Erläuterungen und weitere wichtige Informationen finden Sie unter den
jeweiligen Abschnitten.
Zuständige Niederlassung:Abhängig vom Wohnsitz des Reisenden.
Für Baden-Württemberg, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Saarland und Rheinland-Pfalz:
BonnTel.: 02241 / 3403 - 0
Fax.: 02241 / 33 70 97
visa(at)visaexpress.deFür die übrigen Bundesländer:
BerlinTel.: 030 / 240 8335 - 0
Fax.: 030 / 240 8335 - 10
visaberlin(at)visaexpress.deErforderliche Unterlagen:
- Auftragsformular Visaexpress (Bonn)
- Reisepass
- 1 Visumantragsformular (entsprechend den Vorgaben)
- 1 biometrisches Passfoto in Farbe (genaue Größe: 3,5 x 4,5 cm)
- Offizielles Einladungsschreiben im Original
- Versicherungskartenformular (mit Stempel der Versicherung)
- Deutsche Antragsteller: Unterlagen aus denen hervorgeht, dass ein Verbleib in Russland nicht beabsichtigt ist
- Zusatzformular (für Staatsbürger Georgiens, Großbritanniens, Kanadas und der USA)
- Kopie der Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland (falls zutreffend)
- Flugplan (bei Expressbearbeitung)
- Ehemalige Staatsbürgern Russlands: Ausbürgerungsurkunde
Konsulargebühren:
Deutsche Staatsbürger:
Bearbeitungstarif |
Gebühren |
T1 |
€ 36,- |
T2 |
€ 71,- |
T3 |
€ 71,- |
Die Gebühren für andere Nationalitäten finden Sie unter dem Reiter "Gebühren".
Bearbeitungszeiten:
Tarif |
Bearbeitungsdauer |
T1 |
10 Tage |
T2 |
2 bis 4 Tage |
T3 |
1 Tag |
Besuchervisa für die russische Föderation werden aufgrund einer förmlichen Einladung erteilt. Diese Einladung wird von russischen Staatsbürgern bei den örtlichen OWIR-Behörden (Polizeidienststelle in der RF) eingeholt. Die Einladung muss dem Konsulat im Original vorgelegt werden. Sie gibt an, wie viele Tage Aufenthalt innerhalb welchem Zeitraum (maximal 3 Monate) genehmigt sind. Im Visumantrag muss der Antragsteller sich dann auf die konkreten Aufenthaltstage festlegen.
Voraussetzung für die Beantragung des Visums in Deutschland ist, dass der Antragsteller entweder deutscher Staatsbürger, oder im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis oder Freizügigkeitsbescheinigung für Deutschland ist.
Die Antragsunterlagen müssen bei der zuständigen Konsularabteilung abgegeben und die Konsulargebühren vor Ort entrichtet werden. Ein Versand der Unterlagen direkt an die Konsularabteilung ist nicht möglich.
Die ausgefüllten Visumanträge werden von den Konsularabteilungen maschinell eingelesen. Da dies nur mit dem aktuellen Visumantrag möglich ist, werden veraltete Versionen abgelehnt.
Registrierungspflicht: Beachten Sie, dass nach Einreise in die Russische Föderation Ihr Visum innerhalb von 72 Stunden registriert werden muss. Besuchervisa werden von den zuständigen OWIR-Stellen (Miliz) registriert. Gegen Gebühr kann die Registrierung auch bei der Post vorgenommen werden. Bei nicht registrierten Visa kann es zu erheblichen Problemen bei der Ausreise kommen.
Zur Bearbeitung übersenden Sie uns bitte folgende Unterlagen:
- Auftragsformular Visaexpress (Bonn)
- original Reisepass, mindestens 2 freie Seiten, noch mindestens 6 Monate über Reiseende hinaus gültig
- 1 aktuelles biometrisches Passfoto in Farbe (genaue Größe: 3,5 x 4,5 cm), auf dem Antrag aufgeklebt (keine Scans oder Kopien).
- 1 Visumantragsformular (vollständig in Schreibmaschine oder am Computer ausgefüllt und persönlich unterschrieben). Handschriftlich ausgefüllte Formulare werden in Berlin abgelehnt. Beim Drucken des Formulars muss zwingend die Seitenanpassung, bzw. Skalierung ausgeschaltet sein!
