Erläuterungen und weitere wichtige Informationen finden Sie unter den jeweiligen Abschnitten. Wir raten
dringend dazu, die Informationen unter "Allgemein" und "Erforderlich" zu beachten!
Zuständige Niederlassung:BerlinTel.: 030 / 240 8335 - 0
Fax.: 030 / 240 8335 - 10
visaberlin(at)visaexpress.deErforderliche Unterlagen:
Visumgültigkeit / Konsulargebühren:
Einreisen |
Einreisefrist |
Aufenthaltsdauer |
Gebühren |
Einmalig |
3 Monate |
je 30 Tage |
€ 65,- |
Mehrmalig |
3 Monate |
je 30 Tage |
€ 160,- |
Mehrmalig |
6 Monate |
je 30 Tage |
€ 160,- |
US-Amerikaner: zzgl. € 65,-
zzgl. Bankgebühren + EDV Kosten (auf Anfrage)
Bearbeitungszeiten:
In der Regel 1 bis 2 Tage im Konsulat
(nur im Tarif T3 möglich)
Generell wird eine Genehmigung des saudischen Außenministeriums (
Muster) benötigt, die durch einen Sponsor in Saudi Arabien beantragt wird.
Unter bestimmten Voraussetzungen kann stattdessen auch ein
Verfahren in Anspruch genommen werden, bei dem die saudische Industrie und Handelskammer die elektronische Einladung (
Muster) des Geschäftspartners bestätigt. Informationen über die genaue Vorgehensweise erhält der saudische Geschäftspartner von seiner IHK.
In beiden Fällen ist darauf zu achten, dass Berlin als Ort der Beantragung angegeben wird.
Bevor der Visumantrag daraufhin der Botschaft vorgelegt werden kann, müssen Daten über uns in das EDV System des saudischen Außenministeriums eingegeben werden. Damit die damit verbundene Verzögerung sich nicht negativ auf die Gesamtbearbeitungsdauer auswirkt, empfiehlt es sich, uns im Voraus die dafür erforderlichen Unterlagen per Email an
saudi@visaexpress.de zukommen zu lassen (spätestens bis 11:00 am Werktag vor dem Tag der Antragstellung bei der Botschaft):
- die Seite vom Reisepass mit den persönlichen Daten
- den ausgefüllten Visumantrag
- das für den Antrag verwendete Passbild im "jpg" Format und in Farbe
- die aus Saudi Arabien erhaltene Bestätigung, bzw. Genehmigung
- die Telefonnummer des Geschäftspartners in Saudi Arabien
Begleiten Familienmitglieder den Antragsteller, erhalten sie ein "Familienvisum", vorausgesetzt sie werden in der Genehmigung des Außenministeriums erwähnt, bzw. es liegen Bestätigungen der saudischen IHK für sie vor. Der Antrag ist gleichzeitig mit dem Antrag des Geschäftsreisenden zu stellen. Kopien der Heiratsurkunde, bzw. Geburtsurkunde müssen zusätzlich zu den Reisepässen und Antragsunterlagen vorgelegt werden. Ein- und Ausreise sind nur in Begleitung des Geschäftsreisenden möglich.
Die Voraussetzungen zur Anwendung des Verfahrens mit der elektronischen Einladung sind:
- der Antragsteller ist männlich und deutscher Staatsbürger (oder in Besitz einer deutschen Aufenthaltserlaubnis).
-
die Reise findet im Auftrag eines Unternehmens
statt, welches bei einer deutschen IHK eingetragen ist.
Werden diese Voraussetzungen nicht erfüllt, muss eine Genehmigung über das Außenministerium beantragt werden. Die Botschaft behält sich zusätzlich vor, ohne Angabe von Gründen auf eine Genehmigung zu bestehen.
Ist der Beruf des Reisenden oder dessen Tätigkeit in Saudi Arabien von technischer Natur (wie z. B. Ingenieur, Monteur, "Technical Manager", "Service Manager" aber auch Rechtsanwalt oder medizinische Berufe/Reisezwecke), wird bei Beantragung des Visums mit einer elektronischen Einladung die Visumgültigkeit "herabgestuft". Einzelheiten finden Sie unter dem Reiter "Gültigkeit".
Zur Bearbeitung übersenden Sie uns bitte folgende Unterlagen:
- Auftragsformular Visaexpress
- Reisepass mit mindestens zwei freien, gegenüberliegenden Seiten und 6 Monaten Gültigkeit bei Ankunft.
- 1 aktuelles Passbild (ca. 4 x 3 cm, in Farbe, mit weißem Hintergrund). Es dürfen keine Tätowierungen, Ohrringe, Piercings, Halsketten etc. zu sehen und das Bild muss von sehr guter Qualität sein (keine Scankopie, zu dünnes Papier, unscharfe Abbildung, etc.) Bei Nichtbefolgung dieser Vorgaben wird der Antrag abgelehnt.
