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Visum Saudi Arabien

Visum erforderlich!

Geschäftsvisum - Informationen in Kürze

Erläuterungen und weitere wichtige Informationen finden Sie unter den jeweiligen Abschnitten. Wir raten dringend dazu, die Informationen unter "Allgemein" und "Erforderlich" zu beachten!


Zuständige Niederlassung:

Berlin
Tel.: 030 / 240 8335 - 0
Fax.: 030 / 240 8335 - 10
visaberlin(at)visaexpress.de


Erforderliche Unterlagen:



Visumgültigkeit / Konsulargebühren:

Einreisen

Einreisefrist

Aufenthaltsdauer

Gebühren

Einmalig

3 Monate

je 30 Tage

€ 65,-

Mehrmalig

3 Monate

je 30 Tage

€ 160,-

Mehrmalig

6 Monate

je 30 Tage

€ 160,-


US-Amerikaner: zzgl. € 65,-

zzgl. Bankgebühren + EDV Kosten (auf Anfrage)


Bearbeitungszeiten:

In der Regel 1 bis 2 Tage im Konsulat
(nur im Tarif T3 möglich)

Kostenlose Beratung:030 / 240 8335 - 0

Geschäftsvisum - Allgemeine Informationen

Generell wird eine Genehmigung des saudischen Außenministeriums (Muster) benötigt, die durch einen Sponsor in Saudi Arabien beantragt wird.

Unter bestimmten Voraussetzungen kann stattdessen auch ein
Verfahren in Anspruch genommen werden, bei dem die saudische Industrie und Handelskammer die elektronische Einladung (Muster) des Geschäftspartners bestätigt. Informationen über die genaue Vorgehensweise erhält der saudische Geschäftspartner von seiner IHK.

In beiden Fällen ist darauf zu achten, dass Berlin als Ort der Beantragung angegeben wird.

Bevor der Visumantrag daraufhin der Botschaft vorgelegt werden kann, müssen Daten über uns in das EDV System des saudischen Außenministeriums eingegeben werden. Damit die damit verbundene Verzögerung sich nicht negativ auf die Gesamtbearbeitungsdauer auswirkt, empfiehlt es sich, uns im Voraus die dafür erforderlichen Unterlagen per Email an saudi@visaexpress.de zukommen zu lassen (spätestens bis 11:00 am Werktag vor dem Tag der Antragstellung bei der Botschaft):

  • die Seite vom Reisepass mit den persönlichen Daten
  • den ausgefüllten Visumantrag
  • das für den Antrag verwendete Passbild im "jpg" Format und in Farbe
  • die aus Saudi Arabien erhaltene Bestätigung, bzw. Genehmigung
  • die Telefonnummer des Geschäftspartners in Saudi Arabien


Begleiten Familienmitglieder den Antragsteller, erhalten sie ein "Familienvisum", vorausgesetzt sie werden in der Genehmigung des Außenministeriums erwähnt, bzw. es liegen Bestätigungen der saudischen IHK für sie vor. Der Antrag ist gleichzeitig mit dem Antrag des Geschäftsreisenden zu stellen. Kopien der Heiratsurkunde, bzw. Geburtsurkunde müssen zusätzlich zu den Reisepässen und Antragsunterlagen vorgelegt werden. Ein- und Ausreise sind nur in Begleitung des Geschäftsreisenden möglich.

Die Voraussetzungen zur Anwendung des Verfahrens mit der elektronischen Einladung sind:

  • der Antragsteller ist männlich und deutscher Staatsbürger (oder in Besitz einer deutschen Aufenthaltserlaubnis).
  • die Reise findet im Auftrag eines Unternehmens
    statt, welches bei einer deutschen IHK eingetragen ist.


Werden diese Voraussetzungen nicht erfüllt, muss eine Genehmigung über das Außenministerium beantragt werden. Die Botschaft behält sich zusätzlich vor, ohne Angabe von Gründen auf eine Genehmigung zu bestehen.

Ist der Beruf des Reisenden oder dessen Tätigkeit in Saudi Arabien von technischer Natur (wie z. B. Ingenieur, Monteur, "Technical Manager", "Service Manager" aber auch Rechtsanwalt oder medizinische Berufe/Reisezwecke), wird bei Beantragung des Visums mit einer elektronischen Einladung die Visumgültigkeit "herabgestuft". Einzelheiten finden Sie unter dem Reiter "Gültigkeit".

