portugal, Spanien, Österreich, Dänemark, Finnland, Island, Norwegen, Schweden, Estland, Lettland, Litauen, Malta, Polen, Slowakei, Slowenien, Tschechien, Ungarn, Schweiz.
Kostenlose Beratung:02241 / 3403 - 0oder030 / 240 8335 - 0
Ein Visum ist für die Einreise erforderlich. Deutsche Staatsbürger können in den meisten Fällen das Visum bei Ankunft erhalten.
Link zur Botschaft:
portal.sre.gob.mx/alemania
Generalkonsulat in Frankfurt:
portal.sre.gob.mx/frank_aleman
Link zum Auswärtigen Amt:
www.diplo.de/MexikoSicher
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