- 1 Visumantragsformular (vollständig und leserlich ausgefüllt, im Original vom Reisenden unterschrieben). Bitte fügen Sie unter "Anschrift in Saudi Arabien" die Telefonnummer des saudischen Geschäftspartners ein. Das Formular darf durch die eingegebenen Daten nicht auf die zweite Seite überspringen.
- Referenzschreiben des entsendenden Unternehmens, im Original von der zuständigen, deutschen, Industrie- und Handelskammer beglaubigt (Unterschriftsberechtigung bitte beachten). Der Reisezweck, bzw. die auszuführende Tätigkeit, das zu besuchende Unternehmen in Saudi Arabien sowie die Bestätigung, dass im Auftrag des Unternehmens gereist wird und sämtliche Kosten übernommen werden, müssen vermerkt sein.
-
Entweder:
die Genehmigung (Muster) des saudischen Außenministeriums (oder deren Vorgangs- und Referenznummer, beide 10-stellig) Ein Ausdruck, bzw. eine Kopie genügt.
oder:
die elektronische Einladung (Muster) des Geschäftspartners, bestätigt von der saudischen Industrie- und Handelskammer (falls anwendbar). Der Datensatz muss von der Botschaft abrufbar sein. Eine Kopie genügt.
- Kopie der Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland oder, bei EU-Staatsbürgern, der Freizügigkeitsbescheinigung. Erstere muss die gleichen Anforderungen an Mindestgültigkeit erfüllen wie der Reisepass. (Entfällt bei Beantragung mit einem deutschen Reisepass oder mit einer Genehmigung des saudischen Außenministeriums).
Konsulargebühren (in Euro):
Gültigkeit |
Gebühren |
Erforderliche Passgültigkeit |
3 Monate - einmalig |
65,- |
5 Monate |
3 Monate - zweimalig |
160,- |
5 Monate |
3 Monate - mehrmalig |
160,- |
5 Monate |
6 Monate - mehrmalig |
160,- |
8 Monate |
Bei Antragstellern mit US-amerikanischen Reisepass erhöhen sich die Konsulargebühren um € 65,-
Zusätzlich zu den Konsulargebühren fallen Bareinzahlungsgebühren der Bank an (die Botschaft akzeptiert weder Bargeld, Schecks oder Überweisungen). Bei der Eingabe der Daten in das EDV System entstehen zusätzliche Kosten, deren genaue Höhe kursbedingt schwankt. Den aktuellen Betrag teilen wir Ihnen auf Anfrage gerne mit.
Die Bearbeitung erfolgt über unser Büro in Berlin. Wegen des erhöhten Aufwands wird, unabhängig von der Bearbeitungsdauer, der Tarif T3 berechnet. Die Botschaft benötigt in der Regel zwischen 1 und 2 Werktage um ein Visum auszustellen. Allerdings kann es zu Stosszeiten zu längeren Bearbeitungszeiten kommen. Eine Terminzusage ist nicht möglich, die Botschaft vergibt keine Termine zur Abholung der visierten Reisepässe.
Geschäftsreisenden stehen einmalige oder zweimalige Visa (zur Einreise binnen 3 Monaten ab Ausstellungsdatum) und mehrmalige Visa (zur Einreise binnen 3 oder binnen 6 Monaten ab Ausstellungsdatum) zur Verfügung. Eine Vordatierung ist nicht möglich. Die Aufenthaltsdauer beträgt maximal 30 Tage, kann bei jeder Einreise ausgeschöpft werden und ist vor Ort verlängerbar.
Die erteilte Visumgültigkeit ist ausschließlich von den Angaben der Genehmigung, bzw. Einladung aus Saudi Arabien. Ist allerdings
bei Verwendung einer elektronischen Einladung der Beruf des Reisenden oder seine Tätigkeit in Saudi Arabien von
technischer Natur, so wird die erteilte Visumgültigkeit wie folgt von der in der Einladung angegebenen "herabgestuft":
In Einladung angegeben |
Tatsächlich erteilt |
Mehrmalige Einreise (6 Monate) |
Mehrmalige Einreise (3 Monate) |
Mehrmalige Einreise (3 Monate) |
Einmalige Einreise (3 Monate) |
Einmalige Einreise |
Einmalige Einreise |
Hier finden Sie die relevanten Formulare für Ihren Auftrag.
Ein Visum ist für die Einreise erforderlich. Visa können ausschliesslich über akkreditierte Agenturen beantragt werden. Visa für Pilgerreisen können nur über spezielle Pilgerreisenveranstalter beantragt werden. Eine Aufstellung derer ist von der Botschaft erhältlich.
Wir sind offiziell von der Botschaft akkreditiert, die Bearbeitung von Visumanträgen (mit Ausnahme von Pilgervisa) durchzuführen.