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Visum Saudi Arabien

Visum erforderlich!

Temporäres Arbeitsvisum - Informationen in Kurzform

Erläuterungen und weitere wichtige Informationen finden Sie unter den jeweiligen Abschnitten. Wir raten dringend dazu, die Informationen unter "Allgemein" und "Erforderlich" zu beachten!


Zuständige Niederlassung:

Berlin
Tel.: 030 / 240 8335 - 0
Fax.: 030 / 240 8335 - 10
visaberlin(at)visaexpress.de


Erforderliche Unterlagen:



Visumgültigkeit / Konsulargebühren:

€ 338,- (€ 18,- wenn ab dem 13.6.2010 genehmigt)
US-Amerikaner: zzgl. € 65,-

zzgl. Bankgebühren + EDV Kosten (auf Anfrage)


Bearbeitungszeiten:

In der Regel 1 bis 2 Tage im Konsulat
(nur gegen den Tarif T3 möglich)

Kostenlose Beratung:030 / 240 8335 - 0

Temporäres Arbeitsvisum - Allgemeine Informationen

Für ein temporäres Arbeitsvisum wird eine entsprechende Genehmigung des saudischen Außenministeriums benötigt, welche an die Botschaft in Berlin gerichtet ist (Muster Außenministerium). Voraussetzung für die Beantragung des Visums ist eine mindestens zweijährige Betriebszugehörigkeit zum entsendenden Unternehmen. Ausreichende Qualifikationen müssen nachgewiesen werden.

Bevor der Visumantrag der Botschaft vorgelegt werden kann, müssen Daten über uns in das EDV System des saudischen Außenministeriums eingegeben werden. Damit die damit verbundene Verzögerung sich nicht negativ auf die Gesamtbearbeitungsdauer auswirkt, empfiehlt es sich, uns im Voraus die dafür erforderlichen Unterlagen per Email an saudi@visaexpress.de zukommen zu lassen (spätestens bis 11:00 am Werktag vor dem Tag der Antragstellung bei der Botschaft):

  • die Seite vom Reisepass mit den persönlichen Daten
  • den ausgefüllten Visumantrag
  • das für den Antrag verwendete Passbild im "jpg" Format und in Farbe
  • die Genehmigung aus Saudi Arabien
  • die Telefonnummer des saudischen Arbeitgebers

Kostenlose Beratung:030 / 240 8335 - 0

Temporäres Arbeitsvisum - Erforderliche Unterlagen

Zur Bearbeitung übersenden Sie uns bitte folgende Unterlagen:

  • Auftragsformular Visaexpress
  • Reisepass mit mindestens zwei freien, gegenüberliegenden Seiten und 6 Monaten Gültigkeit bei Ankunft.
  • 1 aktuelles Passbild (ca. 4 x 3 cm, in Farbe, mit weißem Hintergrund). Es dürfen keine Tätowierungen, Ohrringe, Piercings, Halsketten etc. zu sehen und das Bild muss von sehr guter Qualität sein (keine Scankopie, zu dünnes Papier, unscharfe Abbildung, etc.) Bei Nichtbefolgung dieser Vorgaben wird der Antrag abgelehnt.
  • 1 Visumantragsformular (vollständig und leserlich ausgefüllt, im Original vom Reisenden unterschrieben). Bitte fügen Sie unter "Anschrift in Saudi Arabien" auch die Telefonnummer des saudischen Geschäftspartners ein. Das Formular darf durch die eingegebenen Daten nicht auf die zweite Seite überspringen.
  • Kopie oder Ausdruck der Genehmigung für das temporäre Arbeitsvisum (Muster)
  • Referenzschreiben des entsendenden Unternehmens, im Original von der zuständigen Industrie- und Handelskammer beglaubigt (Unterschriftsberechtigung bitte beachten). Der Reisezweck, bzw. die auszuführende Tätigkeit, das zu besuchende Unternehmen in Saudi Arabien sowie die Bestätigung, dass im Auftrag des Unternehmens gereist wird und sämtliche Kosten übernommen werden, müssen vermerkt sein. Die Betriebszugehörigkeit von mindestens 2 Jahren muss ausdrücklich bestätigt sein.
  • Kopie des temporären Arbeitsvertrages mit dem saudischen Unternehmen, von beiden Parteien unterschrieben.
  • Nachweise über ausreichende Qualifikationen (z. B. Diplom, Berufsabschluss, etc.). Kopien sind ausreichend, eine Überbeglaubigung durch das Bundesverwaltungsamt in Köln ist nicht erforderlich.
  • Buchungsbestätigung der Ein- und Ausreiseflüge.

