Voraussetzung für die Erteilung eines Einreisevisums für Usbekistan ist eine entsprechende Befürwortung des usbekischen Außenministeriums. In der Regel wird sie vom usbekischen Geschäftspartner veranlasst und per Telex an das Konsulat übermittelt. Um darauf zu zugreifen, wird die Telexnummer benötigt.
Für Staatsbürger folgender Länder kann die Befürwortung alternativ auch vom Konsulat veranlasst werden: Deutschland, Belgien, Frankreich, Großbritannien, Italien, Japan, Lettland, Österreich, Schweiz und Spanien.
Das Außenministerium Usbekistans stellt ein
online Visumantragsformular (
Muster) zur Verfügung. Durch Verwendung dieses Formulars entfällt die manuelle Eingabe der Daten durch die Konsularabteilung der Botschaft. Unter Umständen führt dies zu einer beschleunigten Abwicklung.
Beim Ausfüllen des online Visumantragsformulars müssen folgende Punkte beachtet werden:
- sämtliche Fragen müssen beantwortet werden
- die Eingaben müssen auf Englisch erfolgen. Zeichen, die nicht im englischen Alphabet vorkommen dürfen nicht verwendet werden. Anstelle von Umlauten sind die respektiven Vokale zu verwenden (A statt Ä, O statt Ö, etc.)
Weitere Informationen sowie die technischen Voraussetzungen sind unter evisa.mfa.uz zu finden.
Es ist nicht auszuschließen, dass die Botschaft die Annahme des bisherigen Visumantragsformulars ohne Vorankündigung ablehnt.
Zur Bearbeitung übersenden Sie uns bitte folgende Unterlagen:
- Auftragsformular Visaexpress
- Reisepass mit mindestens einer freien Seite und für das beantragte Visum ausreichender Gültigkeit (mindestens 3 Monate ab dem spätestmöglichen Ausreisetag).
- 1 aktuelles Passbild von guter Qualität (keine Scankopie, zu dünnes Papier, unscharfe Abbildung, etc.).
- 1 im Original unterschriebener Ausdruck des online Visumantragsformulars (Muster). Liegt eine Befürwortung vor, geben Sie bitte dessen Telexnummer oben links an. Bei Problemen kann, bis auf Weiteres, auch das bisherige Visumantragsformular verwendet werden.
-
Entweder:
die Telexnummer der Befürwortung durch das usbekische Außenministerium (bitte im entsprechenden Feld des Visumantragsformulars eintragen)
oder:
ein Einladungsschreiben des Geschäftspartners aus Usbekistan (Kopie genügt), auf Briefpapier erstellt und mit Unterschrift.
Die Konsulargebühren richten sich nach der gewünschten Aufenthaltsdauer und der Anzahl der Einreisen.
Konsulargebühren (in Euro) bei einmaliger Einreise:
Aufenthaltsdauer |
Gebühren |
bis 7 Tage |
60,- |
bis 15 Tagen |
70,- |
bis 30 Tagen |
80,- |
bis 3 Monate |
100,- |
bis 6 Monate |
140,- |
bis 1 Jahr |
180,- |
Für jede zusätzliche Einreise fallen jeweils weitere €10,- an. Bei Expressbearbeitung durch das Konsulat erhöhen sich die jeweiligen Gebühren um 50%.
Die Konsulargebühren (in Euro) für mehrmalige Visa mit unbegrenzter Anzahl von Einreisen betragen:
Gültigkeitsdauer |
Gebühren |
6 Monate |
170,- |
12 Monate |
270,- |
Bei Expressbearbeitung durch das Konsulat erhöhen sich die jeweiligen Gebühren um 50%.
Die Bearbeitung erfolgt über unser Büro in Berlin. Wegen des erhöhten Aufwands wird, unabhängig von der Bearbeitungsdauer, der Tarif T3 berechnet. Die normale Bearbeitungsdauer nimmt 1 Woche in Anspruch. Gegen einen Aufpreis von 50% der normalen Konsulargebühren, stellt die Botschaft das Visum auch innerhalb von 24 Stunden aus. Wird die Befürwortung durch das Konsulat veranlasst, kommen jeweils zwischen 3 und 5 Werktage zusätzlich hinzu.
Die Botschaft hat Donnerstags geschlossen.
Geschäftsvisa können entweder für eine begrenzte oder für eine unbegrenzte (mehrmalige) Anzahl von Einreisen beantragt werden.
Im ersten Fall wird die Visumgültigkeit durch folgende Parameter bestimmt:
- die maximal erlaubte Aufenthaltsdauer (insgesamt)
- den Zeitraum innerhalb dessen die erste Ein- und letzte Ausreise liegen müssen
- die Anzahl der Einreisen die innerhalb dieses Zeitraums zur Verfügung stehen.
Im zweiten Fall ist der Aufenthalt in Usbekistan für die gesamte Gültigkeitsdauer des Visums möglich. Innerhalb dieses Zeitraums kann beliebig oft (mehrmalig) eingereist werden.
In beiden Fällen muss spätestens zum Ablauf der Gültigkeitsdauer die Ausreise stattgefunden haben (soweit nicht vorher bei er ersten Variante die erteilte Aufenthaltsdauer erschöpft wurde).
Folgende Visumgültigkeiten sind bei begrenzter Anzahl von Einreisen möglich:
Aufenthaltsdauer (insgesamt) |
Maximaler Zeitraum für die Aufenthalte |
bis 7 Tage |
3 Monate |
bis 15 Tagen |
3 Monate |
bis 30 Tagen |
3 Monate |
bis 3 Monate |
6 Monate * |
bis 6 Monate |
9 MOnate * |
bis 1 Jahr |
12 Monate * |
*: der maximal mögliche Zeitraum für die Aufenthalte liegt im Ermessen des Konsulats
Mehrmalige Visa mit unbegrenzter Anzahl von Einreisen sind für entweder sechs oder zwölf Monate gültig.
Liegt eine Befürwortung per Telex bereits vor, wird das Visum mit der darin angegebenen Gültigkeit ausgestellt.
Hier finden Sie die relevanten Formulare für Ihren Auftrag.
Ein Visum ist für die Einreise erforderlich.
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