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Visum Saudi Arabien

Visum erforderlich!

Arbeitsaufnahme bei einem saudischen Arbeitgeber - Informationen in Kurzform

Erläuterungen und weitere wichtige Informationen finden Sie unter den jeweiligen Abschnitten. Wir raten dringend dazu, die Informationen unter "Allgemein" und "Erforderlich" zu beachten!


Zuständige Niederlassung:

Berlin
Tel.: 030 / 240 8335 - 0
Fax.: 030 / 240 8335 - 10
visaberlin(at)visaexpress.de


Erforderliche Unterlagen:



Visumgültigkeit / Konsulargebühren:

Einreisen

Einreisefrist

Gebühren

Einmalig

3 Monate

€ 18,-


US-Amerikaner: € 83,-

zzgl. Bankgebühren + EDV Kosten (auf Anfrage)


Bearbeitungszeiten:

In der Regel 1 bis 2 Tage im Konsulat
(nur gegen den Tarif T3 möglich)

Kostenlose Beratung:030 / 240 8335 - 0

Arbeitsaufnahme bei einem saudischen Arbeitgeber - Allgemeine Informationen

Für ein Arbeitsvisum wird eine entsprechende Genehmigung des saudischen Außenministeriums, Arbeitsministeriums oder offiziellen Personalagentur
benötigt, welche an die Botschaft in Berlin gerichtet ist (Muster Außenministerium). Der Antragsteller muss des Weiteren ausreichende Qualifikationen für die angestrebte Arbeitsstelle nachweisen. Sämtliche dafür verwendeten Dokumente und Urkunden müssen vom Bundesverwaltungsamt in Köln (BVA) im Original beglaubigt sein. Die erforderlichen Vorbeglaubigungen und deren genaue Reihenfolge ist von den jeweiligen Urkunden abhängig. Detaillierte Informationen erhalten Sie vom BVA. Werden die Dokumente auch zur Vorlage in Saudi Arabien (bei den dortigen Behörden) benötigt, so müssen sie zusätzlich vom Kulturbüro der saudischen Botschaft in Bonn beglaubigt werden. Dadurch erhöht sich die Bearbeitungsdauer erheblich. Es ist empfehlenswert, anstelle von den Originalen, Zweitschriften erstellen zu lassen und letztere zur Beglaubigung zu verwenden.

Bevor der Visumantrag der Botschaft vorgelegt werden kann, müssen Daten über uns in das EDV System des saudischen Außenministeriums eingegeben werden. Damit die damit verbundene Verzögerung sich nicht negativ auf die Gesamtbearbeitungsdauer auswirkt, empfiehlt es sich, uns im Voraus die dafür erforderlichen Unterlagen per Email an saudi@visaexpress.de zukommen zu lassen (spätestens bis 11:00 am Werktag vor dem Tag der Antragstellung bei der Botschaft):

  • die Seite vom Reisepass mit den persönlichen Daten
  • den ausgefüllten Visumantrag
  • das für den Antrag verwendete Passbild im "jpg" Format und in Farbe
  • die Genehmigung aus Saudi Arabien
  • die Telefonnummer des saudischen Arbeitgebers

Kostenlose Beratung:030 / 240 8335 - 0

Arbeitsaufnahme bei einem saudischen Arbeitgeber - Erforderliche Unterlagen

Zur Bearbeitung übersenden Sie uns bitte folgende Unterlagen:

  • Auftragsformular Visaexpress
  • Reisepass mit mindestens zwei freien, gegenüberliegenden Seiten und 6 Monaten Gültigkeit bei Ankunft.
  • 1 aktuelles Passbild (ca. 4 x 3 cm, in Farbe, mit weißem Hintergrund). Es dürfen keine Tätowierungen, Ohrringe, Piercings, Halsketten etc. zu sehen und das Bild muss von sehr guter Qualität sein (keine Scankopie, zu dünnes Papier, unscharfe Abbildung, etc.) Bei Nichtbefolgung dieser Vorgaben wird der Antrag abgelehnt.
  • 1 Visumantragsformular (vollständig und leserlich ausgefüllt, im Original vom Reisenden unterschrieben). Bitte fügen Sie unter "Anschrift in Saudi Arabien" auch die Telefonnummer des saudischen Arbeitgebers ein. Das Formular darf durch die eingegebenen Daten nicht auf die zweite Seite überspringen.
  • Kopie des Schreibens des saudischen Arbeitgebers "Letter of Authorisation" (Muster), gerichtet an die Botschaft, in dem das Arbeitsverhältnis sowie die Personalien des Antragstellers bestätigt werden.
  • Kopie oder Ausdruck der Genehmigung für das Arbeitsvisum (Muster)
  • Kopie des Arbeitsvertrages. Die Unterschriften beider Parteien, der Firmenstempel des Arbeitgebers und die Beglaubigung durch die zuständige, saudische, Industrie- und Handelskammer müssen auf der Kopie zu erkennen sein.
  • Nachweise über ausreichende Qualifikationen (z. B. Diplom, Berufsabschluss, etc.), im Original vom Bundesverwaltungsamt in Köln beglaubigt. Sollen die im Original beglaubigten Urkunden mit dem visierten Reisepass zurückgeschickt werden, müssen vollständige Kopien (beidseitig) uns zugeschickt werden
  • Ein Gesundheitszeugnis in Form eines Schreibens von einem Arzt, gemäß folgender Richtlinien:
    i. es ist nicht älter als 3 Monate,
    ii. es wurde im Original von einem deutschen Gesundheitsamt beglaubigt,
    iii. es bestätigt, dass der Antragsteller gesund und frei von ansteckenden Krankheiten ist und
    iv. es bestätigt ausdrücklich, dass der HIV-Status des Reisenden negativ ist. Die Formulierung muss zwindend das Wort "negativ" beinhalten, andere Formulierungen werden abgelehnt.