Kostenlose Beratung:030 / 240 8335 - 0

Temporäres Arbeitsvisum - Konsulargebühren

Die Konsulargebühren betragen € 338,- wenn die verwendete Genehmigung vor dem 13.6.2010 ausgestellt ist und € 18,- nach diesem Datum.

Bei Antragstellern mit US-amerikanischen Reisepass, erhöhen sich die Konsulargebühren um € 65,-

Zusätzlich zu den Konsulargebühren fallen Bareinzahlungsgebühren der Bank an (die Botschaft akzeptiert weder Bargeld, Schecks oder Überweisungen). Bei der Eingabe der Daten in das EDV System entstehen zusätzliche Kosten, deren genaue Höhe kursbedingt schwankt. Den aktuellen Betrag teilen wir Ihnen auf Anfrage gerne mit.

Kostenlose Beratung:030 / 240 8335 - 0

Temporäres Arbeitsvisum - Bearbeitungsort und Dauer

Die Bearbeitung erfolgt über unser Büro in Berlin. Wegen des erhöhten Aufwands wird der Tarif T3 berechnet, unabhängig von der Bearbeitungsdauer. Die Botschaft benötigt in der Regel zwischen 1 und 2 Werktage um ein Visum auszustellen. Allerdings kann es zu Stosszeiten zu längeren Bearbeitungszeiten kommen. Eine Terminzusage ist nicht möglich, die Botschaft vergibt keine Termine zur Abholung der visierten Reisepässe.

Kostenlose Beratung:030 / 240 8335 - 0

Temporäres Arbeitsvisum - Visumgültigkeit

Temporäre Arbeitsvisa erlauben die Einreise binnen 3 oder 6 Monaten ab Ausstellungsdatum. Eine Vordatierung ist nicht möglich. Die Erteilung von mehrmaliger Einreise ist vom Inhalt der Genehmigung abhängig.

Visummuster

Kostenlose Beratung:030 / 240 8335 - 0

Temporäres Arbeitsvisum - Formulare, Merkblätter, etc.

Hier finden Sie die relevanten Formulare für Ihren Auftrag.


Ergänzende Informationen

Ein Visum ist für die Einreise erforderlich. Visa können ausschliesslich über akkreditierte Agenturen beantragt werden. Visa für Pilgerreisen können nur über spezielle Pilgerreisenveranstalter beantragt werden. Eine Aufstellung derer ist von der Botschaft erhältlich.

Wir sind offiziell von der Botschaft akkreditiert, die Bearbeitung von Visumanträgen (mit Ausnahme von Pilgervisa) durchzuführen.



Link zur Botschaft:
portal.mofa.gov.sa/detail.asp

Link zum Auswärtigen Amt:
www.diplo.de/SaudiArabienSicher


Letzte Meldungen für Saudi Arabien
25.10.11

Am 7.11. & 8.11. geschlossen.

Die Botschaft des Königreichs Saudi Arabien bleibt am Montag, den 7. und am Dienstag, den 8. November 2011, geschlossen.

25.08.11

Vom 30.8.-2.9.11 geschlossen.

Die Konsularabteilung der Botschaft des Königreichs Saudi Arabien bleibt von Dienstag, den 30. August, bis einschließlich Freitag, den 2. September 2011, geschlossen.

25.09.09

Ausnahmeregelung für Geschäftsführer eingestellt

Die Ausnahmeregelungen für die Visumbeantragung von Geschäftsführern, Vorstandsmitgliedern, etc. werden nicht länger von der Botschaft angewandt. Es gelten die Bestimmungen für das allgemeine Geschäftsvisum.


Einreisebestimmungen

Zielland:

Auftragserteilung

Berlin: 030 / 240 8335 - 0

Auftragsformular


Bonn: 02241 / 3403 - 0

Auftragsformular



Aktuelle Mitteilungen

02.02.12 - Myanmar

Am 2.3.12 geschlossen.

31.01.12 - Russland

Am 23.2.12 geschlossen.

26.01.12 - Ägypten

Fingerabdrücke (Update 26.1.2012)

20.01.12 - Taiwan

Am 23.1.12 geschlossen.

17.01.12 - Indonesien

Am 23.1.12 geschlossen.