Kostenlose Beratung:030 / 240 8335 - 0

Geschäftsvisum - Erforderliche Unterlagen

Zur Bearbeitung übersenden Sie uns bitte folgende Unterlagen:

  • Auftragsformular Visaexpress
  • Reisepass mit mindestens zwei freien, gegenüberliegenden Seiten und 6 Monaten Gültigkeit bei Ankunft.
  • 1 aktuelles Passbild (ca. 4 x 3 cm, in Farbe, mit weißem Hintergrund). Es dürfen keine Tätowierungen, Ohrringe, Piercings, Halsketten etc. zu sehen und das Bild muss von sehr guter Qualität sein (keine Scankopie, zu dünnes Papier, unscharfe Abbildung, etc.) Bei Nichtbefolgung dieser Vorgaben wird der Antrag abgelehnt.
  • 1 Visumantragsformular (vollständig und leserlich ausgefüllt, im Original vom Reisenden unterschrieben). Bitte fügen Sie unter "Anschrift in Saudi Arabien" die Telefonnummer des saudischen Geschäftspartners ein. Das Formular darf durch die eingegebenen Daten nicht auf die zweite Seite überspringen.
  • Referenzschreiben des entsendenden Unternehmens, im Original von der zuständigen, deutschen, Industrie- und Handelskammer beglaubigt (Unterschriftsberechtigung bitte beachten). Der Reisezweck, bzw. die auszuführende Tätigkeit, das zu besuchende Unternehmen in Saudi Arabien sowie die Bestätigung, dass im Auftrag des Unternehmens gereist wird und sämtliche Kosten übernommen werden, müssen vermerkt sein.
  • Entweder:
    die Genehmigung (Muster) des saudischen Außenministeriums (oder deren Vorgangs- und Referenznummer, beide 10-stellig) Ein Ausdruck, bzw. eine Kopie genügt.
    oder:
    die elektronische Einladung (Muster) des Geschäftspartners, bestätigt von der saudischen Industrie- und Handelskammer (falls anwendbar). Der Datensatz muss von der Botschaft abrufbar sein. Eine Kopie genügt.
  • Kopie der Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland oder, bei EU-Staatsbürgern, der Freizügigkeitsbescheinigung. Erstere muss die gleichen Anforderungen an Mindestgültigkeit erfüllen wie der Reisepass. (Entfällt bei Beantragung mit einem deutschen Reisepass oder mit einer Genehmigung des saudischen Außenministeriums).

Kostenlose Beratung:030 / 240 8335 - 0

Geschäftsvisum - Konsulargebühren

Konsulargebühren (in Euro):

Gültigkeit

Gebühren

Erforderliche Passgültigkeit

3 Monate - einmalig

65,-

5 Monate

3 Monate - zweimalig

160,-

5 Monate

3 Monate - mehrmalig

160,-

5 Monate

6 Monate - mehrmalig

160,-

8 Monate


Bei Antragstellern mit US-amerikanischen Reisepass erhöhen sich die Konsulargebühren um € 65,-

Zusätzlich zu den Konsulargebühren fallen Bareinzahlungsgebühren der Bank an (die Botschaft akzeptiert weder Bargeld, Schecks oder Überweisungen). Bei der Eingabe der Daten in das EDV System entstehen zusätzliche Kosten, deren genaue Höhe kursbedingt schwankt. Den aktuellen Betrag teilen wir Ihnen auf Anfrage gerne mit.

Kostenlose Beratung:030 / 240 8335 - 0

Geschäftsvisum - Bearbeitungsort und Dauer

Die Bearbeitung erfolgt über unser Büro in Berlin. Wegen des erhöhten Aufwands wird, unabhängig von der Bearbeitungsdauer, der Tarif T3 berechnet. Die Botschaft benötigt in der Regel zwischen 1 und 2 Werktage um ein Visum auszustellen. Allerdings kann es zu Stosszeiten zu längeren Bearbeitungszeiten kommen. Eine Terminzusage ist nicht möglich, die Botschaft vergibt keine Termine zur Abholung der visierten Reisepässe.