Kostenlose Beratung:030 / 240 8335 - 0

Arbeitsaufnahme bei einem saudischen Arbeitgeber - Konsulargebühren

Konsulargebühren (in Euro):

Gültigkeit

Gebühren

3 Monate - einmalig

18,-


Bei Antragstellern mit US-amerikanischen Reisepass erhöhen sich die Konsulargebühren um € 65,-

Zusätzlich zu den Konsulargebühren fallen Bareinzahlungsgebühren der Bank an (die Botschaft akzeptiert weder Bargeld, Schecks oder Überweisungen). Bei der Eingabe der Daten in das EDV System entstehen zusätzliche Kosten, deren genaue Höhe kursbedingt schwankt. Den aktuellen Betrag teilen wir Ihnen auf Anfrage gerne mit.

Kostenlose Beratung:030 / 240 8335 - 0

Arbeitsaufnahme bei einem saudischen Arbeitgeber - Bearbeitungsort und Dauer

Die Bearbeitung erfolgt über unser Büro in Berlin. Wegen des erhöhten Aufwands wird der Tarif T3 berechnet, unabhängig von der Bearbeitungsdauer. Die Botschaft benötigt in der Regel zwischen 1 und 2 Werktage um ein Visum auszustellen. Allerdings kann es zu Stosszeiten zu längeren Bearbeitungszeiten kommen. Eine Terminzusage ist nicht möglich, die Botschaft vergibt keine Termine zur Abholung der visierten Reisepässe.

Kostenlose Beratung:030 / 240 8335 - 0

Arbeitsaufnahme bei einem saudischen Arbeitgeber - Visumgültigkeit

Arbeitsvisa erlauben die einmalige Einreise binnen 3 Monaten ab Ausstellungsdatum. Eine Vordatierung ist nicht möglich. Das erteilte Visum muss nach Ankunft in eine Aufenthaltsgenehmigung ("Eqamah") umgewandelt werden. Während derer Gültigkeit ist die freie Ein- und Ausreise beliebig möglich.

Visummuster

Kostenlose Beratung:030 / 240 8335 - 0

Arbeitsaufnahme bei einem saudischen Arbeitgeber - Formulare, Merkblätter, etc.

Hier finden Sie die relevanten Formulare für Ihren Auftrag.


Ergänzende Informationen

Ein Visum ist für die Einreise erforderlich. Visa können ausschliesslich über akkreditierte Agenturen beantragt werden. Visa für Pilgerreisen können nur über spezielle Pilgerreisenveranstalter beantragt werden. Eine Aufstellung derer ist von der Botschaft erhältlich.

Wir sind offiziell von der Botschaft akkreditiert, die Bearbeitung von Visumanträgen (mit Ausnahme von Pilgervisa) durchzuführen.



Link zur Botschaft:
portal.mofa.gov.sa/detail.asp

Link zum Auswärtigen Amt:
www.diplo.de/SaudiArabienSicher


Letzte Meldungen für Saudi Arabien
25.10.11

Am 7.11. & 8.11. geschlossen.

Die Botschaft des Königreichs Saudi Arabien bleibt am Montag, den 7. und am Dienstag, den 8. November 2011, geschlossen.

25.08.11

Vom 30.8.-2.9.11 geschlossen.

Die Konsularabteilung der Botschaft des Königreichs Saudi Arabien bleibt von Dienstag, den 30. August, bis einschließlich Freitag, den 2. September 2011, geschlossen.

25.09.09

Ausnahmeregelung für Geschäftsführer eingestellt

Die Ausnahmeregelungen für die Visumbeantragung von Geschäftsführern, Vorstandsmitgliedern, etc. werden nicht länger von der Botschaft angewandt. Es gelten die Bestimmungen für das allgemeine Geschäftsvisum.


Einreisebestimmungen

Zielland:

Auftragserteilung

Berlin: 030 / 240 8335 - 0

Auftragsformular


Bonn: 02241 / 3403 - 0

Auftragsformular



Aktuelle Mitteilungen

02.02.12 - Myanmar

Am 2.3.12 geschlossen.

31.01.12 - Russland

Am 23.2.12 geschlossen.

26.01.12 - Ägypten

Fingerabdrücke (Update 26.1.2012)

20.01.12 - Taiwan

Am 23.1.12 geschlossen.

17.01.12 - Indonesien

Am 23.1.12 geschlossen.