- Nicht-deutsche Staatsbürger müssen ihren Wohnsitz in Deutschland mit einer Aufenthaltserlaubnis oder unter Umständen einer Meldebescheinigung nachweisen (bis auf wenige Ausnahmen). Staatsbürger Georgiens, Großbritanniens, Kanadas und der USA benötigen zusätzlich das Zusatzformular Auch hier muss beim Drucken des Formulars die Seitenanpassung, bzw. Skalierung zwingend ausgeschaltet sein!
- ausgefülltes Versicherungskartenformular, abgestempelt von dem Versicherungsunternehmen oder in Kombination mit einer Kopie der Versicherungspolice
- Offizielles Einladungsschreiben im Original
- Deutsche Staatsbürger müssen Unterlagen vorlegen, aus denen hervorgeht, dass ein Verbleib in Russland nicht beabsichtigt ist. Dies kann ein Einkommensnachweis, eine Arbeitgeberbescheinigung, ein Nachweis über Wohneigentum, die Registrierung eines eigenen Unternehmens oder ähnliches sein. Bei Beantragung über das Konsulat in Bonn muss zwingend eine Arbeitsbescheinigung des Arbeitgebers mit Gehaltsangabe vorgelegt werden.
- Flugplan, aus dem die Dringlichkeit der Bearbeitung hervorgeht. Entfällt bei normaler Bearbeitung im Tarif T1 (10 Werktage)
- Ehemals russische Staatsbürger müssen zwingend die Ausbürgerungsurkunde als Kopie beifügen. Andernfalls werden die Antragsunterlagen seitens des Konsulats nicht entgegen genommen.
Die Konsulargebühren betragen für EU-Bürger (außer Staatsbürger von Dänemark, Großbritannien und Irland) € 36,-
Bei Bearbeitung im Tarif T2 oder T3 fallen € 71,- Expressgebühren an.
Für Staatsbürger von Ägypten, Algerien, Angola, Bangladesch, Indien, Irak, Iran, Japan, Kambodscha, Kanada, Mali, Neuseeland, Pakistan, Syrien, Türkei, USA und Vietnam fallen folgende Konsulargebühren an:
Anzahl der Einreisen |
Bearbeitung innerhalb 4 und 20 Werktagen |
Bearbeitung innerhalb 1 bis 3 Werktagen |
Einmalig |
€ 65,- |
€ 155,- |
Zweimalig |
€ 110,- |
€ 205,- |
Mehrmalig |
€ 270,- |
€ 340,- |
Für alle übrigen Nationalitäten fallen folgende Konsulargebühren an:
Anzahl der Einreisen |
Bearbeitung innerhalb 4 und 20 Werktagen |
Bearbeitung innerhalb 1 bis 3 Werktagen |
Einmalig |
€ 117,- |
€ 155,- |
Zweimalig |
€ 170,- |
€ 230,- |
Mehrmalig |
€ 350,- |
€ 463,- |
Das zuständige Konsulat ist vom jeweiligen Wohnort des Antragstellers abhängig.
Das Generalkonsulat in Frankfurt ist zuständig für:
(Die Bearbeitung erfolgt über unser Büro Bonn)
Das Generalkonsulat in Bonn ist zuständig für:
- Nordrhein-Westfalen
- Saarland
- Rheinland-Pfalz
(Die Bearbeitung erfolgt ebenfalls über unser Büro Bonn)
Die Botschaft in Berlin ist zuständig für die übrigen Bundesländer. Die benötigten Unterlagen schicken Sie bitte in diesem Fall an unsere Berliner Niederlassung.
Die normale Bearbeitung durch die Konsularabteilung nimmt 10 Werktage in Anspruch (Tarif T1).
Bei Anwendung unseres Tarifs T2 nimmt die Bearbeitung 2 bis 4 Tage in Anspruch.
Der Tarif T3 ist nur bei Zuständigkeit des Generalkonsulats in Bonn anwendbar, das Visum wird innerhalb 1 Tages erteilt.
Besuchervisum werden für den im Visumantrag angegebenen Zeitraum erteilt. Die Ein- und Ausreise müssen innerhalb dieses Zeitraums stattfinden. Die Dauer dieses Zeitraums kann nicht die in der Einladung angegebene maximale Aufenthaltsdauer überschreiten und muss vollständig innerhalb der dafür vorgesehenen Frist fallen.
Hier finden Sie die relevanten Formulare für Ihren Auftrag.
Ein Visum ist für die Einreise erforderlich.
Die Einreisebestimmungen der Russischen Föderation differenzieren zwischen verschiedenen Visaarten. Das jeweilige Visum für Russland muss daher auch dem tatsächlichem Reisezweck entsprechen.