Erläuterungen und weitere wichtige Informationen finden Sie unter den
jeweiligen Abschnitten.
Zuständige Niederlassung:Bei Veranlassung der Einladung über Merkur-Reisen (und unabhängig vom Firmensitz des entsendenden Unternehmens):
BonnTel.: 02241 / 3403 - 0
Fax.: 02241 / 33 70 97
visa(at)visaexpress.deBei bereits vorliegender Einladung, abhängig vom Firmensitz des entsendenden Unternehmens:
Für Baden-Württemberg, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Saarland und Rheinland-Pfalz ist ebenfalls unsere Bonner Niederlassung zuständig.
Für die übrigen Bundesländer:
BerlinTel.: 030 / 240 8335 - 0
Fax.: 030 / 240 8335 - 10
visaberlin(at)visaexpress.deWurde eine Einladung des Ministeriums per Telex an eine Konsularabteilung übermittelt, muss die Visumbeantragung auch dort erfolgen (unabhängig vom Sitz des entsendenden Unternehmens).
Erforderliche Unterlagen:
Einladung:
Gerne sind wir Ihnen bei der Beschaffung der erforderlichen Einladung behilflich. Bitte senden Sie uns hierzu den "Antrag auf Einladung" zusammen mit der Seite des Reisepasses mit den Personaldaten (in Farbe!) vorab per Email.
Einzelheiten und Preise finden Sie unter "Einladung".
Konsulargebühren:
Deutsche Staatsbürger:
Bearbeitungstarif |
Gebühren |
T1 |
€ 36,- |
T2 |
€ 71,- |
T3 |
€ 71,- |
Die Gebühren für andere Nationalitäten finden Sie unter dem Reiter "Gebühren".
Bearbeitungszeiten:
Tarif |
Bearbeitungsdauer |
T1 |
10 Tage |
T2 |
2 bis 4 Tage |
T3 |
1 Tag |
Tarif T2 und T3: Nicht immer anwendbar, Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem Abschnitt "Bearbeitung".
Besonderheiten:
Gerne sind wir Ihnen bei der Beschaffung der erforderlichen Einladung/Genehmigung behilflich. Bitte nehmen Sie diesbezüglich Kontakt mit unser Bonner Büro auf.
Grundlage für die Erteilung eines Geschäftsvisums ist die Einladung eines russischen Geschäftspartners oder die Genehmigung eines Ministeriums. Liegt keine vor, können wir Ihnen gerne behilflich sein. Mehr Informationen darüber finden Sie unter der Rubrik "Einladung".
Voraussetzung für die Beantragung des Visums in Deutschland ist, dass der Antragsteller entweder deutscher Staatsbürger, oder im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis oder Freizügigkeitsbescheinigung für Deutschland ist.
Die Antragsunterlagen müssen bei der zuständigen Konsularabteilung abgegeben und die Konsulargebühren vor Ort entrichtet werden. Ein Versand der Unterlagen direkt an die Konsularabteilung ist nicht möglich.
Die ausgefüllten Visumanträge werden von den Konsularabteilungen maschinell eingelesen. Da dies nur mit dem aktuellen Visumantrag möglich ist, werden veraltete Versionen abgelehnt.
Registrierungspflicht: Beachten Sie, dass nach Einreise in die Russische Föderation Ihr Visum innerhalb von 72 Stunden registriert werden muss. Geschäftsvisa werden automatisch beim Einchecken ins Hotel registriert, Hotels mit Visa-Referenznummer sind dazu verpflichtet. Gegen Gebühr kann die Registrierung auch bei der Post vorgenommen werden.
Bei nicht registrierten Visa kann es zu erheblichen Problemen bei der Ausreise kommen.
Zur Bearbeitung übersenden Sie uns bitte folgende Unterlagen:
- Entsprechend der zuständigen Niederlassung, entweder unser: Auftragsformular Visaexpress (Bonn) oder unser Auftragsformular Visaexpress (Berlin).
- Original Reisepass, mindestens 2 freie Seiten, noch mindestens 6 Monate über Reiseende hinaus gültig
- 1 aktuelles biometrisches Passfoto in Farbe (genaue Größe: 3,5 x 4,5 cm), auf dem Antrag aufgeklebt (keine Scans oder Kopien).
- 1 Visumantragsformular (vollständig in Schreibmaschine oder am Computer ausgefüllt und persönlich unterschrieben). Handschriftlich ausgefüllte Formulare werden in Berlin abgelehnt. Beim Drucken des Formulars muss zwingend die Seitenanpassung, bzw. Skalierung ausgeschaltet sein!
- Nicht-deutsche Staatsbürger müssen ihren Wohnsitz in Deutschland mit einer Aufenthaltserlaubnis oder unter Umständen einer Meldebescheinigung nachweisen (bis auf wenige Ausnahmen). Staatsbürger Georgiens, Großbritanniens, Kanadas und der USA benötigen zusätzlich das Zusatzformular Auch hier muss beim Drucken des Formulars die Seitenanpassung, bzw. Skalierung zwingend ausgeschaltet sein!
