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Visum Saudi Arabien

Visum erforderlich!

Legalisierungen - Allgemein

Es werden nur Originaldokumente legalisiert. Kopien oder zusätzliche Exemplare der Unterlagen sind nicht erforderlich. Ein Referenzschreiben, gerichtet an die Botschaft, mit einer Auflistung der zu beglaubigenden Urkunden sowie der Bitte um Legalisierung ist beizulegen.

Handelsrechnungen, Ursprungszeugnisse (UZ), SASO-Zertifikate und Verpackungslisten sind von der IHK vorab zu beglaubigen. Handelsrechnungen werden nur in Verbindung mit einem Ursprungszeugnis beglaubigt.

Beachten Sie bitte folgende Punkte:

Ursprungszeugnisse:

Im Feld Nr. 2 ist der Empfänger in Saudi Arabien aufzuführen. Falls die Ware nicht direkt nach Saudi Arabien entsendet wird, ist im Feld Nr. 5 die Anschrift anzugeben.
Im Feld Nr. 3 ist das Herkunftsland präzise anzugeben. "Europäische Union" ist NICHT ausreichend. Ist das Herkunftsland nicht Deutschland, sind auf der Rückseite Name und Anschrift des Herstellers anzugeben.
Im Feld Nr. 4 ist anzugeben, ob der Transport per Luft-, Seefracht oder Landbeförderung stattfindet.
Auf der Rückseite ist folgende Klausel anzugeben: "We hereby declare that the mentioned merchandise is being exported on our own account. The goods are of pure german origin." ("merchandise" für Ware, "foodstuff" für Lebensmittel). Stammt die Ware aus mehreren Ländern, müssen die Länder in der Klausel entsprechend aufgezählt sein mit Angabe der Namen und Anschriften der Hersteller in den jeweiligen Ländern. Diese Klausel ist von der IHK vor zu beglaubigen.
Zusätzlich benötigte Dokumente:

Sind zwei oder mehrere Ursprungsländer der Fall, muss das Formular "Appended Declaration to Certificate of Origin" ausgefüllt werden.
Bei Versicherungspolicen muss das Formular "Appended Declaration to Insurance Certificate" ausgefüllt werden.
Bei einen "Bill of Loading" muss das Formular "Appended Declaration to Bill of Loading or Airway-Bill" ausgefüllt werden.
Diese Deklarationen müssen von einem deutschen Notar beglaubigt sein

Diverse Urkunden:
Herstellererklärungen , Handelsregisterauszüge, Vollmachten, Verträge, Analysen-Zertifikate, Gesundheitszeugnisse, Dioixin-Zertifikate, Heirats- und Scheidungsurkunden, Geburts- und Sterbeurkunden, Diplomurkunden, Veterinärbescheinigung, Genusstauglichkeitsbescheinigungen sowie Halal-Zertifikate sind vom Bundesverwaltungsamt Köln (BVA) im Auftrag des Auswärtigen Amtes vor zu beglaubigen.

Bei Lebensmittelsendungen gelten zusätzliche Vorschriften.

Unser Service beinhaltet die notwendige Vorbeglaubigung durch die GHORFA (Arabisch-Deutsche Vereinigung für Handel und Industrie e.V.) Die gesamte Prozedur nimmt in der Regel 2 - 4 Arbeitstage in Anspruch.

Die Gebühren der Ghorfa betragen 18,- Euro pro Dokument. Die Gebühren des Bundesverwaltungsamtes in Köln betragen 10,- Euro pro Dokument.

Gerne übernehmen wir auch die Beglaubigung durch das Bundesverwaltungsamt in Köln, sollte dies erforderlich sein und die entsprechenden Vorbeglaubigungen bereits vorliegen.

Für die Beglaubigung durch die GHORFA und die Botschaft berechnen wir, unabhängig von der Anzahl der Dokumente, pauschal 75,- Euro zzgl. MwSt. Wird zusätzlich die Beglaubigung durch das Bundesverwaltungsamt benötigt, berechnen wir 100,- Euro zzgl. MwSt.

Bitte legen Sie den Unterlagen zusätzlich auch unser Auftragsformular Visaexpress bei.

Kostenlose Beratung:030 / 240 8335 - 0


Ergänzende Informationen

Ein Visum ist für die Einreise erforderlich. Visa können ausschliesslich über akkreditierte Agenturen beantragt werden. Visa für Pilgerreisen können nur über spezielle Pilgerreisenveranstalter beantragt werden. Eine Aufstellung derer ist von der Botschaft erhältlich.

Wir sind offiziell von der Botschaft akkreditiert, die Bearbeitung von Visumanträgen (mit Ausnahme von Pilgervisa) durchzuführen.



Link zur Botschaft:
portal.mofa.gov.sa/detail.asp

Link zum Auswärtigen Amt:
www.diplo.de/SaudiArabienSicher


Letzte Meldungen für Saudi Arabien
15.02.12

Einschränkungen 29.2. - 1.3.

Die Konsularabteilung der saudischen Botschaft wird am Mittwoch, den 29. Februar und am Donnerstag, den 1. März 2012, nur dringende Antragsunterlagen entgegen nehmen. Als Nachweis der Dringlichkeit ist eine Flugbuchung den übrigen Unterlagen beizulegen.

Eine rechtzeitige Bearbeitung kann dennoch nicht garantiert werden. Des Weiteren ist mit einem Rückstau von Anträgen am Freitag, den 2. März 2012, zu rechnen.

Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass visierte Reisepässe erst am Montag, den 5. März ausgehändigt werden.

25.10.11

Am 7.11. & 8.11. geschlossen.

Die Botschaft des Königreichs Saudi Arabien bleibt am Montag, den 7. und am Dienstag, den 8. November 2011, geschlossen.

25.08.11

Vom 30.8.-2.9.11 geschlossen.

Die Konsularabteilung der Botschaft des Königreichs Saudi Arabien bleibt von Dienstag, den 30. August, bis einschließlich Freitag, den 2. September 2011, geschlossen.

25.09.09

Ausnahmeregelung für Geschäftsführer eingestellt

Die Ausnahmeregelungen für die Visumbeantragung von Geschäftsführern, Vorstandsmitgliedern, etc. werden nicht länger von der Botschaft angewandt. Es gelten die Bestimmungen für das allgemeine Geschäftsvisum.


Einreisebestimmungen

Zielland:

Auftragserteilung

Berlin: 030 / 240 8335 - 0

Auftragsformular


Bonn: 02241 / 3403 - 0

Auftragsformular



Aktuelle Mitteilungen

15.05.12 - Moldau

Am 11.6.12 geschlossen.

14.05.12 - Indonesien

Am 18.5.12 geschlossen.

07.05.12 - Myanmar

Am 7.6.12 geschlossen.

07.05.12 - Thailand

Am 4.6.12 geschlossen.

07.05.12 - Alle Länder

Kindereinträge im Pass der Eltern