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Visum Russland

Visum erforderlich!

Arbeitsvisum - Allgemeine Informationen

Visa zur Arbeitsaufnahme in Russland müssen seit dem 18. Oktober 2011 vom Reisenden persönlich beantragt werden. Bitte wenden Sie sich direkt an das für Ihren Wohnsitz zuständige Konsulat:

Konsularabteilung der Botschaft der Russischen Föderation in Berlin
Behrenstraße 66
D-10117 Berlin
Konsularbezirk: Berlin, Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Mecklenburg-Vorpommern.

Generalkonsulat in Bonn
Waldstraße 42
D-53177 Bonn
Konsularbezirk: Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland.

Generalkonsulat in Frankfurt-am-Main
Eschenheimer Anlage 33/34
D-60318 Frankfurt-am-Main
Konsularbezirk: Baden-Württemberg, Hessen.

Generalkonsulat in Hamburg
Am Feenteich 20
D-22085 Hamburg
Konsularbezirk: Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Schleswig-Holstein.

Generalkonsulat in Leipzig
Turmgutstraße 1
D-04155 Leipzig
Konsularbezirk: Sachsen, Thüringen.

Generalkonsulat in München
Maria-Theresia-Straße 17
D-81675 München
Konsularbezirk: Bayern.

Die Beantragung von Arbeitsvisa über Visa-Agenturen oder Dritte ist nicht möglich!


Folgende Unterlagen werden benötigt und müssen vom Antragsteller persönlich der Konsularabteilung überreicht werden:

  • Original Reisepass, mindestens 2 freie Seiten, noch mindestens 6 Monate über Reiseende hinaus gültig
  • 1 aktuelles biometrisches Passfoto in Farbe (genaue Größe: 3,5 x 4,5 cm), auf dem Antrag aufgeklebt (keine Scans oder Kopien).
  • 1 Visumantragsformular (vollständig in Schreibmaschine oder am Computer ausgefüllt und persönlich unterschrieben). Handschriftlich ausgefüllte Formulare werden abgelehnt. Beim Drucken des Formulars muss zwingend die Seitenanpassung, bzw. Skalierung ausgeschaltet sein!
  • Nicht-deutsche Staatsbürger müssen ihren Wohnsitz in Deutschland mit einer Aufenthaltserlaubnis oder unter Umständen einer Meldebescheinigung nachweisen (bis auf wenige Ausnahmen). Staatsbürger Georgiens, Großbritanniens, Kanadas und der USA benötigen zusätzlich das Zusatzformular Auch hier muss beim Drucken des Formulars die Seitenanpassung, bzw. Skalierung zwingend ausgeschaltet sein!
  • ausgefülltes Versicherungskartenformular, abgestempelt von dem Versicherungsunternehmen oder in Kombination mit einer Kopie der Versicherungspolice
  • Die Genehmigung (Muster) eines russischen Ministeriums im Original
  • Ehemals russische Staatsbürger müssen zwingend die Ausbürgerungsurkunde als Kopie beifügen. Andernfalls werden die Antragsunterlagen seitens des Konsulats nicht entgegen genommen


Die Konsularabteilungen behalten sich vor, zusätzliche Unterlagen anzufordern.

Kostenlose Beratung:02241 / 3403 - 0oder030 / 240 8335 - 0


Ergänzende Informationen

Ein Visum ist für die Einreise erforderlich.

Die Einreisebestimmungen der Russischen Föderation differenzieren zwischen verschiedenen Visaarten. Das jeweilige Visum für Russland muss daher auch dem tatsächlichem Reisezweck entsprechen.



Link zur Botschaft:
www.russische-botschaft.de

Auswärtige Amt:
www.diplo.de/RussischeFoederationSicher


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Die Konsularabteilungen der Russischen Botschaft bleiben am Mittwoch, den 9. Mai 2012, geschlossen.

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Die Konsularabteilungen der Russischen Botschaft bleiben am Montag, den 30. April 2012, geschlossen.

08.02.12

Am 8.3. & 9.3. geschlossen.

Die Konsularabteilungen der Botschaft der Russischen Föderation bleiben am Donnerstag, den 8. März und am Freitag, den 9. März 2012, geschlossen.

31.01.12

Am 23.2.12 geschlossen.

Die Konsularabteilungen der Russischen Botschaft bleiben am Donnerstag, den 23. Februar 2012, geschlossen.

16.12.11

vom 2.1.12 bis 9.1.12 geschlossen.

Die Konsularabteilungen der Botschaft der Russischen Föderation bleiben von Montag, den 2. Januar, bis einschließlich Montag, den 9. Januar 2012, geschlossen.

07.10.11

Am 4.11.11 geschlossen.

Die Konsularabteilungen der Botschaft der Russischen Föderation bleiben am Freitag, den 4. November 2011, geschlossen.


Einreisebestimmungen

Zielland:

Auftragserteilung

Berlin: 030 / 240 8335 - 0

Auftragsformular


Bonn: 02241 / 3403 - 0

Auftragsformular



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