Es werden nur Originaldokumente legalisiert. Von jedem Dokument sind 3 Kopien beizulegen. Der Name und die Anschrift des Empfängers in Syrien muss angegeben sein. "To whom it may concern" wird nicht akzeptiert.
Rechnungen und Ursprungszeugnisse werden nur gemeinsam legalisiert und sind von der zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK) vor zu beglaubigen. Das Ursprungsland muss genau angegeben sein. Ist lediglich "Europäische Union" oder "European Community" angegeben, wird die Legalisierung abgelehnt. Angeheftete Rechnungskopien oder Rechnungswerte im Ursprungszeugnis werden als zusätzliche Rechnung behandelt. Dasselbe gilt für Geschäftswerte oder Abrechnungswerte die von einem Notar oder vom Landgericht beglaubigt wurden. Den Lebensmittel- und Arzneimittelrechnungen müssen beglaubigte Gesundheitszertifikate vom Gesundheits- oder Veterinäramt beigefügt werden.
Auszüge aus dem Handelsregister müssen vom Amtsgericht und von der IHK beglaubigt sein; Vollmachten, Verträge, "Agency Agreement and Authorization" von einem Notar und vom Landesgericht.
Gesundheitszertifikate müssen vom Gesundheitsamt beglaubigt sein; Analysenzertifikate von der IHK, vom Gesundheitsamt oder vom Veterinäramt.
"Pharmaceutical Free Sale" Zertifikate müssen vom Regierungspräsidenten beglaubigt sein. Eine Kopie der Lizenz ist beizufügen. Chemikalien müssen von den zugehörigen Ämtern eine Bescheinigung erhalten, dass diese im Ursprungsland zugelassen, genutzt und gleichzeitig im Land und in den EU-Staaten verkauft werden können.
Sowohl essbare wie auch nicht essbare Pflanzen und deren Samen müssen ein Pflanzengesundheitszeugnis vorweisen. Tierfutter und Tier-Arzneimittel müssen vom Veterinäramt beglaubigt sein.
Alle Exportsendungen nach Syrien müssen mit einer Produktbeschreibung versehen werden. Wichtig: werden Waren zur Herstellung von anderen Endprodukten genutzt, müssen letztere angegeben sein.
Unser Service beinhaltet die notwendige Vorbeglaubigung durch die GHORFA (Arabisch-Deutsche Vereinigung für Handel und Industrie e.V.)
Die Konsulargebühren betragen pro Dokument 1% vom höchsten angegebenen Rechnungsbetrag (vor Skonto, Rabatte, etc.) Zu den Rechnungen zählen auch Ursprungszeugnisse wenn dort ein Rechnungsbetrag angegeben ist.
Das Ergebnis ist auf ganze Euro aufzurunden.
Mindestgebühr: 13,00 Euro, Höchstgebühr: 1.207,00 Euro.
Die Konsulargebühren für Dokumente ohne Wertangabe betragen 10,00 Euro.
Die Gebühren der Ghorfa betragen 18,00 Euro pro Dokument.
Bitte fügen Sie den Unterlagen unser
Auftragsformular Visaexpress bei.