Die von einem Notar oder staatlichen Übersetzer erstellten Dokumente müssen, bevor Sie dem Konsulat zur Endbeglaubigung vorgelegt werden, bereits vom Landgericht, Amtsgericht, Regierungspräsidium oder von den Regierungen (je nach Ausstellungstort) beglaubigt sein.
Eine Kopie sämtlicher Dokumente ist zum Verbleib bei der Botschaft beizulegen.
Pro Dokument fallen € 22,- an. Zuzüglich zu den Konsulargebühren fallen Bareinzahlungsgebühren der Bank an.
Die Bearbeitungszeit beträgt normalerweise 1 - 2 Wochen. Unter Umständen ist eine Expressbearbeitung möglich. Es fallen zusätzliche Gebühren von € 9,- pro Dokument an.
Bitte legen Sie den Unterlagen zusätzlich auch unser
Auftragsformular Visaexpress bei.
Hier finden Sie die relevanten Formulare für Ihren Auftrag.
Ein Visum ist für die Einreise erforderlich. Deutsche Staatsbürger können für touristische Zwecke für 90 Tage mit einer bei Ankunft erhältlichen Touristenkarte einreisen.
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