Kostenlose Beratung:030 / 240 8335 - 0

Geschäftsvisum - Visumgültigkeit

Geschäftsreisenden stehen einmalige oder zweimalige Visa (zur Einreise binnen 3 Monaten ab Ausstellungsdatum) und mehrmalige Visa (zur Einreise binnen 3 oder binnen 6 Monaten ab Ausstellungsdatum) zur Verfügung. Eine Vordatierung ist nicht möglich. Die Aufenthaltsdauer beträgt maximal 30 Tage, kann bei jeder Einreise ausgeschöpft werden und ist vor Ort verlängerbar.

Die erteilte Visumgültigkeit ist ausschließlich von den Angaben der Genehmigung, bzw. Einladung aus Saudi Arabien. Ist allerdings bei Verwendung einer elektronischen Einladung der Beruf des Reisenden oder seine Tätigkeit in Saudi Arabien von technischer Natur, so wird die erteilte Visumgültigkeit wie folgt von der in der Einladung angegebenen "herabgestuft":

In Einladung angegeben

Tatsächlich erteilt

Mehrmalige Einreise (6 Monate)

Mehrmalige Einreise (3 Monate)

Mehrmalige Einreise (3 Monate)

Einmalige Einreise (3 Monate)

Einmalige Einreise

Einmalige Einreise

Visummuster

Kostenlose Beratung:030 / 240 8335 - 0

Geschäftsvisum - Formulare, Merkblätter, etc.

Hier finden Sie die relevanten Formulare für Ihren Auftrag.


Ergänzende Informationen

Ein Visum ist für die Einreise erforderlich. Visa können ausschliesslich über akkreditierte Agenturen beantragt werden. Visa für Pilgerreisen können nur über spezielle Pilgerreisenveranstalter beantragt werden. Eine Aufstellung derer ist von der Botschaft erhältlich.

Wir sind offiziell von der Botschaft akkreditiert, die Bearbeitung von Visumanträgen (mit Ausnahme von Pilgervisa) durchzuführen.



Link zur Botschaft:
portal.mofa.gov.sa/detail.asp

Link zum Auswärtigen Amt:
www.diplo.de/SaudiArabienSicher


Letzte Meldungen für Saudi Arabien
15.02.12

Einschränkungen 29.2. - 1.3.

Die Konsularabteilung der saudischen Botschaft wird am Mittwoch, den 29. Februar und am Donnerstag, den 1. März 2012, nur dringende Antragsunterlagen entgegen nehmen. Als Nachweis der Dringlichkeit ist eine Flugbuchung den übrigen Unterlagen beizulegen.

Eine rechtzeitige Bearbeitung kann dennoch nicht garantiert werden. Des Weiteren ist mit einem Rückstau von Anträgen am Freitag, den 2. März 2012, zu rechnen.

Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass visierte Reisepässe erst am Montag, den 5. März ausgehändigt werden.

25.10.11

Am 7.11. & 8.11. geschlossen.

Die Botschaft des Königreichs Saudi Arabien bleibt am Montag, den 7. und am Dienstag, den 8. November 2011, geschlossen.

25.08.11

Vom 30.8.-2.9.11 geschlossen.

Die Konsularabteilung der Botschaft des Königreichs Saudi Arabien bleibt von Dienstag, den 30. August, bis einschließlich Freitag, den 2. September 2011, geschlossen.

25.09.09

Ausnahmeregelung für Geschäftsführer eingestellt

Die Ausnahmeregelungen für die Visumbeantragung von Geschäftsführern, Vorstandsmitgliedern, etc. werden nicht länger von der Botschaft angewandt. Es gelten die Bestimmungen für das allgemeine Geschäftsvisum.


Einreisebestimmungen

Zielland:

Auftragserteilung

Berlin: 030 / 240 8335 - 0

Auftragsformular


Bonn: 02241 / 3403 - 0

Auftragsformular



Aktuelle Mitteilungen

15.05.12 - Moldau

Am 11.6.12 geschlossen.

14.05.12 - Indonesien

Am 18.5.12 geschlossen.

07.05.12 - Myanmar

Am 7.6.12 geschlossen.

07.05.12 - Thailand

Am 4.6.12 geschlossen.

07.05.12 - Alle Länder

Kindereinträge im Pass der Eltern