- ausgefülltes Versicherungskartenformular, abgestempelt von dem Versicherungsunternehmen oder in Kombination mit einer Kopie der Versicherungspolice
-
Eines der folgenden:
Die Telexnummer unter der eine Genehmigung intern an ein Konsulat übermittelt wurde oder
eine Genehmigung (Muster) eines russischen Ministeriums in Papierform (im Original) oder
eine Einladung (Muster) des russischen Geschäftspartners auf Briefpapier (im Original) mit Kostenübernahmeerklärung, der Steuernummer und dem Firmenstempel oder
den "Antrag auf Einladung" zur Einholung der benötigten Einladung über Merkur-Reisen.
- Deutsche Staatsbürger: Referenzschreiben des entsendenden Unternehmens, mit Angaben zum Beschäftigungsverhältnis, der Position des Reisenden, das monatliche Gehalt und der Erklärung, dass die Reise nach Russland im Auftrag des Unternehmens stattfindet. Das zu besuchende Unternehmen mit vollständiger Anschrift und genauen Reisezweck müssen erwähnt werden. Bei Bearbeitung über Bonn muss das Referenzschreiben im Original vorliegen.
- Deutsche Staatsbürger, die selbstständig erwerbstätig sind: Eine Kopie des Handelregisterauszugs in Kombination mit einem Einkommensnachweis .
- Flugplan, aus dem die Dringlichkeit der Bearbeitung hervorgeht. Entfällt bei normaler Bearbeitung im Tarif T1 (10 Werktage)
- Ehemals russische Staatsbürger müssen zwingend die Ausbürgerungsurkunde als Kopie beifügen. Andernfalls werden die Antragsunterlagen seitens des Konsulats nicht entgegen genommen.
Die Konsulargebühren betragen für EU-Bürger (außer Staatsbürger von Dänemark, Großbritannien und Irland) € 36,-
Bei Bearbeitung im Tarif T2 oder T3 fallen € 71,- Expressgebühren an.
Für Staatsbürger von Ägypten, Algerien, Angola, Bangladesch, Indien, Irak, Iran, Japan, Kambodscha, Kanada, Mali, Neuseeland, Pakistan, Syrien, Türkei, USA und Vietnam fallen folgende Konsulargebühren an:
Anzahl der Einreisen |
Bearbeitung innerhalb 4 und 20 Werktagen |
Bearbeitung innerhalb 1 bis 3 Werktagen |
Einmalig |
€ 65,- |
€ 155,- |
Zweimalig |
€ 110,- |
€ 205,- |
Mehrmalig |
€ 270,- |
€ 340,- |
Für alle übrigen Nationalitäten fallen folgende Konsulargebühren an:
Anzahl der Einreisen |
Bearbeitung innerhalb 4 und 20 Werktagen |
Bearbeitung innerhalb 1 bis 3 Werktagen |
Einmalig |
€ 117,- |
€ 155,- |
Zweimalig |
€ 170,- |
€ 230,- |
Mehrmalig |
€ 350,- |
€ 463,- |
Bei Veranlassung einer Genehmigung, bzw. Einladung über Merkur-Reisen wird der gesamte Vorgang (Einladung und Visumbeantragung) über unser Büro Bonn abgewickelt. Bitte senden Sie sämtliche Unterlagen direkt dorthin.
Liegt eine Genehmigung per Telex bei einem Konsulat vor, muss der Antrag an dieses Konsulat gestellt werden. Liegt eine Einladung oder Genehmigung in Papierform vor, ist der Sitz des entsendenden Unternehmens ausschlaggebend:
Das Generalkonsulat in Frankfurt ist zuständig für:
- Baden-Württemberg
-
Hessen
(Die Bearbeitung erfolgt über unser Büro Bonn)
Das Generalkonsulat in Bonn ist zuständig für:
- Nordrhein-Westfalen
- Saarland
-
Rheinland-Pfalz
(Die Bearbeitung erfolgt ebenfalls über unser Büro Bonn)
Die Botschaft in Berlin ist zuständig für die übrigen Bundesländer. Die benötigten Antragsunterlagen schicken Sie bitte in diesem Fall an unsere Berliner Niederlassung.
Die Konsularabteilungen benötigen bis zu 10 Werktage für die Ausstellung des Visums (Tarif T1). Eine Beschleunigung des Verfahrens ist je nach Art der verwendeten Einladung möglich:
Erfolgt die Beantragung mit einer Genehmigung des russischen Außenministeriums (in Papierform oder per Telex), kann der Tarif T2 angewandt werden (2 bis 4 Werktage). Bei Beantragung über Bonn ist auch der Tarif T3 anwendbar (innerhalb 1 Tages).
Bei Beantragung mit einer Einladung des russischen Geschäftspartners ist eine Beschleunigung des Verfahrens nur bei Beantragung über Berlin möglich.
Die erteilte Visumgültigkeit und Anzahl der Einreisen richtet sich nach den Angaben im Einladungsschreiben des Geschäftspartners, bzw. der Genehmigung des Ministeriums. Abweichungen sind nicht möglich.
Hier finden Sie die relevanten Formulare für Ihren Auftrag.
Ein Visum ist für die Einreise erforderlich.
Die Einreisebestimmungen der Russischen Föderation differenzieren zwischen verschiedenen Visaarten. Das jeweilige Visum für Russland muss daher auch dem tatsächlichem Reisezweck entsprechen.